Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die von der SAG Abwasserreinigungs-Ingenieur GmbH Sachsen erarbeitete Ausführungsplanung für den Umbau und die Erweiterung der mechanischen Reinigungsstufe der Kläranlage Forst mit einem Investitionskostenumfang in Höhe von 2.227.956,08 Euro brutto. Erläuterungen: Im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 19.11.2008 wurde mit der Vorlage SVV/0942/2007/1 der Eigenbetrieb mit der Erarbeitung der Genehmigungsplanung für den Umbau und die Erweiterung der mechanischen Reinigungsstufe der Kläranlage Forst entsprechend der Variante 2 „hoch liegende Variante“ beauftragt.
Durch das Ingenieurbüro SAG Sachsen wurde dementsprechend die Genehmigungsplanung erarbeitet und im Februar 2009 an den Eigenbetrieb übergeben. Für diese wurde bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreis Spree Neiße die wasserrechtliche Genehmigung beantragt und mit Schreiben vom 09.06.2009 erteilt.
Es war beabsichtigt das Bauvorhaben unter Einsatz von Fördermitteln aus dem Förderprogramm für öffentliche Abwasseranlagen des Landes Brandenburg umzusetzen. Der entsprechende Fördermittelantrag wurde am 26.07.2010 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht. Mit Schreiben vom 02.08.2010 wurde dem Eigenbetrieb durch die ILB mitgeteilt, dass durch das MUGV mit Wirkung vom 01.07.2010 ein Antragsstopp für Fördermittelanträge verhängt wurde. Alle Fördermittelanträge die nach dem 30.06.2010 bei der ILB eingegangen sind wurden daher nicht mehr erfasst. In den Jahren 2010 bis 2014 wurde jeweils ein erneuter Antrag auf Aufnahme dieser Maßnahme in das Förderprogramm für öffentliche Abwasseranlagen gestellt. Alle Anträge wurden zurückgewiesen, sodass davon ausgegangen werden muss, dass eine Aufnahme in das Förderprogramm und somit die Bewilligung einer Zuwendung nicht gegeben sind.
Die in den Erläuterungen zur Beschlussvorlage Nr. SVV/0942/2007 beschriebenen Betriebsprobleme in der mechanischen Reinigungsstufe sind jedoch nach wie vor präsent. So zeigten die letzten Tauchereinsätze in den biologischen Reinigungsstufen, dass durch die ungenügende Sand- und Grobstoffabscheidung der derzeitigen mechanischen Abwasserreinigung erhebliche Sandmengen und faserige Bestandteile in die Biologie eingetragen werden. Die Fotos (Anlage 2, Bild 4 und Bild 5) veranschaulichen die Folgen der ungenügenden Grobstoffabscheidung. Die eingetragenen Sandpartikel führen darüber hinaus zu einer Beeinträchtigung des Sauerstoffeintrages und somit zu einer Einschränkung der biologischen Reinigungsleistung der Kläranlagen. Zusätzlich führen diese Ablagerungen durch den erhöhten Druckverlust an den Belüfterelementen zu erhöhten Energiekosten. Die Ablagerungen können nur mittels manueller Beräumung durch Industrietaucher beseitigt werden. Der Tauchereinsatz führt mit finanziell vertretbarem Aufwand nur zu einer Teilreinigung die durch den ständigen wiederkehrenden Neueintrag auch nur temporär Abhilfe schafft.
Neben den vorbeschriebenen Betriebsproblemen bestehen weiterhin die bautechnischen Probleme am Essener Langsandfang. Derzeit löst sich im wasserführenden Bereich des Sandfanges die Beschichtung des Betonkörpers. Eine Versickerung von Abwasser in das Grundwasser ist weiterhin nicht auszuschließen. Der Sandfang wurde durch die BTU Cottbus FG Betontechnologie begutachtet. Im Rahmen des Gutachtens wird abschließend ausgeführt, dass eine Instandsetzung der Betonkonstruktion nach dem gültigen Regelwerk – Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des DAfStb – nur bedingt und nur mit eingeschränkter Dauerhaftigkeit möglich ist. Eine Lösung der bestehenden Dichtheitsprobleme ist nur durch ein Ersatzneubau des Sandfangs möglich. Hinzu kommt wie bereits in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0942/2007 ausgeführt die hydraulische Überbelastung des Sandfangs bei starken Regenereignissen (Anlage 2, Bild 6 und Bild 7). Mit der nunmehr vorgesehenen Drosselung auf 442 l/s kann das zukünftig ausgeschlossen werden.
Auf Grund der aktuellen Betriebsprobleme in der mechanischen Reinigungsstufe als auch der bautechnischen und hydraulischen Probleme am Essener Langsandfang ist eine weitere Verzögerung der Maßnahme seitens der Städtischen Abwasserbeseitigung nicht vertretbar, ohne Gefahr zu laufen, dass Gewässerverunreinigungen und/oder Grenzwertüberschreitungen von abwasserabgabenrechtlichen Überwachungswerten eintreten. Eine Gewässerverunreinigung stellt einen Verstoß gegen den § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes und den § 70 des Brandenburgischen Wassergesetzes dar, da Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen. Des Weiteren muss bei Grenzwertüberschreitungen von Überwachungswerten wie z.B. Stickstoff oder Phosphor von einer erhöhten Abwasserabgabe ausgegangen werden welche zu einer zusätzlichen Kostenbelastung führt.
Im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung für die „hoch liegende“ Variante wurden alle geplanten Aggregate einer Prüfung auf alternative und neue Verfahrenstechniken unterzogen. Insbesondere wurde der Einsatz einer Anlage zur kompakten Abscheidung von Sand und Fett tiefergehend geprüft. Hierzu wurde das Ing. – Büro SAG Sachsen mit der Erstellung einer entsprechenden Studie beauftragt. Im Rahmen dieser Studie wurden auch alternative Standorte des Sand- und Fettfanges geprüft. Im Ergebnis der Studie ist festzuhalten, dass die Errichtung einer Kompaktanlage insbesondere auf Grund des erhöhten Aufwandes für die Herstellung des Betriebsgebäudes nicht wirtschaftlich ist. Die erhofften Einspareffekte insbesondere bei den Baukosten gegenüber der Betonkonstruktion konnten nicht nachgewiesen werden. Weiterhin wurde der bisher favorisierte Standort als wirtschaftlichster Standort im Ergebnis der Studie bestätigt.
Die vorliegende Ausführungsplanung basiert auf der mit der Vorlage SVV/0942/2007/1 bestätigten „hoch liegenden Variante“. Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurden folgende Anlagenteile nochmals einer besondere Betrachtung unterzogen.
- Betonaggressivität des Rohabwassers
Das der Kläranlage zufließenden Rohabwassers wurde hinsichtlich der Betonaggressivität einer zusätzlichen Untersuchung unterzogen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ist festzustellen, dass das Abwasser als „sehr stark betonangreifend“ einzustufen ist. Die einsetzende Betonkorrosion ist an dem vorhandenen Rechengerinne bereits deutlich erkennbar (Anlage 2, Bild 1). Die aktuelle Fachliteratur und die Erfahrungen anderer Abwasserbetriebe verweisen darauf, dass der Schutz von Betonbauteilen vor Angriffen durch biogene Betonkorrosion bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme sinnvoll ist. Später erforderlich werdende Sanierungen führen zu Einschränkungen der Betriebssicherheit und zu Qualitätsverlusten. Um die zu errichtenden Betonbauwerke nachhaltig vor einer künftigen Betonkorrosion zu schützen, sollen die Gerinne daher zusätzlich mit HDPE-Platten ausgekleidet werden. In der vorliegenden Ausführungsplanung sind für die Auskleidung der Gerinne mit HDPE-Platten Kosten in Höhe von ca. 101.000,00 € brutto berücksichtigt.
- Erneuerung der Zulaufpumpen
In der bisher bestätigten „hoch liegenden Variante“ aus dem Jahr 2008 war geplant das vorhandene Zulaufpumpwerk auf Grund der 15-jährigen Zweckbindungsfrist für die seinerzeit erhaltenen Fördermittel mit den derzeit installierten Pumpen weiter zu betreiben. Die vorhandenen Pumpen sind nunmehr seit ca. 16 Jahren in Betrieb. Die übliche Nutzungsdauer von Pumpentechnik in abwassertechnischen Anlagen liegt bei 15 Jahren. In der Ausführungsplanung ist daher der Austausch dieser Pumpen durch Pumpen mit einem höheren Wirkungsgrad vorgesehen. Hierfür sind in der aktuellen Kostenberechnung zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 71.000,00 € brutto berücksichtigt.
- Redundante Ausführung der Feinreichenanlage
In Auswertung von Betriebserfahrungen anderer Kläranlagenbetreiber und der aktuellen Betriebsdaten der Kläranlage Forst muss davon ausgegangen werden, dass eine einstraßige Rechenanlage keine 100 %-ige Betriebssicherheit aufweist. Um bei Störungen und planmäßigen Wartungen dennoch die erforderliche Grobstoffabscheidung zu gewährleisten ist die Feinrechenanlage in zweistraßiger Ausführung geplant. Hierfür sind in der aktuellen Kostenberechnung Kosten in Höhe von ca. 95.000,00 € brutto berücksichtigt.
- Anpassung Schneckenpumpwerk
Die bisherige Planung sieht den Einsatz von 3 Förderschnecken mit jeweils einer hydraulischen Leistung von 126 l/s vor. Zur Optimierung der Investitions- und Betriebskosten ist nunmehr geplant eine Trockenwetterförderschnecke mit einer Leistung von 75 l/s und zwei Regenwetterschnecken mit jeweils einer Leistung von 177 l/s zu installieren, wobei eine Regenwetterschnecke als Reserveschnecke dient. Hierdurch können durch einen energieoptimierten Betrieb Einsparungen bei den künftigen Betriebskosten erzielt werden.
- Erneuerung bauliche Hülle des bestehenden Rechengebäude
Die bauliche Hülle des bestehenden Rechengebäudes wurde im Rahmen des Neubaus der Kläranlage als Stahlblechsandwichbauweise errichtet und zeigt nunmehr erhebliche Korrosionserscheinungen. Aus heutiger Sicht muss eingeschätzt werden, dass der Korrosionsschutz bei der auftretenden aggressiven Atmosphäre in einem Rechengebäude nicht ausreichend war. Eine Sanierung der Hülle ist auf Grund des bestehenden Korrosionsumfanges nachhaltig nicht möglich. In der bisher bestätigten Planung für die „hoch liegende Variante“ wurde die notwendige Erneuerung der Hülle wegen der damals bestandenen Zweckbindungsfrist nicht mit berücksichtigt. Nunmehr ist diese abgelaufen und die Hülle kann im Rahmen des vorliegenden Projektes mit erneuert werden. In der Kostenberechnung wurden hierfür 119.000,00 € brutto berücksichtigt.
- Austausch vorhandene Feinrechenanlage durch eine Grobrechenanlage
In der bisher bestätigten „hoch liegenden Variante“ war geplant die vorhandene Rechenanlage ebenfalls auf Grund der Zweckbindungsfrist weiter zu betreiben. Wie eingangs beschrieben ist mit dem vorhandenen Filterstufenrechen keine ausreichende Grobstoffabscheidung möglich. Bei hydraulischen Stoßbelastungen im Rahmen von Starkregenereignissen kommt es zu einer Überfrachtung des Rechens (Anlage 2, Bild 2 und Bild 3). Die vorhandene Rechenanlage ist ebenfalls seit ca. 16 Jahren ununterbrochen in Betrieb. Die übliche Nutzungsdauer der Rechentechnik in abwassertechnischen Anlagen liegt bei 15 Jahren. Auf Grund der ungenügenden Grobstoffabscheidung und des allgemeinen Zustandes ist eine Generalüberholung des Rechens nicht sinnvoll. In der vorliegenden Ausführungsplanung ist daher der Austausch des Rechens durch einen Grobrechen vorgesehen. Hierfür sind in der aktuellen Kostenberechnung Kosten in Höhe von ca. 70.000,00 € brutto berücksichtigt.
Die in der bestätigten Vorlage SVV/0942/2007/1 enthaltene Investitionskostenschätzung schloss mit einem notwendigen Investitionskostenvolumen von 1.596.000,00 € brutto ab. Die Baukosten entsprechend der vorliegenden Investitionskostenberechnung betragen ca. 2.228.000,00 € brutto. Die Kostensteigerungen in Höhe von insgesamt 456.000,00 € sind ursächlich auf die oben ausgeführten Sachverhalte zurückzuführen. Die verbleibende Kostensteigerung resultiert aus der allgemeinen Preissteigerung seit dem Jahr 2008 und auf einer genaueren Investitionskostenberechnung gegenüber der Investitionskostenschätzung aus dem Jahr 2008.
Die erforderlichen Investitionskosten und die sich daraus ergebenden Abschreibungen und Kreditkosten sowie die entsprechenden zusätzlichen Betriebskosten belasten unter Berücksichtigung der Kosteneinsparungen durch die Vermeidung der zusätzlichen Aufwendungen durch die oben beschriebenen Betriebsprobleme die Abwassergebühr voraussichtlich mit 0,30 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: Blatt 1 Grundriss, Zeichnungs-Nr.: 1950/605 Blatt 2 Schnitte A-A bis B-B, Zeichnungs-Nr.: 1950/608 Blatt 3 Verfahrensschema, Zeichnungs-Nr.: 1950-500
Anlage 2: Fotodokumentation |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||