Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0161/2015  

 
 
Betreff: Bildung des Vergabeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2015 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bildet neben den bisher beratenden Ausschüssen (Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales, Ausschuss für Bau und Planung, Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung) neu den Vergabeausschuss.

Der Vergabeausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und einem Stellvertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz).

Der Ausschussvorsitz entfällt gemäß § 43 Abs. 5 BbgKVerf auf die CDU Fraktion(Höchstzahlverfahren nach d`Hondt).

 


Erläuterungen:

 

Bisher hatte der Vergabebeirat (bestehend aus 5 Mitgliedern und einem Stellvertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) und dem Vorsitzenden (Beschäftigter der Stadt Forst (Lausitz)) nicht den Status eines Ausschusses i.S. von § 43 BbgKVerf.

Dies soll durch die Bildung des Vergabeausschusses nunmehr geändert werden, um einer dringenden Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Spree Neiße Rechnung zu tragen.

Die namentliche Zusammensetzung des bisherigen Vergabebeirates hat sich bewährt.

Daher soll für die Verteilung der Ausschusssitze § 41 Abs. 2 und 3 BbgKVerf nicht gelten, was gemäß § 43 Abs. 2 BbgKVerf mit einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung möglich ist.