Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0165/2015  

 
 
Betreff: Gesellschafterangelegenheit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH
hier: Zukunft der "Deutschen Rosenschau 2013 UG (haftungsbeschränkt)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2015 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.07.2015 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz) in der Gesellschafterversammlung der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH unter Einbeziehung der Geschäftsführung, bis Oktober 2015 einen Vorschlag zur Zukunft der „Deutschen Rosenschau 2014 UG (haftungsbeschränkt) zu unterbreiten.

 

  1. Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlagen SVV/0482/2011 vom 26.01.2011 und SVV/0561/2011 vom 01.07.2011.

Erläuterungen:

 

100 Jahre Ostdeutscher Rosengarten und die Deutsche Rosenschau im Jahre 2013 waren ein sehr großer Erfolg für die gesamte Stadt.

 

Die damit im Jahre 2011 im Zusammenhang stehende Gründung der „Deutschen Rosenschau 2013 UG (haftungsbeschränkt)“, nachstehend „UG“, als Tochter der FWG mbH erfolgte nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV/0482/2011 vom 26.01.2011) im ersten Halbjahr 2011.

 

Die UG hat im Wesentlichen die kaufmännische Abarbeitung/Nachbereitung des Gesamtevents in 2014 abgeschlossen. Darüber hinaus einher ging die finanzielle Unterstützung zur Entscheidungsfindung letztlich des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz).

 

Nach aktuell vorliegenden Informationen der Geschäftsführung der FWG ist bis dato davon auszugehen, dass nach der noch ausstehenden Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und Abzug aller Restverbindlichkeiten (nur noch geringer Umfang) ein Geldvermögen von ca. > 50 T-Euro bei der UG übrig bleiben wird.

 

Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlage SVV/0561/2011 vom 01.07.2011. In der dort als Anlage stehenden Vereinbarung zwischen Stadt und FWG mbH wurde sinngemäß geregelt, dass bei positivem Ausgang der Jubiläumsveranstaltung, nach Abschluss, wenn Überschüsse vorhanden sind, diese u. a. dann dem Ostdeutschen Rosengarten zukommen sollen. Hier sind verschiedene Konstellationen/Varianten denkbar.