Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Bildung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz). Der Werksausschuss besteht aus 8 Mitgliedern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) sowie 7 sachkundigen Einwohnern. Die Besetzung des Werksausschusses Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) für die 8 Mitglieder der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 43 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich wie folgt: 3 Mitglieder der CDU Fraktion, 2 Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und je ein Mitglied der Fraktionen SPD, „Wir für Forst“ und FDP. Die sachkundigen Einwohner sind gemäß § 93 Abs. 2 BbgKVerf stimmberechtigte Mitglieder des Werksausschusses.
Erläuterungen:
Mit Beschlussvorlage SVV/0051/2014 vom 05.12.2014 wurde die Gründung eines Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2015 und die Betriebssatzung des Eigenbetriebes beschlossen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Spree Neiße hat Änderungsempfehlungen zur Betriebssatzung und zum Wirtschaftsplan gegeben. Diese Empfehlungen betrafen auch die Bildung und Zusammensetzung des Werksausschusses.
Mit der Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Änderung der Betriebssatzung am 13.08.2015 endabgestimmt.
Anlagen:
Anlage1: Rosenstadt Forst (Lausitz)
Anlage 2:
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