Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0192/2015  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung" (Aufstellungsbeschluss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
10.09.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.09.2015 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.10.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - SVV-0192-2015
Anlage 1a - SVV-0192-2015

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 13a BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno, 1. Änderung“ bleibt unverändert begrenzt. Der in der 2. Änderung vorgesehene Änderungsbereich innerhalb des vorgenannten Plangebietes beinhaltet folgende Flurstücke der Flur 43 der Gemarkung Forst: Flurstücke 765, 764, 763, 794, 795, 714, 713, 762, 712, 796, 797, 203 sowie Teilflächen der Flurstücke 170, 198, 709, 761 (Umgrenzung des Änderungsbereiches siehe Anlage 1). Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, einem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) wird trotz fehlenden rechtlichen Erfordernissen aus Gründen der Transparenz durchgeführt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 23.02.2001 den Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno“ in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) am 06.07.2001 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

 

Im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen hat sich im Jahr 2002 ein Änderungsbedarf für den Bebauungsplan ergeben. Wesentliche Ursache der erforderlichen 1. Änderung war, dass die Breite der Verkehrsflächen nachträglich erhöht wurde, um straßenbegleitende Grünflächen im öffentlichen Raum anlegen zu können. Der Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno in der Fassung der 1. Änderung wurde am 10.03.2006 mit Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

r den rechtskräftigen Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung soll ein zweites Änderungsverfahren durchgeführt werden (Bauleitplanverfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB). Dabei soll ein Bereich im nordwestlichen Teil der Pfälzer Straße geändert werden. Der Geltungsbereich der Planänderung (Änderungsbereich) ist in der Anlage 1 dargestellt. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“.

 

Die Festsetzungen für das übrige Plangebiet des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung bleiben unberührt.

 

Begründung:

 

Grundlage für die Planänderung ist u. a. der Wunsch des Ortsbeirates sowie des Stiftungs­beirates Horno, kurzfristig (bis 2016) zusätzliche, erschlossene Bauflächen im Ortsteil Horno der Stadt Forst (Lausitz) bereitstellen zu können, um die eigenständige Niederlassung junger Familien (vorrangig junger Familien / Familien bzw. Angehörige aus dem Ortsteil Horno) bzw. Rückkehrer zu ermöglichen. Aktuell gibt es eine verbindliche Bauanfrage und einzelne Interessensbekundungen.

 

Ziel der städtebaulichen Planung ist es somit, den planungsrechtlichen Rahmen für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung / Erweiterung der Wohnbebauung im Ortsteil Horno zu schaffen. Die Erschließung des Änderungsbereiches soll über die Pfälzer Straße erfolgen. Die zukünftige Wohnbebauung soll sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügen.

 

Im Rahmen der bergbaubedingten Umsiedlung und Neuansiedlung des Ortsteiles Horno in der Stadt Forst (Lausitz) wurden bereits Entwicklungsmöglichkeiten/Entwicklungspotentiale für den Forster Ortsteil Horno berücksichtigt. So wurden u. a. bereits perspektivisch im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, zwei potentielle Erweiterungsflächen („Bauerwartungsland“) für den neuen Ortsteil Horno ausgewiesen, die bedarfsgerecht weiterentwickelt / aktiviert werden sollen (in Aussichtstellung der Entwicklung weiterer Bauflächen).

 

Die eine für diese Zwecke vorgesehene „Bauerwartungsland“-Fläche (ausgewiesen im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, als Wohn- und Mischbaufläche) unterhalb des Friedhofes Eulo/Horno ist nicht ohne weiteres kurz- bzw. mittelfristig aktivierbar. Diese Fläche ist zum heutigen Zeitpunkt weder parzelliert noch erschlossen, auf dieser Fläche muss noch Baurecht geschaffen werden. Die Fläche wird derzeit durch die Agrargenossenschaft Forst eG bewirtschaftet (Pachtvertrag). In diesem Bereich sind weiterhin schwierige Grundwasserverhältnisse anzutreffen. Die umfangreiche bauliche Entwicklung und Erschließung dieses Bereiches ist aus heutiger Sicht mit Kenntnis der Rahmenbedingungen kurz- bzw. mittelfristig nicht zielführend.

 

Die zweite für diese Zwecke vorgesehene „Bauerwartungsland“-Fläche (ausgewiesen im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, als Wohnbaufläche) befindet sich im nordwestlichen Teil der Pfälzer Straße. Diese Fläche ist kurz- bzw. mittelfristig aktivierbar und bereits weitgehend erschlossen. Diese Fläche (1,96 ha) soll kurzfristig für Wohnzwecke weiterentwickelt und vorbereitet werden.

 

Der Ortsbeirat Horno hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2015 grundsätzlich für die Erweiterung der Bauflächen im Ortsteil Horno im nordwestlichen Bereich der Pfälzer Straße ausgesprochen und die Stadt Forst (Lausitz), speziell den Fachbereich Stadtentwicklung, gebeten, die dafür erforderlichen Bauleitplanungen einzuleiten.

 

Die 2. Änderung des B-Planes „Neuansiedlung Horno“ wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Der Änderungsbereich ist dem Siedlungsbereich zuzuordnen. Zudem kann hier von einer Nach­verdichtung eines bestehenden besiedelten Gebietes ausgegangen werden.

 

Erläuterung:

 

Der Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 19.960 m² (gesamter Änderungsbereich). Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beträgt weniger als 20.000 m². Parallel zu dieser Bauleitplanung wurden oder werden keine weiteren Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, wodurch eine Gesamtgrundfläche von 20.000 m² überschritten werden würde. Durch diesen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer UVP-Pflicht gemäß Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen nicht.

 

Damit und mit der Tatsache, dass es sich bei der vorliegenden Bauleitplanung um eine Maßnahme der Innenentwicklung (Nachverdichtung) handelt, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung erfüllt. Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

 

Bei der Durchführung von Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) abgesehen werden. Die Öffentlichkeit hat stattdessen die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung zu äern. In diesem Verfahren wird eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) durchgeführt.

 

Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) ist nicht erforderlich. Der zu ändernde Teilbereich ist im 1. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Die finanziellen Aufwendungen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno“ werden insgesamt auf etwa 15.000 EUR brutto geschätzt. Die Stiftung Horno der Stadt Forst (Lausitz) beteiligt sich an den finanziellen Aufwendungen in Höhe von 5.000 EUR.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100   52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

15.000,00

EUR

97.000,00

EUR

62.693,60

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

0,00

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1              Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung Darstellung

                            des Geltungsbereiches der Planänderung (Änderungsbereich)

                            (Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

 

Anlage 2              Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung Übersichtsplan

                            der Flurstücke im Geltungsbereich der Planänderung (Änderungsbereich)

                            (Die Anlage 2 ist nur zur Information und nicht Bestandteil des Beschlusses)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - SVV-0192-2015 (1199 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1a - SVV-0192-2015 (535 KB)