Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0195/2015  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Dornbuschweg, 1. Abschnitt, 1. Bauabschnitt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
10.09.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
16.09.2015 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LP1-Zustandsklassifiz. Dornbuschweg
LP2-Zustandsklassifiz. Dornbuschweg
LP3-Zustandsklassifiz. Dornbuschweg
LP1-SW Dornbuschweg 1.Abs_1
LP2-SW Dornbuschweg 1.Abs_1

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Dornbuschweg, 1. Abschnitt, 1. Bauabschnitt, Dornbuschweg und Triebeler Straße, TA Dornbuschweg bis Am Wasserwerk.


Erläuterungen:

 

Das Vorhaben befindet sich in den Trinkwasserschutzzonen III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Die Schutzzonen für das Wasserwerk wurden im März 2009 neu festgesetzt.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt im Zusammenhang mit dem Kanalbau, den Dornbuschweg mit einer regelgerechten Oberflächenbefestigung auszubauen. Im Bereich des Dornbuschweges wurde der vorhandene Kanal mit einem unzureichenden Gefälle und streckenweise einer zu geringen Überdeckung verlegt. In der Triebeler Straße liegt das Rohr­gefälle zwischen 1,1 und 1,8 ‰ und damit deutlich unter dem Mindestgefälle von 5,0 ‰. Ferner wurden die Rohrverbindungen der Steinzeugrohre zum Zeitpunkt der Verlegung aus einem Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt. Gemäß den heutigen Maß­stäben der Technischen Regelwerke müssen diese Verbindungen als undicht eingestuft werden, welches die häufigen Wurzeleinwüchse in den Rohrverbindungen bestätigen.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Kanäle mittels TV-Befahrung untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach dem Regelwerk DWA-M 149-3 klassifiziert.

 

Die vorhandenen Kanäle weisen Schadstellen in Form von Rissen, Scherbenbildungen, einragenden Dichtungen, Lageabweichungen, Wurzeleinwüchsen und damit undichten Rohrverbindungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit stark einschränken und den Gewässerschutz nicht mehr gewährleisten. Die Schäden sind im beiliegenden Übersichts­lageplan Zustandsklassifizierung dargestellt.

 

Die Art der vorliegenden Schäden im Dornbuschweg erfordert gemäß DWA-M 149-3 die Ein­ordnung in die Zustandsklasse 0 sofortige Schadensbeseitigung.

 

Darüber hinaus sind die Sohlgefälle und Überdeckungen der vorhandenen Kanäle im Einzugsgebiet mit bis zu 1,1 und deutlich weniger als einem Meter Überdeckung ungenügend, sodass der Neubau der Kanäle erforderlich ist. Eine Sanierung ist hier nicht geeignet.

 

Das Pumpwerk Dornbuschweg ermöglicht durch die größere Zulauftiefe zum Pumpwerk die Einhaltung des Kanalmindestgefälles von 5 und eine ausreichende Überdeckung im gesamten Einzugsgebiet des Pumpwerkes. Der aus der Ortslage Keune kommende Kanal wird an den neuen Kanalstich Höhe Dornbuschweg angeschlossen und somit das Schmutz­wasser dem Pumpwerk zugeführt.

 

Der in dem Teilabschnitt der Triebeler Straße, von Dornbuschweg bis Am Wasserwerk, bestehende Freispiegelkanal wird durch eine Druckentwässerung ersetzt. In dem 641,00 m langen Abschnitt befinden sich nur zwei Grundstücksanschlussleitungen. Nach der Kosten­schätzung würden sich die Kosten für die Erneuerung des Freispiegelkanals in diesem Abschnitt auf ca. 316.000,00 EUR belaufen. Die Kosten für die Druckentwässerung liegen nach der Kostenberechnung dagegen bei ca. 62.730,00 EUR. Selbst die abschnittsweise Erneuerung des Freispiegelkanals zur Aufrechterhaltung der Freispiegelentwässerung der beiden Grundstücke Triebeler Straße 131 (146,00 m) und 152 (232,00 m) würde gegenüber der Veränderung in eine Druckentwässerung zu erheblichen Investitionsmehrkosten führen. Abgesehen von den Kosten darf bezweifelt werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb, insbesondere r den Abschnitt von Haus-Nr. 152, möglich ist, da wegen der geringen Abwassermenge und der Länge des Abschnitts wiederholte Verstopfungen nicht auszuschließen sind. Insofern ist die Umstellung auf die Druckentwässerung die wirtschaftlichste Variante für die Schmutzwasserentsorgung und führt zu einem Vorteil bei den Investitionskosten von ca. 253.000,00 EUR.

 

Die Umstellung auf die Druckentwässerung erfordert jedoch die Errichtung von privaten Schmutzwasserpumpstationen auf den beiden Grundstücken und deren dauerhaften Betrieb.

 

Sofern Grundstücke noch keine eigene Schmutzwassergrundstücksanschlussleitung besitzen, erhalten diese im Zusammenhang mit der Erneuerung des Schmutzwasserkanals im Dornbuschweg eine Anschlussleitung.

 

In den beiliegenden Lageplänen Ausführungsplanung sind die Leitungstrassen dargestellt.

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 420.500,00 EUR brutto.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

446.000,00

EUR

2015 Pos. 22 190.000,00

2016 Pos. 22 256.000,00

EUR

23.000,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

./.

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Übersichtslageplan Zustandsklassifizierung Blatt 1-3

Lageplan Ausführungsplanung Blatt 1-2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP1-Zustandsklassifiz. Dornbuschweg (1918 KB)    
Anlage 2 2 LP2-Zustandsklassifiz. Dornbuschweg (1680 KB)    
Anlage 3 3 LP3-Zustandsklassifiz. Dornbuschweg (2088 KB)    
Anlage 4 4 LP1-SW Dornbuschweg 1.Abs_1 (175 KB)    
Anlage 5 5 LP2-SW Dornbuschweg 1.Abs_1 (147 KB)