Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0196/2015  

 
 
Betreff: 1. Beschluss einer Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Planzeichnung der zukünftigen Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
10.09.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.09.2015 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.10.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erste Änderung Klarst. und Ergänzungssatzung Groß Jamno Endfassdung_1

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, ein Verfahren zur 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno durchzuführen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf der Planzeichnung zur zukünftigen Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Der in der Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 13.12.1996 einen Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a BauGB MaßnahmenG für den Ortsteil Groß Jamno gefasst. Am 25.04.1997 erfolgte im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) die Veröffentlichung zur Inkraftsetzung dieser Satzung.

 

Gegenüber der Altsatzung hat sich im Laufe der Jahre ein entsprechender Änderungsbedarf ergeben.

 

Zum einen sind einige in der Altsatzung ausgewiesenen Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgrund erfolgter Bebauung zu Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB geworden. Zum anderen hat sich, bedingt durch die Errichtung von teil­weise genehmigungsfreien baulichen Anlagen, die Bebauungstiefe von Grundstücken ver­ändert, was in einer Satzung entsprechend dargestellt werden sollte. Die nicht dem Be­stand entsprechende Bebauungstiefe hat mittlerweile vereinzelt zu Nachbarstreitigkeiten ge­hrt, unter Einschaltung der rechtlichen Bauaufsicht beim Landkreis Spree-Neiße. Des Wei­te­ren ist im Bereich des zentralen Dorfplatzes in der Urwaldstraße Änderungsbedarf erkenn­bar.

 

Eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung hat in aller Regel die Aufgabe, die planungs­recht­liche Grundlage für Bauentscheidungen zu bilden im Interesse der Verwirklichung ei­ner geordneten städtebaulichen Entwicklung und im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteilig­ten.

 

In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend dar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf.

 

Entsprechendes legt die Gemeinde für unbebaute Bereiche im Außenbereich fest, dass diese zukünftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten sind und damit grund­tzlich für eine Bebauung geeignet sind.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form einer Offenlegung des Entwurfes der Plan­zeichnung nebst Begründung und grünordnerischer Einschätzung in der Stadtverwal­tung Forst (Lausitz) im Bereich des Verwaltungsvorstandes für Stadtentwicklung und Bauen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung informiert.

 

 

 

 


Anlage:

 

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erste Änderung Klarst. und Ergänzungssatzung Groß Jamno Endfassdung_1 (128 KB)