Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) aus dem Jahr 2003 ergibt sich aufgrund der Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2015.
In den letzten Jahren wurden Investitionen an den Turnhallen vorgenommen, die diese Anpassung notwendig machen. Gleichzeitig ist die Anhebung der Nutzungsentgelte durch steigende Betriebskosten unumgänglich, um eine bessere Teilkostendeckung zu erreichen. Anlagen:
Anlage 1 – Entgeltordnung Anlage 2 – Betriebskostenaufstellung der Turnhallen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||