Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0282/2016  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Flächen für die Bestattung von Mensch und Haustier sowie nur Haustier auf dem Hauptfriedhof Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schödel
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.04.2016 
14. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.04.2016 
11. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Entwicklung von Flächen für gemeinsame Urnengräber von Mensch und Tier sowie separate Urnengräber für Tiere auf dem Hauptfriedhof Forst (Lausitz).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Ausweisung von geeigneten Flächen unter Betrachtung verschiedener Varianten der Finanzierung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu erstellen. Des Weiteren sind die satzungsrechtlichen Grundlagen darzustellen.


Erläuterungen:

 

Die gemeinsame Beisetzung eines verstorbenen Menschen mit den sterblichen Überresten seines Haustieres in einer gemeinsamen Ruhestätte entspricht der vermehrten Nachfrage sowie den aktuellen Wünschen vieler Bürger. Ältere Menschen und Alleinstehende leben oft in Gemeinschaft mit einem Haustier und möchten mit diesem begraben werden. Für diesen Personenkreis gibt es derzeit kaum Angebote, den letzten Wunsch zu erfüllen.

 

Historisch gesehen gibt es viele Belege für Beisetzungen von Mensch und Tier in einer Grablage. Auch das deutsche Bestattungsrecht erlaubt die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. In der jüngeren Vergangenheit wurde diese Variante wieder aufgegriffen, da die Nachfrage der Haustierbesitzer dahingehend stieg und sich weiter erhöht. Seit dem Jahr 2015 wird die Mensch- und Tier-Bestattung auf zwei deutschen Friedhöfen in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen angeboten.

 

Bisher wurde die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier auf Forster Friedhöfen nicht angeboten und praktiziert. Die Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz) enthält kein Verbot für diesen Fall, sodass die Erweiterung des Beisetzungsangebotes in Richtung Mensch und Tier vorstellbar ist.

 

Begünstigend wirkt, dass die Stadt über ein Krematorium verfügt und im nahe gelegenen Ort Werben ein Kleintierkrematorium die Einäscherung von Haustieren durchführt. Das Flächendargebot auf dem Hauptfriedhof Forst (Lausitz) erlaubt unter Berücksichtigung der lt. Friedhofsentwicklungsplan vorgegebenen Auslaufflächen die Ausweisung von Grabflächen für Mensch und Tier.

 

Eng verbunden mit der Beisetzung von Mensch und Tier ist die separate Bestattung eines Haustieres. Tierbesitzer können ihr verstorbenes Haustier kremieren lassen. Danach haben sie die Wahlmöglichkeit, die Urne ihres Haustieres mit nach Hause zu nehmen oder sie auf einem Tierfriedhof in einem Sammel- oder Einzelgrab zu bestatten. Rechtliche Vorschriften für den Umgang mit Tierurnen gibt es nicht.

 

Das Angebot, auf dem Forster Hauptfriedhof ein separates Tierfeld einzurichten, entspricht ebenfalls den Wünschen vieler Tierbesitzer. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 120 Tierfriedhöfe. Diese werden gern und mit steigender Tendenz in Anspruch genommen. Die Ausweisung eines Areals für Haustierbestattungen in geeigneter Lage des Hauptfriedhofes Forst (Lausitz) würde wiederum die Palette der Bestattungsmöglichkeiten erweitern und ist flächenmäßig möglich.

 

Insgesamt machen die beiden genannten neuen Bestattungsformen das Forster Friedhofsangebot attraktiver, sorgen für die überregionale Bekanntmachung der hiesigen Möglichkeiten, was auch Synergieeffekte, z. B. für das Gastgewerbe und Gärtnereien, nach sich zieht. Zudem werden freie Friedhofsflächen wieder belegt und für einen langen Zeitraum durch Angehörige oder beauftragte Grünfirmen gepflegt. Dies wiederum wirkt sich positiv auf das gesamte Erscheinungsbild des Friedhofs aus. Auch der Erhöhung von Friedhofsgebühren kann durch die gute Auslastung der Flächen entgegen gewirkt werden.

 

Ebenfalls soll die Möglichkeit einer Verpachtung der Flächen für diese Nutzung geprüft werden.