Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0286/2016  

 
 
Betreff: Information zur Verfahrensweise der Erneuerung/Verbesserung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Wohnquartier Am Hirschsprung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
14.04.2016 
14. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Bürgeranschreiben Bel.

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Verfahrensweise der Erneuerung/Verbesserung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Wohnquartier Am Hirschsprung informiert.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) plant in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 die Durchführung der erstmaligen Herstellung der noch unbefestigten Straßen und die Erneuerung/Verbesserung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Wohnquartier Am Hirschsprung. Die Bauvorhaben sind im Finanzplan der Stadt Forst (Lausitz) (Produkt: 54.0.01.100) dargestellt.

 

In folgenden Straßen, in denen Straßenbauvorhaben vorgesehen sind, soll die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung erneuert, verbessert, erweitert werden:

 

      die Feldstraße (Sachkonto: 09612067)

      die Kleine Feldstraße (Sachkonto: 09612068)

      der Hederichweg (Sachkonto: 09612060)

      der Wacholderweg (Sachkonto: 096120161)

      der Heideweg (Sachkonto: 09612066)

      der Margaretenweg (Sachkonto: 09612065

      Am Hirschsprung (Sachkonto: 09612062)

 

In folgenden Straßen, in denen aus gegenwärtiger Sicht keine Straßenbauvorhaben geplant sind, soll die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung erneuert, verbessert, erweitert werden:

 

      Gartenstraße (Sachkonto: 09612100)

      rkische Straße, zwischen Domsdorfer Straße und Gartenstraße (Sachkonto: 09612010)

 

Im Jahr 2015 hat die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG begonnen, die bestehenden Strom-Freileitungen im gesamten Quartier in den öffentlichen Straßengrund zu verlegen. Diese Maßnahmen werden zu Beginn des II. Quartals 2016 abgeschlossen. In der Folge ist der Rückbau der Freileitungsanlagen (Freileitungen und Maste) vorgesehen.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung in den bezeichneten Straßen befindet sich an den Freileitungsanlagen der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG und geht nach Außerbetriebnahme des Stromnetzes vorerst ebenfalls außer Betrieb.

 

Ein möglicher Weiterbetrieb der Straßenbeleuchtung an der Freileitungsanlage hat die Übernahme durch die Stadt Forst (Lausitz) der für den Betrieb der Straßenbeleuchtung notwendigen Anlagenteile der Freileitung (alle Masten, N-Leiterseil) zur Folge. Zusätzlich entstehen Kosten für die Trennung der Anlage vom Stromnetz der Netzgesellschaft sowie in deren Folge auch Kosten für eine neue Stromeinspeisung für die verbleibenden Teile der Straßenbeleuchtung. Beim Rückbau der Freileitungsanlage im zeitlichen Zusammenhang mit den geplanten Straßenbaumaßnahmen entstehen weitere Kosten durch Umrüstungen auf erdverlegte Anschlüsse zur Versorgung von befristet weiter bestehenden Teilabschnitten der Freileitung. Die Standsicherheit der Masten des vorhandenen Bestandes im Quartier entspricht schon derzeit nicht den Anforderungen. Daraus entstehende Risiken und Gefährdungen gehen mit der Übernahme zu Lasten der Stadt Forst (Lausitz) Verkehrssicherungspflicht.

 

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einordnung der Straßenbauvorhaben im Wohnquartier mit dem Ziel der Anwendung wirtschaftlicher Bauweisen und der Vermeidung unnötiger finanzieller Aufwendungen erfolgt die Herstellung der neuen Straßenbeleuchtung in den betreffenden Stren unmittelbar nach Fertigstellung der ingenieurtechnischen Planung, voraussichtlich im II. / III. Quartal 2016.

 

Daraus resultierend wird in folgenden Straßen die Erneuerung/Verbesserung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung bereits vor den geplanten Straßenbaumaßnahmen durchgeführt:

 

      Heideweg (Straßenbau in 2017)

      Margaretenweg (Straßenbau in 2017)

      Hederichweg (Straßenbau in 2016/2017)

      Am Hirschsprung (Straßenbau ab 2018)

 

Gleichzeitig soll die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung im Gesamtquartier nach heutigen Standards und Richtlinien komplettiert und fertiggestellt werden. Dazu erfolgt die Realisierung der Straßenbeleuchtung auch in der Gartenstraße und im bezeichneten Abschnitt der Märkischen Straße; aus gegenwärtiger Sicht ohne die Durchführung weiterer Baumaßnahmen an den öffentlichen Verkehrsanlagen.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer der Gartenstraße, der Märkischen Straße, im bezeichneten Abschnitt, der Straße Am Hirschsprung, des Heideweges, des Margaretenweges und des Hederichweges wurden bereits schriftlich über Art und Umfang sowie die Notwendigkeit des Vorhabens und über die beitragsrechtlichen Erfordernisse informiert. Ein Musterschreiben ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Im Wacholderweg ist die Umsetzung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung gleichzeitig mit dem Straßenbau vorgesehen, weil hier noch keine Beleuchtung vorhanden ist. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten in diesen Tagen ein Informationsschreiben zu den geplanten Maßnahmen.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltungen finden im Rahmen der Vorbereitung der Straßenbaumaßnahmen statt.

 

r die folgenden Straßen erfolgt die Bestätigung der Ausführungsplanung zur Erneuerung/Verbesserung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung in einer separaten Beschlussvorlage:

 

      rkische Straße, zwischen Domsdorfer Straße und Gartenstraße

      Gartenstraße

      Hederichweg

      Heideweg

      Margaretenweg

      Am Hirschsprung

 

 


Anlagen:

 

Musterschreiben

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bürgeranschreiben Bel. (99 KB)