Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0290/2016  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dittrich
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
25.04.2016 
15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.04.2016 
11. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.05.2016 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
VO_Sonntagsoeffnung2016doc

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen in ihrer Sitzung am 13.05.2016 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen r das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

 


Erläuterungen

 

 

Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 27. November 2006,
geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 sowie nach mehreren Gesprächen und Abstimmungen mit dem Forster Gewerbeverein und Vertretern des Einzelhandelsverbandes wurden zwei konkrete Termine für das Jahr 2016 zur Sonntagsöffnung in Verbindung mit einem besonderen Ereignis festgelegt. Diese Termine sind durch die Stadtverordneten mittels einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu bestätigen.

 

Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:

 

 

27.11.2016                            5. Lichterfest in Forst-Eulo 

 

18.12.2016              Quartiersfest rund um den Robert-Koch-Platz

 

 


Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) im Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_Sonntagsoeffnung2016doc (46 KB)