Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen in ihrer Sitzung am 13.05.2016 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Erläuterungen
Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 27. November 2006,
Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:
27.11.2016 5. Lichterfest in Forst-Eulo
18.12.2016 Quartiersfest rund um den Robert-Koch-Platz
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) im Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
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