Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
a) dass das Betreten der Grundstücke/Flurstücke 22/1 und 23/1 der Flur 24, des Abtransports und der Entsorgung des Abfalles bezüglich dieser Grundstücke durch die Stadt Forst (Lausitz) bzw. von ihr beauftragten Unternehmen rechtmäßig erfolgt.
b) mit der Firma AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH (nachstehend „AGNS“ genannt) eine Vereinbarung unter Berücksichtigung folgender Aspekte abzuschließen: Abnahme des Transportgutes (Bauschutt/Abfälle) durch AGNS zu einem Festpreis von 5,00 € (brutto)/Tonne Kostenübernahme der Transportkosten durch die Stadt Forst (Lausitz) Zwischenlagerung auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS Einbaukosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS Beprobungskosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS Ausschluss der Rücknahme des Transportgutes (Abfälle) durch die Stadt Forst (Lausitz) alle weiteren für die Entsorgung des Transportgutes (Abfälle) notwendigen Leistungen durch die AGNS vollständige Haftungsfreistellung für die Stadt Forst (Lausitz) als möglicher Abfallbesitzer, sofern dies nach den Regelungen des Abfallrechts, so insbesondere dem KrWG, möglich ist.
c) Angebote für den Transport des Bauschuttes entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften einzuholen (Ausschreibung). Dabei ist auch hier mit dem Transportunternehmen eine Regelung zur Haftungsfreistellung der Stadt Forst (Lausitz) zu vereinbaren.
Erläuterungen:
Durch den Landkreis Spree-Neiße wurde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zur Gefahrenabwehr der Abriss des Objektes (ehemalige Tuchfabrik) Max-Fritz-Hammer-Straße 11 durchgeführt. Die Baugenehmigung enthielt die dauerhafte Lagerung von ca. 1.200,00 m³ Bauschutt auf dem Grundstück.
Gegen die Baugenehmigung ist die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen eines Drittwiderspruchs vorgegangen. Der Widerspruchsbescheid steht noch aus.
Der Landkreis Spree-Neiße hat erklärt, dass mit Vorliegen des Abschlussberichts des Ingenieur- und Planungsbüros IPE ESPE, Cottbus und der Sicherung des Grundstücks für sie der Vorgang abgeschlossen ist. Weiterhin wurde erklärt, dass aufgrund der Zusammensetzung des Bauschutts keine Gefahr von dem Schuttberg ausgeht.
Aus der rechtlichen Beurteilung durch Herrn RA Taubenek, ob der Landkreis weiterhin tätig werden muss, ggf. auch aus Gründen des Bundesimmissionsschutzrechts, geht hervor, dass dies nicht der Fall ist, da er als Sonderordnungsbehörde gehandelt hat.
Aufgrund des danebenliegenden Schulstandortes, der Wohnbebauung und eines besonderen städtebaulichen Missstandes haben die Gespräche zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Landkreis Spree-Neiße bzw. der Geschäftsführung der AGNS zu dem Vorschlag geführt, dass die Stadt Forst (Lausitz) die Lade- und Transportkosten zur Deponie Forst (Lausitz) beauftragt und die dafür entstehenden Kosten übernimmt und die AGNS im Gegenzug die Abnahme und den Einbau des Bauschutts und die dafür entstehenden Kosten trägt.
Erst nach Vorliegen und Auswertung der Angebote für den Transport sollte die Vereinbarung mit der AGNS abgeschlossen werden bzw. die Vereinbarung mit der AGNS ist unter einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung abzuschließen.
Der Stadt würden nach erster Schätzung (Kubatur/Menge) Kosten in Höhe von ca. 15,0 TEUR (Beladen, Transport, Entsorgung) entstehen.
All diese Schritte erfordern jedoch als erste Maßnahme, dass die Zustimmung des Eigentümers eingeholt wird und falls diese nicht eingeholt werden kann, ggf. ein Vertreter bestellt werden muss.
Die rechtliche Prüfung von Herrn RA Taubenek hat ergeben, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer nicht handlungsfähig ist, sodass die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers gemäß vorgenanntem Beschlussvorschlag erforderlich wird. Ein Nachtragsliquidator oder Vertreter gemäß Artikel 233, § 2 Abs. 3 EGBGB für die GmbH müsste bestellt werden und dieser kann dann die entsprechende Zustimmung zum Betreten der Grundstücke/Flurstücke 22/1 und 23/1 der Flur 24, des Abtransportes und der Entsorgung des Abfalles bezüglich dieser Grundstücke durch die Stadt Forst (Lausitz) bzw. von ihr beauftragten Unternehmen für den Grundstückseigentümer erteilen. |
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