Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0325/2016  

 
 
Betreff: 1. Beschluss zur Einstellung des B-Planverfahrens "Windpark Bademeusel"
2. Beschluss zur Einstellung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens "5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.09.2016 
16. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.09.2016 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.09.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich Bebauungspl. Windpark Bademeusel und 5. Änderung des FNP
Olheide.USER.Verwaltung_2016-07-25_15-58-58_2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einstellung des B-Planverfahrens Windpark Bademeusel“.
     
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einstellung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“.

 

Der Geltungsbereich des bisherigen Planverfahrens ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 


Erläuterungen:

 

Die Firma MLK Brandenburg Windpark Entwicklungs GmbH & Co. KG aus 15236 Jacobsdorf hat mit Schreiben vom 10.02.2012 den Antrag zur Aufstellung von Windkraftanlagen auf den Gemarkungen der Ortsteile Groß Bademeusel und Klein Bademeusel auf der Grundlage eines Bauleitplanverfahrens gestellt.

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2012 wurde ein Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung Windpark Bademeusel gefasst (SVV/0696/2012). Um dem Entwicklungsgebot bei Bauleitplanungen zu entsprechen, wurde am gleichen Tag ein Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gefasst (5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) (SVV/0695/2012).

 

Bisher wurden folgende Verfahrensschritte vollzogen:

 

      Beteiligung von Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)

      Landesplanerische Zielabfrage (§ 1 Abs. 4 BauGB)

      Frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB)

      Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat mit Schreiben vom 26.06.2013 eine befristete Untersagung zur Weiterführung der beiden oben angeführten kommunalen Bauleitplanverfahren ausgesprochen (Reg.-Nr. GL 4-0233/2013).

 

Mit Schreiben vom 19.06.2015 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eine Verlängerung der Untersagungsverfügung gemäß § 14 Abs. 2 Raumordnungsgesetz für ein weiteres Jahr ausgesprochen.

 

Am 17.06.2016 erging durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung ein Bescheid zur Aufhebung der Untersagungsverfügung.

 

Begründung:

 

Gemäß Artikel 14 Abs. 3 LPIV ist die Untersagung vor Fristablauf ganz oder teilweise aufzuheben, soweit die Voraussetzungen hierr weggefallen sind. Der sachliche Teilregionalplan Windkraftnutzung Lausitz-Spreewald ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für das Land Brandenburg Nr. 24 vom 16.06.2016 rechtswirksam geworden.

 

Den Vorentwürfen des Bebauungsplanes Windpark Bademeusel der Stadt Forst (Lausitz) und dem 5. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) stehen damit wirksame Ziele der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung entgegen.

 

Die Untersagung als Instrument zur Sicherung in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung war somit nicht mehr erforderlich.

 

 

Es ist somit nicht mehr zielführend, die eingeleiteten Bauleitplanverfahren weiterzuführen.

 

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise wurde der Landkreis Spree-Neiße als höhere Verwaltungsbehörde gefragt. Hierbei wurde in einer Mail vom 21.07.2016 mitgeteilt, dass nach § 1 Abs. 4 BauGB die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind und eine Weiterführung der Planverfahren dem widersprechen würde. Insofern wäre die Einstellung der Planverfahren mittels eines Beschlusses die logische Vorgehensweise. Damit wird den Anforderungen aus dem BauGB Rechnung getragen und die beiden kommunalen Verfahren werden in korrekter Form beendet.

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Schreiben zur Aufhebung der Untersagungsverfügung gemäß Art. 14

            Abs. 3 Landesplanungsvertrag, datiert auf den 17.06.2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Bebauungspl. Windpark Bademeusel und 5. Änderung des FNP (318 KB)    
Anlage 2 2 Olheide.USER.Verwaltung_2016-07-25_15-58-58_2 (163 KB)