Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0352/2016  

 
 
Betreff: Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
12.09.2016 
17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.09.2016 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.09.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
svv_0352_2016_30.09.16_anl
svv_0352_2016_anl.satz.2013

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße.


Erläuterungen:

Die am 01.01.2014 in Kraft getretene Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadt Forst (Lausitz) erhebt diese Umlage seit 1997. Bis zum Jahr 2015 lag der Beitragssatz bei 6,25 Euro pro Hektar und Jahr.

 

Am 18.01.2016 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) einen Beitragsbescheid des Gewässerverbandes Spree-Neiße über die Erhebung von Verbandsbeiträgen für die Gewässerunterhaltung 2016. In diesem Bescheid wurde der Beitragssatz auf 6,65 Euro pro Hektar und Jahr angehoben. Dieser Beschluss wurde gemäß Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung gefasst und ist damit rechtskräftig.

 

Das bedeutet eine Erhöhung um 0,40 Euro pro Hektar und Jahr. Bei der für die Stadt Forst (Lausitz) zu veranlagenden Fläche von 9.145 ha ergibt sich damit eine Erhöhung um 3.658,00 Euro.

 

Mit der Anhebung der Umlagegebühr von zurzeit 0,06 Euro auf 0,07 Euro ab 01.01.2017 soll der Mehraufwand der Stadt Forst (Lausitz) ausgeglichen werden. Eine rückwirkende Erhebung gegenüber den Grundstückseigentümernr das Jahr 2016 erfolgt nicht.

 

 


Anlagen:

Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz)über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße vom 10.12.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 svv_0352_2016_30.09.16_anl (212 KB)    
Anlage 2 2 svv_0352_2016_anl.satz.2013 (175 KB)