Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0369/2016  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2017/2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin, Thao Nhi Jenny
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
14.11.2016 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales und des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.11.2016 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2016 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2017/2018
Straßen Schulbezirk GS Forst Mitte – 2017 / 2018
Straßen Schulbezirk GS Keune – 2017 / 2018
Straßen Schulbezirk GS Nordstadt – 2017 / 2018
Straßen Schulbezirke Überschneidungsgebiet A – 2017 / 2018
Straßen Schulbezirke Überschneidungsgebiet B – 2017 / 2018
Lage und Grenzen der Schulbezirke und Überschneidungsgebiete im Stadtgebiet

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebietenr die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2017/2018.


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „r den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 27. März 2012, zuletzt geändert  durch Verwaltungsvorschrift vom 29. April 2015, schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 Schüler/innen  vor. Der untere Wert der Bandbreite beträgt 15, der obere Wert 28 Schüler und Schüler/innen.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst  gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Insbesondere mit Beginn des Jahres 2015 zeigt sich deutlich, dass die Festlegung von einem Schulbezirk je Grundschule zur Konzentration der einzuschulenden Asylbewerberkinder führt. Durch die Lage der Übergangswohnheime ist die Grundschule Nordstadt massiv zuerst betroffen. Hier ist aus der Sicht der Schulkonferenz aber auch nach Auffassung des Schulträgers unbedingt gegenzusteuern. Durch die schulrechtliche Möglichkeit der Bildung von Überschneidungsgebieten kann der Schulträger die in diesem Gebiet lebenden Kinder auf alle Grundschulen aufteilen. Die Anwendung dieses Verfahrens wurde auch von der zuständigen Schulrätin im Staatlichen Schulamt Cottbus begrüßt.

 

Vor der Ermittlung der voraussichtlichen Anzahl von einzuschulenden Kindern in Schulen in städtischer Trägerschaft wurden bereits von der Gesamtzahl der einzuschulenden Kinder im Stadtgebiet von insgesamt 152 die der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder der Evangelischen Grundschule Forst 18 Kinder und der Archimedes Grundschule 5 Kinder abgezogen.

 

Im Schuljahr 2017/2018 werden 129 Schüler/innen (Stand 14. September 2016) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von der Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption (Beschluss SVV/0474/2010) der Stadt Forst (Lausitz) wurde folgende Verteilung vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassenanzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

Zwei

Keune

Keuner Straße 100

Eine

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

zwei

 

Anzumerken ist, dass auch die genaue Anzahl der einzuschulenden Kinder von Asylbewerberfamilien nicht vorausgesagt werden kann. Im laufenden Schuljahr 2016/2017 wurden zum Einschulungszeitpunkt 10 Schüler/innen eingeschult. Tendenziell ist momentan mit keinem Anstieg zu rechnen, was sich jedoch auch wieder schlagartig ändern kann. Auch wurden nur die Kinder veranschlagt, die zu diesem Zeitpunkt bereits in der Stadt Forst (Lausitz) leben.

 

Die endgültigen Schülerzahlen in den jeweiligen Klassen ergeben sich erst nach Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Cottbus bezüglich derr das beginnende Schuljahr gestellten Umschulungsanträge zum Besuch einer anderen kommunalen Schule.

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2017/2018 insgesamt mindestens 20 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Jedoch werden auch diese Rücksteller in gleicher Höhe aus dem Vorjahr in diesem Schuljahr eingeschult.

 

FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune weiter geführt.


Anlagen:


Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken  und Überschneidungsgebiete für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2017/2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2017/2018 (10 KB)    
Anlage 1 2 Straßen Schulbezirk GS Forst Mitte – 2017 / 2018 (59 KB)    
Anlage 2 3 Straßen Schulbezirk GS Keune – 2017 / 2018 (55 KB)    
Anlage 3 4 Straßen Schulbezirk GS Nordstadt – 2017 / 2018 (59 KB)    
Anlage 4 5 Straßen Schulbezirke Überschneidungsgebiet A – 2017 / 2018 (48 KB)    
Anlage 5 6 Straßen Schulbezirke Überschneidungsgebiet B – 2017 / 2018 (47 KB)    
Anlage 6 7 Lage und Grenzen der Schulbezirke und Überschneidungsgebiete im Stadtgebiet (936 KB)