Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung von Verkehrsflächen in folgenden Straßen:
Am Busch Gemarkung Forst, Flur 32, Flurstücke 822 und 825 neue Gesamtlänge der Straße Am Busch: 288 m W.-A.-Mozart-Straße Gemarkung Forst, Flur 32, Flurstücke 852 und 854 neue Gesamtlänge der W.-A.-Mozart-Straße: 201 m Cäcilienweg Gemarkung Forst, Flur 32, Flurstücke 846 und 848 neue Gesamtlänge der Straße Cäcilienweg: 170 m
Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 15, S. 358), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 32), wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Straßenbau in der Ortslage Keune, im Wohnquartier südlich des Forstweges, wurde im Jahr 2015 fertiggestellt. Das Wohnquartier umfasst folgende Straßen:
Am Busch W.-A.-Mozart-Straße Cäcilienweg Märkische Straße (von Forstweg bis Flurstück 72 der Flur 32) Marienweg Neuendorfer Weg Andreas-Hofer-Straße Wilhelm-Busch-Straße Feldstraße (von Wilhelm-Busch-Straße bis Flurstück 36 der Flur 32) Gertraudenweg
Grund des Widmungsverfahrens ist die Erweiterung bestehender Verkehrsanlagen in der Straße Am Busch, in der W.-A.-Mozart-Straße und in der Straße Cäcilienweg durch zusätzliche Flächen für Wendeanlagen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden müssen. In das Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) werden diese zusätzlichen Flächen als separater Abschnitt der jeweiligen Verkehrsanlage aufgenommen. Die Gesamtlängen der betreffenden Straßen ändern sich entsprechend.
Die Stadt Forst (Lausitz) ist Trägerin der Straßenbaulast. Mit der Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Flächen Bestandteile der Verkehrsanlagen Am Busch, W.-A.-Mozart-Straße und Cäcilienweg und erhalten die Eigenschaft von öffentlichen Straßen.
Im Zusammenhang mit der Darstellung der zu widmenden Verkehrsflächen wird die bisher gewidmete Gesamtanlage in der Anlage 2 ebenfalls abgebildet. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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