Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung des 1. Bauabschnittes für das Straßenbauvorhaben Kreisstraße K 7109 Domsdorfer Straße, zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße, und Muskauer Straße, zwischen Herderstraße und Skurumer Straße.
Erläuterungen:
Die Domsdorfer Straße, zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße, und die Muskauer Straße, zwischen Herderstraße und Skurumer Straße, sind Bestandteil der Kreisstraße K 7109. Straßenbaulastträger ist der Landkreis Spree-Neiße. Baulastträger des einseitig vorhandenen Gehweges zwischen der Skurumer Straße und der Märkischen Straße ist die Stadt Forst (Lausitz). Die Stadt Forst (Lausitz) ist weiterhin zuständig für die Straßenbeleuchtung. Hierbei handelt es sich um den 1. Bauabschnitt des Gesamtvorhabens der Kreisstraße K 7109. Der 2. Bauabschnitt ist die Skurumer Straße, von Umgehungsstraße bis Muskauer Straße. Mit der Planung des 2. Bauabschnittes wird zeitnah begonnen. Die Bauausführung soll 2018 erfolgen.
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro Inros Lackner SE aus Cottbus mit der Erarbeitung der Projektunterlagen für den Bau des Gehweges beauftragt. Der Planungsauftrag berücksichtigt auch die Grundstückszufahrten. Die Straßenbeleuchtung plant im Auftrag der Stadt Forst (Lausitz) das Cottbuser Ingenieurbüro CoPI mbH.
Das Bauvorhaben erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 1.560,00 m. Die Domsdorfer Straße, zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße, hat eine Länge von ca. 1.260,00 m. Die öffentliche Breite beträgt in diesem Straßenabschnitt zwischen 13,00 m und 14,00 m.
Der Abschnitt Muskauer Straße, zwischen der Herderstraße und der Skurumer Straße, hat eine Länge von ca. 300,00 m. Die öffentliche Breite beträgt in diesem Abschnitt zwischen 11,00 m und 15,00 m.
Der vorhandene Straßenraum dieser Straßen ist jeweils dreigliedrig aufgebaut und besteht aus einer Fahrbahn, einem unbefestigten einseitigen Gehweg und einem unbefestigten Seitenstreifen, der abschnittsweise für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers genutzt wird.
Der neue Straßenquerschnitt wurde zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz) einvernehmlich abgestimmt. Die Fahrbahn wird an die örtlichen Gegebenheiten, wie Anbindungen am Bauanfang und Bauende sowie an die vorhandenen Einmündungen, angepasst. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise. Die Fahrbahn beinhaltet Bankette mit einer Breite von 1,50 m.
Die Entwässerung ist in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in seitlich angeordnete Mulden für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vorgesehen. Die Planung der Fahrbahn und der Niederschlagswasserableitung erfolgt über den Landkreis Spree-Neiße.
Jeweils einseitig wird ein Gehweg in einer Breite von 2,00 m angeordnet. Anschließend an den auf der Westseite aus Richtung Domsdorf kommenden Gehweg wird dieser zwischen dem Domsdorfer Kirchweg bis in Höhe des Grundstücks Domsdorfer Straße 61 a fortgesetzt. Die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphaltbauweise. In Höhe des Grundstücks Domsdorfer Straße 61 a wird der Gehweg auf der östlichen Straßenseite weitergeführt und mit Betonverbundsteinpflaster befestigt.
Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.
Geplanter Gehwegaufbau (Asphalt):
3 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Asphalttragschicht 29 cm Frostschutzschicht 0/32 40 cm Oberbaustärke
Geplanter Gehwegaufbau (Betonverbundsteinpflaster):
8 cm Betonverbundsteinpflaster 4 cm Pflastersand Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4 28 cm Frostschutzschicht 0/32 40 cm Oberbaustärke
Die Oberbaustärke der Zufahrten beträgt 40 cm. die Befestigung der Zufahrten orientiert sich an der Befestigungsart des Gehweges. Die Entwässerung der Zufahrten erfolgt über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Flächen. Ab der Haus-Nr. 61 werden die Zufahrten mit einer Oberbaustärke von 50 cm hergestellt (verstärkter Aufbau für die Befahrung durch Entsorgungsfahrzeuge, da hier eine dezentrale Entsorgung).
Im Zuge der Baumaßnahme wird die vorhandene Beleuchtung erneuert und über den gesamten Straßenzug ergänzt. Die Lichtpunkthöhe beträgt 5,00 m als Radwegbeleuchtung im Außenbereich und 7,00 m als Beleuchtung für die öffentliche Verkehrsfläche im Innenbereich. Das Kabel wird erdverlegt. Mit Blick auf den energieeffizienten Betrieb und im Zusammenhang mit dem Klimakonzept der Stadt Forst (Lausitz) ist die Bestückung mit LED-Leuchten vorgesehen.
Kostenberechnung Stand 08.03.2017 (brutto):
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 33.347,60 EUR Gehweg einschl. Planung 175.378,10 EUR Zufahrten einschl. Planung 95.117,04 EUR Straßenbeleuchtung einschl. Planung 121.376,74 EUR Gesamtkosten der Baumaßnahme 425.279,48 EUR
Der Stadtanteil wird zu 90 % über das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) gefördert.
Bestandteil der Maßnahme sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Für die Versiegelung von bisher unbefestigten Flächen und der notwendigen Fällung von Bäumen sind 39 Bäume neu zu pflanzen. Darüber hinaus erfolgt eine Teilentsiegelung der Asphaltfläche im Bereich Muskauer Straße/Skurumer Straße (Containerstellplatz).
Eine Koordinierung mit anderen Versorgungsträgern ist erforderlich. Über den gesamten 1. Bauabschnitt wird parallel zu den Straßenbauarbeiten die Trinkwasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse erneuert. Die Verlegung der 0,4-kV-Hausanschlüsse erfolgt vor dem Straßenbau.
Während der Bauarbeiten ist eine baubegleitende Munitionssuche durchzuführen. Ebenso befindet sich im Bereich der Stat. 0+250 ein „Ortsfestes Bodendenkmal“, wo eine archäologische Baubegleitung erforderlich ist.
Bauzeit
Die Ausführung des Bauvorhabens ist für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lagepläne Ausbauquerschnitt Detail Buswartefläche Verrohrung Eichengraben
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