Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0457/2017  

 
 
Betreff: Information zur Standortuntersuchung für einen inklusiven Spielplatz in Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Schödel
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Anhörung
19.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales    
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
20.06.2017 
23. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Handreck.USER.Verwaltung_2017-06-14_12-06-36

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Standortuntersuchung für einen inklusiven Spielplatz in Forst (Lausitz) informiert.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) plant die Errichtung eines inklusiven Spielplatzes im Stadtgebiet. Unter Berücksichtigung noch zu beantragender Fördermittel soll das Vorhaben bis zum Jahr 2021 umgesetzt werden.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt im Kernbereich (ohne Ortsteile) über 10 öffentliche Spielplätze. Dazu kommen zwei Spielflächen im Außenbereich von Schulen. Für diese Spielplätze wurde durch den Fachbereich Bauen eine Standortuntersuchung zur Gestaltung eines Inklusionsspielplatzes durchgeführt. Es erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung der vorhandenen Spielplätze hinsichtlich des Zieles der Errichtung eines neu zu gestaltenden inklusiven Spielplatzes im Stadtgebiet, unabhängig von der in diesem Jahr vorgesehenen Ergänzung bzw. dem Austausch eines Spielgerätes durch ein Spielgerät für Kinder mit Handicap auf einem vorhandenen Spielplatz.

 

Spielplätze sind Treffpunkte für alle sozialen Schichten, für Jung und Alt. Sie dienen der Erholung, der sportlichen Betätigung im Freien, der Kommunikation, der Begegnung und des Miteinanders. Inklusionsspielplätze sollen folgende Merkmale haben:

 

  1. Der inklusive Spielplatz einschließlich seiner Sitzplätze ist barrierefrei von Jedermann erreichbar.

 

  1. Der inklusive Spielplatz bietet vielfältige Möglichkeiten. Für jede Fähigkeit soll etwas bereitgehalten werden.

 

  1. Der inklusive Spielplatz enthält Angebote, bei denen MITEINANDER gespielt wird (z. B. Sandspiel, Häuschen und Rollenspiel, Geräte für die Sinne, unterschiedliche, teilweise befahrbare Untergründe, Schaukeln und Karussells für mehrere Kinder).

 

  1. Begleitpersonen sollen auch bei Behinderungen den Sitzplatz erreichen können. Die Erreichbarkeit aller Spielangebote ist nicht erforderlich.

 

Der inklusive Spielplatz sollte nicht vollständig barrierefrei sein. Dadurch würden Spielreiz und Abenteuer verloren gehen. Die Nutzer könnten ihre Fähigkeiten weder stärken noch erweitern. Ein Spielplatz soll nicht defizitorientiert gestaltet sein, sondern nach dem Prinzip „Was kann jeder?“. Eine Zusammenarbeit mit den künftigen Nutzern ist in der Planungsphase des Inklusionsspielplatzes sehr wichtig.

 

Zur Errichtung eines Inklusionsspielplatzes in Forst (Lausitz) wurden die 12 innerstädtischen kommunalen Spielplätze gegenübergestellt (Anlage 1).

 

Folgende Kriterien wurden bewertet:

 

  1. Derzeitige Ausstattung
  2. Vorhandenes Platzangebot, z. B. für die Erweiterung des Geräteangebotes
  3. Zentrale Lage, barrierefreie Erreichbarkeit
  4. ÖPNV-Anschluss
  5. glichkeit zum Parken von Kfz

 

Fast alle Forster Spielplätze einschließlich der Sitzmöglichkeiten sind barrierefrei erreichbar. Einzige Ausnahme ist der Robert-Koch-Platz, der teilweise seitlich Böschungen aufweist und damit für Eltern mit Kinderwagen, für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer schwerer erreichbar ist.

 

Die vorhandene Ausstattung ist für das MITEINANDER spielen in vielen Fällen geeignet. Es gibt auf allen Forster Spielplätzen Sitzbereiche, teilweise sogar überdacht. Es sind Schaukeln und Karussels, Spielhäuschen, Hängematten, Sandspielplätze, Klang- und Rollenspielmöglichkeiten vorhanden, die für inklusives Spielen geeignet sind. Hervorzuheben sind hier der Spielplatz auf der Wehrinsel und der Spielplatz der Grundschule Mitte.

 

r eine gezielte Neugestaltung eines Inklusionsspielplatzes ergeben sich drei Areale (siehe Anlage 1), die aufgrund ihrer Lage und Größe besonders geeignet sind:

 

  1. Platz des Friedens (Spielplatz und Parkanlage)
  2. Grüne Mitte im Zusammenhang mit dem Zentralen Park
  3. Freifläche am ehemaligen Jugendklubhaus Gubener Straße

 

Der Spielplatz „Platz des Friedens“ ist allgemein sanierungsbedürftig. Es ist vorgesehen, die Neugestaltung in den Jahren 2018 2020 mit Hilfe von Städtebaufördermitteln vorzunehmen. Die Maßnahme wird im HandlungskonzeptSoziale Stadt“ integriert. Im Rahmen des Umsetzungsplanes wird die Gesamtmaßnahme zur Bestätigung beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht. Der Aspekt der Inklusion wird bei der Neugestaltung des Platzes des Friedens Beachtung finden. Der angrenzende Park kann in die Gestaltung, z. B. als „Sinnpark“, mit einbezogen werden. Ausreichende Größe, zentrumsnahe Lage und barrierefreie Erreichbarkeit sind bei diesem Standort gegeben. Der Platz des Friedens verfügt über einen unmittelbaren Anschluss an das ÖPNV-Netz und angrenzende Pkw-Stellflächen.

 

Die Grüne Mitte eignet sich sehr gut, die bereits vorhandenen Spiel- und Sitzmöglichkeiten im „Zentralen Park“ zu ergänzen. Die Gestaltung des zentralen Parks selbst erfolgte mit Städtebaufördermitteln und ist aufgrund der geltenden Zweckbindung bis zum Jahr 2024 im Rahmen einer erneuten Umgestaltung zustimmungspflichtig. In der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2017 wurde der Beschluss zur Neugestaltung des Teilbereiches 5, ehemalige Wasserfläche, gefasst. Die Planungsgruppe SINAI muss nunmehr beauftragt werden, die Gestaltung im Einklang mit den bereits realisierten Flächen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wird die bereits vorhandene Spielfläche mit betrachtet. Ausreichende Größe, zentrale Lage, barrierefreie Erreichbarkeit sind bei diesem Standort gegeben.

 

Die Freifläche am ehemaligen Jugendklubhaus in der Gubener Straße bietet sich ebenfalls zum Ausbau als Inklusionsspielplatz an. Die Fläche ist relativ groß und kann mit weiteren Geräten bestückt werden. Sie ist zudem gut anfahrbar. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Für die derzeit bestehende Gestaltung besteht jedoch eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bis zum Jahr 2033. Für die Aufstellung von zusätzlichen Spielgeräten und Sitzmöbeln muss aus diesem Grund beim Landesamt für Bauen und Verkehr eine Anfrage auf Förderunschädlichkeit zur Ergänzung und Neugestaltung gestellt werden.

 

Neben der Neugestaltung eines Inklusionsspielplatzes wird auch auf den weiteren Forster Spielplätzen einschließlich der Ortsteile besonderes Augenmerk auf den Gesichtspunkt der Inklusion gelegt. Die barrierefreie Erreichbarkeit ist bereits durchgehend vorhanden. Bei der Auswahl neu anzuschaffender Spielgeräte soll den Kriterien der Inklusion, wie „Vielfalt“ und „Miteinander“ Rechnung getragen werden.


Anlagen:

 

Standortuntersuchung zum Inklusionsspielplatz

in der Forster Innenstadt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handreck.USER.Verwaltung_2017-06-14_12-06-36 (82 KB)