Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2017 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“ (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003). Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.
Im Jahr 2017 stehen insgesamt 7.700,00 Euro „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 12 Förderanträge von 10 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2017 insgesamt 9.229,00 Euro (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).
Zwei Anträge der „Liedertafel Briesnig e.V. gingen erst am 01.07.2017 und ein Antrag des „Männergesangverein Sacro e.V.“ am 25.07.2017 in der Stadtverwaltung ein. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anträge bei der Fördermittelvergabe dennoch zu berücksichtigen, da die Antragstellerin der „Liedertafel Briesnig e.V.“ und der Antragsteller des „Männergesangverein Sacro e.V.“ ihre Anträge vor Fristende ausgefüllt haben (29.06.17 bzw. 30.06.17).
Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 Euro nicht überschreiten. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt. Aus diesem Grund erhalten Vereine, die zwei Anträge für verschiedene Aktivitäten eingereicht haben, ebenfalls nur eine maximale Förderung von insgesamt 800,00 Euro. Bei der Liedertafel Briesnig e.V. wurde die prozentuale Gewichtung der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf die Gesamtkosten (1.700,00 Euro) analog auf die maximale Förderung von 800,00 Euro übertragen (17,65 % Verbesserung der Ausstattung, 82,35 % Kinderfest).
Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichend vorhandener Mittel, war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr nicht notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel 7.520,00 Euro beträgt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine
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