Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0472/2017 (neu)  

 
 
Betreff: Klarstellungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Briesnig, 2. Änderungsverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.09.2017 
Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.09.2017 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage_1_briesnig
Lageplan zum Satzungsänderungsbeschluss, 2. Änd.Verf._1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst einen Beschluss zur Festsetzung/Erweiterung einer Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB bei den Flurstücken 94 und 95, Flur 2, Gemarkung Briesnig, im Rahmen eines 2. Änderungs­verfahrens.

 

 


Erläuterungen:

 

Die Flurstücke 94 und 95, Flur 2, Gemarkung Briesnig, im Ortsteil Briesnig waren bislang in der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungs­satzung) in der Fassung der 1. Änderung beim kommunalen Flurstück 95, Flur 2, Gemarkung Briesnig, straßenbegleitend als Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1

Nr. 1 BauGB ausgewiesen.

 

Hinsichtlich der beabsichtigten Errichtung eines Ersatzgebäudesr den Jugendclub in Briesnig stellte sich heraus, dass keine weiteren geeigneten kommunalen Flächen in Briesnig zur Verfügung standen und das FS 95, Flur 2, Gemarkung Briesnig, lediglich in einer Tiefe bis zu 37 m dem Baulandbereich zugeordnet wurde. Aus diesem Grunde wurde geprüft, inwieweit im Rahmen des zur Verfügung stehenden Ermessensspielraumes der Verwaltung eine Änderung der Tiefe der Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB beim kommunalen Flurstück 95, Flur 2, Gemarkung Briesnig und auch des angrenzenden privaten Flurstückes 94, Flur 2, Gemarkung Briesnig erfolgen könnte. Hierbei wurde der im Jahr 2014 fertig­gestellte Spielplatz im rückwärtigen Bereich des FS 95, Flur 2, Gemarkung Briesnig und das auf dem kommunalen Nachbarflurstück 96, Flur 2, Gemarkung Briesnig, befindliche Kapellengebäude bei der erneuten Betrachtung herangezogen.

 

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage (ermessenskonforme Ausweisung der Klarstellungsfläche) hat man sich zu einem 2. Änderungsverfahren bei den zuvor genannten Flurstücken entschlossen. Die zusätzlich ausgewiesene Klarstellungsfläche ist im gültigen Flächennutzungsplan von 1998 als Wohnbaufläche deklariert worden.

 

Der Eigentümer des unmittelbaren Nachbargrundstückes (Flurstück 94, Flur 2, Gemarkung Briesnig, Briesniger Schulstraße 6) wurde mit Schreiben vom 05.04.2017 und 06.07.2017 über die beabsichtigte Vorgehensweise informiert. Des Weiteren wurden dem Eigentümer dieses Grundstückes am 24.07.2017 die Hintergründe des 2. Änderungsverfahrens bei einem Gespräch im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) erläutert.

 

Auch die Ortsvorsteherin des Ortsteiles Briesnig wurde über das 2. Änderungsverfahren in Kenntnis gesetzt.

 

Da das 2. Änderungsverfahren ausschließlich Klarstellungsbereiche betrifft, ist eine Offenlegung und eine Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich.

Aus diesem Grunde war keine Abwägung erforderlich.

 

Ausreichend ist hierbei ein Satzungsbeschluss r die betroffenen Grundstücke ohne rechtsaufsichtliche Prüfung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die Rechtskraft wird hierbei mit sofortiger anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) herbeigeführt.

 

Da die Planänderung durch den Fachbereich Stadtentwicklung bearbeitet wurde, sind keine Planungskosten angefallen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1

Satzungsbeschluss

 

Anlage 2

Lageplan  (Darstellung alt / Darstellung des Geltungsbe­reiches des 2. Änderungsverfahrens)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage_1_briesnig (43 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan zum Satzungsänderungsbeschluss, 2. Änd.Verf._1 (1307 KB)