Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) für die rechtlich unselbständige Heiner-Schuster-Stiftung.
Erläuterungen:
Auf Grundlage des „Schenkungs- und Vermächtnisvertrages nebst Einrichtung einer unselbständigen Stiftung“ vom 26.10.1999 zwischen Herrn Karl Heinz Schuster und der Stadt Forst (Lausitz) wurde rückwirkend zum 18.10.1999 die rechtlich unselbständige Heiner-Schuster-Stiftung eingerichtet.
Die Stiftung verfolgt gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Die Voraussetzung der Steuervergünstigung wird regelmäßig durch das Finanzamt geprüft. Mit Schreiben vom 02.11.2017 teilte das Finanzamt der Stadt Forst (Lausitz) mit, dass die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzung für die Gewährung der Steuervergünstigung nicht mehr gegeben ist und die Satzung vom 26.10.1999 (gemeint ist der Schenkungs- und Vermächtnisvertrag) der aktuellen Rechtslage anzupassen ist.
Die vorliegende Satzung orientiert sich eng an den Schenkungs- und Vermächtnisvertrag; es wurden hauptsächlich die Hinweise des Finanzamtes eingearbeitet und einige Umformulierungen bzw. Ergänzungen vorgenommen.
Die überarbeitete Satzung wurde mit dem Finanzamt abgestimmt und erfüllt nun die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervergünstigung.
Anlagen: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) für die rechtlich unselbständige Heiner-Schuster-Stiftung
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