Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Der Allgemeine Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz), Herr Jens Handreck, erhält ab dem 07.02.2018 bis zum Amtsantritt des (neuen) Bürgermeisters/ der (neuen) Bürgermeisterin eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 9 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 225,00 Euro.
Erläuterungen: Am 07.02.2018 ist die BbgKomBesV in Kraft getreten, gleichzeitig ist die Kommunaldienstaufwandsentschädigung (KomDAEV) außer Kraft getreten. Nach §§ 6 und 7 BbgKomBesV können kommunale Wahlbeamte eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abdeckung des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes erhalten. Die Bemessung der Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl und darf in Gemeinden von 15.001 bis 25.000 Einwohnern monatlich 225,00 € nicht überschreiten.
Gemäß § 9 BbgKomBesV kann diese Aufwandsentschädigung auch Beamtinnen und Beamten gewährt werden, wenn sie vertretungsweise das Amt übertragen bekommen.
Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.
Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
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