Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0553/2018  

 
 
Betreff: Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Allgemeinen Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters ab dem 07.02.2018 bis zum Amtsantritt des (neuen) Bürgermeisters/ der (neuen) Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2018 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2018 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Allgemeine Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz), Herr Jens Handreck, erhält ab dem 07.02.2018 bis zum Amtsantritt des (neuen) Bürgermeisters/ der (neuen) Bürgermeisterin eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 9 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 225,00 Euro.

 

 

 


Erläuterungen:

Am 07.02.2018 ist die BbgKomBesV in Kraft getreten, gleichzeitig ist die Kommunaldienstaufwandsentschädigung (KomDAEV) außer Kraft getreten. Nach §§ 6 und 7 BbgKomBesV können kommunale Wahlbeamte eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abdeckung des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes erhalten.

Die Bemessung der Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl und darf in Gemeinden von 15.001 bis 25.000 Einwohnern monatlich 225,00 € nicht überschreiten.

 

Gemäß § 9 BbgKomBesV kann diese Aufwandsentschädigung auch Beamtinnen und Beamten gewährt werden, wenn sie vertretungsweise das Amt übertragen bekommen.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.

 

Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

11.1.01.200 50110000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

ca. 700,00

EUR

218.200,00

EUR

75.000,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift