Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0564/2018  

 
 
Betreff: Information zur Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
31.05.2018 
30. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über den Inhalt der Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) informiert.


Erläuterungen:

 

  1. Der Landesentwicklungsplan

    Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) legt Grundsätze der Raumordnung fest, die im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren sind, soweit dies erforderlich ist (§ 2 Abs. 1 ROG). Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumenhrt (§ 1 Abs. 2 ROG).

    Die Länder Berlin und Brandenburg überarbeiten derzeit die gemeinsame Landesplanung für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mit dem Ziel eines neuen Landesentwicklungsplanes, durch den der bestehende Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) abgelöst werden soll. Der Landesentwicklungsplan greift die übergeordneten Konzeptionen, Pläne und Programme der Europäischen Ebene und der Ebene des Bundes auf, während die nachgeordneten Regionalpläne wiederum aus dem LEP HR zu entwickeln sind. Umgekehrt werden die Entwicklungserfordernisse der Gemeinden und Regionen nach dem Gegenstromprinzip bei der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes LEP HR berücksichtigt.

    An den Zielen des LEP HR sowie der Regionalpläne sind wiederum die von den Gemeinden aufzustellenden Bauleitpläne auszurichten.

    Der LEP B-B konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planungr den Gesamtraum der Länder Berlin und Brandenburg die raumordnerischen Grundsätze und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion.

    Der Landesentwicklungsplan trifft Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Hauptstadtregion, insbesondere zu den Raumnutzungen und funktionen, und wird als Rechtsverordnung der Landesregierungen mit Wirkung für das jeweilige Landesgebiet erlassen.

    Die Grundlage von konzeptionellen oder planerischen Überlegungen zur Landesentwicklung ist die Kenntnis von relevanten Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends. Aufgabe der Raumordnung ist es, diese Rahmenbedingungen und Trends im Hinblick auf ihre raumstrukturellen Auswirkungen aufzunehmen und Entwicklungsprozesse mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten zu steuern.

    Die Städte sind Zentren und Kristallisationspunkte r die Entwicklung. Sie sind Schwerpunkte von Wohnen und Arbeiten, Wertschöpfung, Forschung und Bildung sowie von Infrastruktur und Daseinsvorsorge und somit Standorte, in denen sich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bevorzugt ansiedeln. Sie nehmen darüber hinaus wichtige Versorgungsfunktionen für die ländlich geprägten Räume wahr.

    Die ländlich geprägten Räume sind nicht nur Lebensmittelpunkt und Wirtschaftsraum für die dort lebende Bevölkerung. Sie sind auch Bestandteil der Kulturlandschaften des Gesamtraumes.

 

  1. Verfahrensführende Behörde

    Gemeinsame Landesplanungsabteilung
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
    14467 Potsdam

 

  1. Art der bislang durchgeführten Beteiligungen

 

a)      Erste Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 i.V.m. Art. 7 Abs. 2 sowie Art. 8a Abs. 2 des Landesplanungsvertrages (Anschreiben vom 12.09.2016, Posteingang 15.09.2016), Fristsetzung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 15.12.2016. Termin wurde eingehalten.

 

b)      Unterrichtung im Rahmen des zweiten Beteiligungsschrittes durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 01.02.2018, Posteingang 06.02.2018, über die Auslegung des 2. Entwurfes des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), Fristsetzung 07.05.2018. Termin wurde eingehalten.

 

  1. Angaben zur Auslegung

    Beginn:ab 05.02.2018
    Zeitdauer:2 Monate
    Ort:Landkreis Spree-Neiße
       Fachbereich Bau und Planung
       Heinrich-Heine-Straße 1
              03149 Forst (Lausitz)
              Raum A 3.14

 

  1. Einsichtsmöglichkeit der Unterlagen bei der Stadt Forst (Lausitz)

    Bereitstellung der Planungsunterlagen in Papierform im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) in der Cottbuser Straße 10, Zimmer 218

 

  1. Frist zur Abgabe einer Stellungnahme an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung

    bis zum 07.05.2018

 

  1. Durchgeführte Beteiligungen

 

a)      Anschreiben vom 12.02.2018 an die betroffenen Fachbereiche und die Verwaltungsvorstände sowie die Eigenbetriebe der Stadt Forst (Lausitz) mit einer Rückäerungsfrist bis zum 16.04.2018

 

        Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal (VV 1)

        Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit (VV 2)

        Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen (VV 3)

        Stabsstelle des Bürgermeisters und für Wirtschaftsförderung

        Rechnungsprüfungsamt

        FBL Bürgerservice (FB 10)

        FBL Bildung und Soziales (FB 20)

        FBL Personal und Verwaltungsservice (FB 30)

        Leiterin Team Liegenschaften (FB 40)

        FBL Ordnung und Sicherheit (FB 50)

        FBL Bauen (FB 80)

        Leiter des Eigenbetriebes für Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)

        Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)

 

b)     Informationsschreiben zur Auslegung des LEP HR an die Ortsvorsteher aller Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz), datiert auf den 13.02.2018, mit Fristsetzung 16.04.2018

 

        Hinweis zur Einsichtsglichkeit in die Planungsunterlagen in elektronischer Form auf der Internetseite der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) http://gl.berlin-brandenburg.de/lepr

 

c)      Informationsschreiben zur Auslegung des LEP HR an die Fraktionsvorsitzenden, ein fraktionsloses Mitglied und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz), datiert auf den 15.02.2018, mit Fristsetzung 16.04.2018

 

        Hinweis zur Einsichtsglichkeit in die Planungsunterlagen in elektronischer Form auf der Internetseite der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) http://gl.berlin-brandenburg.de/lepr

 

  1. Erneute Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme an die betroffenen Fachbereiche und die Verwaltungsvorstände sowie die Eigenbetriebe der Stadt Forst (Lausitz) am 19.04.2018

 

  1. ckinformationen:

 

        Fachbereich für Bildung und Soziales: 19.04.2018

        Team Liegenschaften: 20.04.2018

        Fachbereich Bauen: 02.05.2018

        Hinweise des Verwaltungsvorstandes für Finanzen und Sicherheit

 

  1. Versendung der Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) am 07.05.2018 per Fax, per Mail und über das Kontaktformular der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

Anlagen:

 

Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens, datiert auf den 07.05.2018