Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0590/2018  

 
 
Betreff: Gesamtentlastung der Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hapke, Anne
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
10.09.2018 
28. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.09.2018 
23. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2018 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt den beidenrgermeistern der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

 


Erläuterungen:

 

Die Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2015 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.

 

Im Falle eines unterjährigen Wechsels des hauptamtlichen Bürgermeisters sind laut Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 04.01.2018 beide Amtsinhaber zu entlasten. Die so genannte Gesamtentlastung wird mit diesem Beschluss herbeigeführt für Herrn Jürgen Goldschmidt (01.01.2015 05.05.2015) und Herrn Philipp Wesemann (06.05.2015 31.12.2015).