Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0614/2018  

 
 
Betreff: Rückzahlung gezahlter Abwasseranschlussbeiträge oder Einbeziehung gezahlter Beiträge in die aktuellen Abwassergebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Paeschke, Ingo
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
12.09.2018 
23. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2018 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   

Beschlussvorschlag A:

 

  1. Anschlussbeiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Forst (Lausitz), die bis zum Inkrafttreten der Satzung zur Aufhebung beitragsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2016 an die Stadt Forst (Lausitz) gezahlt worden sind, werden nicht verzinst zurückgezahlt.

 

  1. Die Rückzahlung der Beiträge, die aufgrund inzwischen bestandskräftiger Bescheide gezahlt wurden, erfolgt an denjenigen, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses Eigentümer des Grundstückes ist, für das der Beitrag gezahlt wurde. Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers. Besteht ein Nutzungsrecht für das Grundstück, tritt an die Stelle des Eigentümers der Nutzer. Nutzer sind die in § 9 Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I S. 2457) genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

 

  1. Mehrere Anspruchsberechtigte sind Gesamtgläubiger. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die Eigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil anspruchsberechtigt.

 

  1. Der Rückzahlungsanspruch wird 12 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses fällig.

 

Beschlussvorschlag B:

 

  1. Anschlussbeiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Forst (Lausitz), die bis zum Inkrafttreten der Satzung zur Aufhebung beitragsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2016 an die Stadt Forst (Lausitz) gezahlt worden sind, werden mit den laufenden Abwassergebühren verrechnet. Dies erfolgt je betroffenem Grundstück solange, bis die nicht verzinsten Anschlussbeiträge vollständig verrechnet sind. Die Abwassergebührensatzung ist  diesbezüglich bis zum 31.12.2018 anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsanweisung zu erstellen, mit der die Verrechnung der Rückzahlung je betroffenes Grundstück ermittelt wird und nach der sichergestellt wird, dass die vollständige Verrechnung der Ansprüche der Berechtigten bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist.

 

  1. Bei Eigentümerwechsel eines Grundstücks innerhalb des Verrechnungszeitraums gehen die Ansprüche auf den nächsten Eigentümer über.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung im Dezember 2015 beschlossen, keine Abwasseranschlussbeiträge für sogenannte Altanschließer zu erheben. Damit hat die SVV bereits vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verhindert.

 

Im Zuge der Herstellung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger nach dem Grundgesetz sind nun auch die Beiträge den in Punkt 2 des Beschlussvorschlages genannten Personen zu erstatten, die im Rahmen einer Schmutzwasserbeitragssatzung erhoben wurden. Das Land Brandenburg stellt dafür u.a. zinsfreie Darlehn für die Abwasserbetriebe zur Verfügung.

 

Sollte der Beschlussvorschlag A keine Mehrheit finden, beantragen wir die Abstimmung zum Beschlussvorschlag B.

 

Aktuell sind mehrere Widersprüche gegen die gültige Abwassergebührensatzung in der Verwaltung anhängig, die bis zur Einreichung dieser Beschlussvorlage nicht bearbeitet wurden. Offensichtlich hat die Verwaltung immer noch keine rechtliche Position gefunden, die vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben könnte. Die Widersprüche sind teilweise mehr als neun Monate alt.   

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erstattung der eingenommenen Beiträge des Eigenbetriebs Abwasser oder Gebührenreduzierung

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

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hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift