Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0620/2018  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung "1. Änderung des B-Planes An der Gubener Straße" (Teilfläche des alten Textbebauungsplanes "An der Gubener Straße")
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu den
a) Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
b) eingegangenen/vorliegenden Stellungnahmen von Bürgern
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
18.10.2018 
33. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.11.2018 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2018 
28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 stellungnahme behörden
Anlage 1 stellungnahme bürger
Anlage 2 Satzungsbeschluss
Anlage 3 Lageplan
Anlage 4 Planzeichnung
Anlage 5 Begründung
Anlage 6 Geruchsimmissionsprognose
Anlage 7 Geräuschmessbericht

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt

a)      die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß Anlage 1.0 und

b)      die Abwägung zu den eingegangenen/vorliegenden Stellungnahmen vonrgern entsprechend Anlage 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung „1. Änderung des B-Planes An der Gubener Straße“ (Teilfläche des alten Textbebauungsplanes An der Gubener Straße“).

 

Der Geltungsbereich ist dem Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Erläuterungen:

 

Der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) beabsichtigt, auf einer Teilfläche des Klärwerksgeländes in der Gubener Straße eine Fotovoltaikanlage zu errichten. Der größte Teil des erzeugten Stromes soll in Form von Eigennutzung im Klärwerk verwendet werden.

 

Die Aufstellung von Fotovoltaikanlagen auf den im Ausgangsbebauungsplan „An der Gubener Straße“ ausgewiesenen Grünflächen innerhalb des Klärwerksgeländes hätte die Grundzüge der Planung berührt, weshalb ein 1. Änderungsverfahren zum B-Plan „An der Gubener Straße“ erforderlich war. Zum Änderungsplangebiet gehören das Grundstück der Kläranlage sowie ein Wohngrundstück.

 

Nunmehr soll das gesamte Grundstück der Kläranlage, wie bisher, einschließlich des Wohngrundstückes im Nordwesten als „Sonstiges Sondergebiet“ ausgewiesen werden. Damit entfällt die Differenzierung in die eigentliche Kläranlage und die dazugehörigen Freiflächen (Grünflächen). Die Zweckbestimmung wird weiterhin Kläranlage sein.

 

Im Gebiet sollen vorrangig Gebäude, bauliche Anlagen und Einrichtungen zulässig sein, die unmittelbar oder ergänzend der Abwasserbehandlung dienen. Das sind natürlich die eigentlichen Anlagen zur Behandlung von Abwässern als auch Nebenanlagen, wie die Verwaltung, Lagerplätze, -räume oder gebäude sowie Stellplätze, Garagen usw. Zu den Nebenanlagen gehören somit auch Fotovoltaikanlagen, wenn sie z. B. vorwiegend den Betriebsstrom für das Klärwerk liefern.

 

Da es sich bei den Fotovoltaikanlagen um eine untergeordnete bauliche Anlage zum Abwasserbeseitigungsbetrieb handelt und nur einen untergeordneten Teil des gesamten Betriebsgeländes einnimmt, kann nach Rechtsauffassung der höheren Verwaltungsbehörde auf ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verzichtet werden.

 

Da die Fotovoltaikanlagen nur einen kleinen Teil der bisherigen Grünfläche versiegeln werden, ist der Entzug von Freiflächen überschaubar. Eine Kompensation war möglich.

 

Durchgeführte Verfahrensschritte:

 

      Aufstellungsbeschluss per Beschlussvorlage SVV/0394/2017

      frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 02.01.2018

      Erste Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 03.01.2018

      Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 03.04.2018 bis zum 07.05.2018

      Zweite Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.05.2019

 

Nunmehr soll der Satzungsbeschluss erfolgen. Eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich. Insofern kann eine direkte Veröffentlichung zur Inkraftsetzung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) erfolgen.

 

Kostenbetrachtung:

 

Der Stadt Forst (Lausitz) sind durch die durchgeführte Planung keine Kosten entstanden, da die Finanzierung durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) erfolgt ist.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Gemäß § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist das Mitwirkungsverbot zu beachten.


Anlagen:

 

Anlage 1.0Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1Abwägung zu den eingegangenen/vorliegenden Stellungnahmen

von Bürgern

Anlage 2Satzungsbeschluss

Anlage 3Lageplan

Anlage 4Planzeichnung in der Fassung vom 12.07.2018

Anlage 5Begründung in der Fassung vom 12.07.2018

Anlage 6Geruchsimmissionsprognose

Anlage 7Geräuschmessbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 stellungnahme behörden (350 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 stellungnahme bürger (81 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Satzungsbeschluss (43 KB)    
Anlage 7 4 Anlage 3 Lageplan (491 KB)    
Anlage 4 5 Anlage 4 Planzeichnung (1942 KB)    
Anlage 5 6 Anlage 5 Begründung (2160 KB)    
Anlage 6 7 Anlage 6 Geruchsimmissionsprognose (2004 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 7 Geräuschmessbericht (766 KB)