Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Margaretenweg einschließlich Straßenbeleuchtung. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro KISTERS GmbH aus Cottbus mit der Straßenplanung Margaretenweg beauftragt. Für die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde die DEGAT Ingenieurgesellschaft aus Cottbus vertraglich gebunden.
Die Vorplanung wurde am 14.04.2016 im Ausschuss für Bau und Planung (SVV/0283/2016) vorgestellt. Am 06.09.2016 fand die Bürgerinformationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Anliegern statt. Anfragen der Grundstückseigentümer und Anlieger wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Anliegerstraße und die damit verbundene nachhaltige Verbesserung der Verkehrsanlage. Damit sind primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die klare Gliederung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Die Wohnqualität wird entscheidend verbessert. Mit der erstmaligen Herstellung des Margaretenweges entfällt der jährliche städtische Aufwand für das Begradigen / Hobeln der Verkehrsfläche.
Der Margaretenweg verläuft zwischen der Straße Am Hirschsprung und dem Heideweg auf einer Länge von ca. 74 m. Er ist Teil einer Tempo-30-Zone und befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Forst (Lausitz). Die öffentliche Breite beträgt im Mittel ca. 8,20 m.
Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Auf einer Länge von 54 m beträgt die Fahrbahnbreite 4,75 m. Zur Gewährleistung der Abfallentsorgung im Margaretenweg und im Heideweg erfolgt ab Zufahrt Haus-Nr. 2 eine Aufweitung der Fahrbahn auf 5,50 m auf einer Länge von ca. 20 m.
Zur Gewährleistung der Schleppkurve für Abfallsammelfahrzeuge im Einmündungsbereich Margaretenweg / Heideweg ist Grunderwerb (Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 32, Flurstück 557) von ca. 6,00 m² erforderlich. Die hierbei anfallenden Grunderwerbskosten (2.464,00 €, siehe auch Beschlussvorlage Nr. SVV/0626/2018) werden jeweils zu 50 % auf den Margaretenweg und den Heideweg aufgeteilt. An dem betreffenden Grundstück werden in diesem Zusammenhang Anpassungsarbeiten notwendig, die ebenfalls zu 50 % auf den Margaretenweg und den Heideweg aufgeteilt werden. Die Kosten der Anpassungsarbeiten sind Bestandteil der Baukosten.
Der Einmündungsradius zur Straße Am Hirschsprung ist bei Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt.
Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitigen Tiefbordeinfassungen (T10/30) und Dachgefälle. Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,50m breites standfestes Bankett angelegt. Für die Entwässerung sind beidseitig (ausgenommen im Aufweitungsbereich) angeordnete Versickerungsmulden ausgebildet.
Oberbau der Fahrbahn:
4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 30 cm Schottertragschicht 0/45 aus natürlich gebrochenem Material 44 cm Oberbau
Die Befestigung der Grundstückszufahrten ist mit
8 cm Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit 4 cm Bettungsschicht 28 cm Schottertragschicht 0/45 40 cm Oberbaustärke
vorgesehen. Die Zufahrten erhalten ebenfalls eine Randeinfassung aus Betontiefbord T10/30. Die Entwässerung der Zufahrten erfolgt über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünflächen.
Alle Grundstückseigentümer des Margaretenweges haben über Breite und Anordnung ihrer Zufahrten und Zugänge mitbestimmt.
Da die im Margaretenweg vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage nicht den heutigen Vorgaben und Normen entspricht, erfolgt mit dem Straßenbauvorhaben die Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend dem heutigen Stand der Technik. Die neue Straßenbeleuchtungsanlage wird auf der nördlichen Straßenseite errichtet. Es werden 2 Stück technische LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten montiert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 5,00 m, das Kabel wird erdverlegt.
Mit der Straßenbaumaßnahme erfolgt die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Auftrag der Stadtwerke Forst GmbH. Ggf. weitere Bauleistungen von Versorgungsträgern werden im Zuge der Baumaßnahme eingeordnet und realisiert.
Kostenberechnung (brutto) – Stand: 24.10.2018
* Stand Kostenschätzung Stufe 1 Angebot
Somit betragen die vorläufigen Gesamtkosten 62.882,38 EUR (brutto). Ohne Grunderwerb 61.650,38 EUR (brutto).
Die Kosten für den Grunderwerb laufen über das Sachkonto 09110000 der Leistung 54.0.01.100.
In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden bereits Planungsleistungen entsprechend dem Bearbeitungsstand abgerechnet.
Bauzeit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird voraussichtlich im II. Quartal 2019 begonnen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan im Maßstab 1 : 333 Ausbauquerschnitt 1, Station 0+040 im Maßstab 1 : 50 Ausbauquerschnitt 2, Station 0+065 im Maßstab 1 : 50
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