Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0652/2019  

 
 
Betreff: Information zu einer durchgeführten öffentlichen Auslegung von Antragsunterlagen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach den §§ 4 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes
hier: Antrag auf Genehmigung von 20 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 150im Windpark Bahren-West am Standort Neiße Malxetal, OT Jerischke, Reg.-Nr. 40.037.00/18/1.6.2G/T12 bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
17.01.2019 
35. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
stellungnahme stadt
stellungnahme ortsbeirat
einwilligung

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die durchgeführte öffentliche Auslegung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach den §§ 4 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Antrag auf Genehmigung für 20 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 150 im Windpark Bahren-West am Standort Neiße-Malxetal, OT Jerischke, Reg.-Nr. 40.037.00/18/1.6.2G/T12 bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, informiert.


Erläuterungen:

 

Das Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, hat mit Schreiben vom 07.11.2018 die Stadt Forst (Lausitz) über eine öffentliche Auslegung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach den §§ 4 und 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) informiert. Grundlage hierfür bildet ein Antrag der Firma OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH auf Genehmigung für 20 Windkraftanlagen im Windpark Bahren-West am Standort Neiße-Malxetal, OT Jerischke, (Reg.-Nr. 40.037.00/18/1.6.2G/T12) bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1.

 

Des Weiteren wurden folgende weitere Anträge gestellt:

 

      Antrag auf die sofortige Vollziehung der noch zu erteilenden Genehmigung gemäß § 80 Abs. 2, S. 1, Ziff. 4 VwGO und

      Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 LWaldG.

 

Das Gebiet zur Aufstellung von Windkraftanlagen befindet sich im Gebiet der Gemeinde Neiße-Malxetal und grenzt unmittelbar an das Territorium der Stadt Forst (Lausitz). Südlich des Windparks liegt die Ortschaft Jerischke, östlich der Ort Bahren.

 

Der Standort des geplanten Windparks „Bahren-West“ ist der Planungsregion Lausitz-Spreewald zugeordnet. Zur Steuerung der Windkraftnutzung mit dem Ziel einer Konzentrationswirkung wurde für die Region Lausitz-Spreewald der Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ erstellt. Diese ist seit dem 16.06.2016 rechtskräftig und weist die beplante Fläche als Windeignungsgebiet WIND 45 Bahren-West aus. Insofern entspricht das Vorhaben den Zielen der Raumordnung.

 

Konkrete Angaben zum Vorhaben

 

Vorhaben:Errichtung und Betrieb von 20 Windkraftanlagen vom Typ

Vestas V 150 mit 3 Rotorblättern im Windpark Jersichke,

bestehend aus Trafo, Fundament, Stahlrohrturm, Maschinen-

haus und Rotor am Standort 03159 Neiße-Malxetal, OT Jerischke

(ursprünglicher Antrag basierte auf Anlagen vom Typ Vestas V 112)

 

Flächengröße:391 ha

 

Rechtlichenach Anhang 1 der 4. BImSchV, Nr. 1.6.1G

Einordnung:

 

Art des Verfahrens:Antrag auf Genehmigung einer Neuanlage mit öffentlicher

Bekanntmachung

 

Bezeichnung derAnlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe

Anlage nachvon mehr als 50 m und 20 oder mehr Windkraftanlagen

4. BImSchV:

 

Kapazität /108 MW (20 x 5,4 MW)

Leistung:

 

TechnischeWKA vom Typ Vestas mit Nabenhöhe von 166 m,

Parameter:Rotordurchmesser: 150 m

Gesamthöhe: 241 m zuzüglich 1,50 m Fundamenterhöhung,

Elektrische Leistung von je 5,4 MW

 

Rotor:150 m mit drei Rotorblättern

Mikroprozessor-Pitch-Steuerungssystem namens OptiTip,

kontinuierliche Einstellung auf den optimalen Anstell-Winkel

Material: Kohle und Glasfasern (2 Tragflächenschalen mit

Träger verbunden)

 

UVP-Pflicht:zwingend erforderlich, Unterlagen nach § 4 e der 9. BImSchV

und § 16 des UVPG sind dem Vorgang Genehmigungsantrag

beigefügt

 

Bestandteile:Getriebe, Maschinenhaus, Stahlrohrturm, Fundament, Zuwegung,              Kran-Stellfläche

 

Grundstücke:Gemarkung Jerischke

Flur 1, Flurstück 26

Flur 12, Flurstücke 8, 9, 11 und 18 sowie

Flur 13, Flurstücke 5, 16, 17, 20, 227

 

Beurteilungsgrundlage

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und wird auf der Grundlage des § 35 BauGB beurteilt.

 

Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 5B BauGB. Demnach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn

 

      öffentliche Belange nicht entgegenstehen,

      die Erschließung ausreichend gesichert ist,

      es der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dient.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt gemäß § 35 Abs. 3 BauGB insbesondere vor, wenn das Vorhaben

 

  1. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht,
  2. den Darstellungen eines Landschaftsplanes oder sonstigen Planes, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht,
  3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,
  4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
  5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,
  6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,
  7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder
  8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.

 

Raumbedeutsame Vorhabenrfen den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben nach Abs. 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind.

 

Kostenschätzung

 

Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung vor. Die Gesamthöhe der Anlagen von 241 m + 1,50 m für das aus dem Gelände herausragende Fundament führt vor dem Hintergrund der Anordnung der Anlagen auf einer Anhöhe (im Maximalwert zu 28 m höher als die Ortslage Bademeusel mit durchschnittlich 87,4 m) zu einer extremen bauhöhenbedingten Dominanz. Dies hat vor dem Hintergrund einer unmittelbaren Nähe zum Muskauer Faltenbogen und zum Europäischen Parkverbund eine nicht hinnehmbare wesentliche Beeinträchtigung eines zusammenhängenden,naturbelassenen, landschaftlich reizvollen Naturraumes zur Folge.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB vor, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft und ihrer Erholung beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet wird.

 

Aus Sicht der Stadt Forst (Lausitz) kann dieser betroffene öffentliche Belang nicht überwunden werden. Die Höhe der beabsichtigten Windkraftanlagen war bei Erstellung des sachlichen Teilregionalplanes Windkraftnutzung noch nicht bekannt.

 

Insofern lehnt die Stadt Forst (Lausitz) das Vorhaben ab.

 

Angaben zur Offenlegung

 

Verfahrens-Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

schritt:

 

Offenlegungs-vom 21.11.2018 bis einschließlich 20.12.2018

zeitraum:

 

Orte der1. Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Offenlegung:  Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7,

  Zimmer 427 in 03050 Cottbus

2. Amt Döbern-Land, Fachbereich Bauen, Gebäude und

  Liegenschaftsmanagement, Schulweg 1, Zimmer 302 in

  03130 Hornow-Wadelsdorf, OT Hornow

3. Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung,

  2. Obergeschoss, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz)

 

Einwendungen:Einwendungen können während der Einwendungsfrist vom

21.11.2018 bis einschließlich 21.01.2019 elektronisch an die

E-Mail-Adressde T12@lfu.brandenburg.de oder schriftlich beim

Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd,

Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder bei einer der vorge-

nannten Auslegungsstellen unter Angabe der Registriernummer

40.037.00/18/1.6.1.G/T12 erhoben werden.

 

Unterlagen:7 Ordner, Antragsexemplar

8 Kurzbeschreibungen

Bekanntmachungstext

Leitfaden für die Auslegung

Empfangsbekenntnis/Bestätigung der ordnungsgemäßen Auslegung

 

darin enthalten:

 

Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit,

Auswirkungen auf die Avifauna, Fledermäuse, Boden,

FFH-Schutzgebiete und eine naturschutzrechtliche

Eingriffs-/Ausgleichsplanung

 

Beteiligung der Fachbereiche der eigenen Verwaltung mit Mail vom 04.12.2018

 

      Stabsstelle für Wirtschaftsförderung*

      FBL Bauen

      Werkleiter Eigenbetrieb für Kultur, Tourismus und Marketing

      FBL Ordnung und Sicherheit

      FB Finanzen, Team Liegenschaften

 

* bis zum 04.01.2018 noch keine Stellungnahme vorliegend

 

Beteiligung der Ortsvorsteher der betroffenen Ortsteile mit Mail vom 04.12.2018

 

Ortsvorsteher des Ortsteiles Groß Bademeusel, Herr Habertag

Ortsvorsteher des Ortsteiles Klein Bademeusel, Herr Kochan

 

Hinweis:

 

Den Ortsteilen wurde während des Zeitraumes der Offenlegung der Entwurf einer Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung übersandt.

 

Eine Stellungnahme aus dem Ortsteil Klein Bademeusel befindet sich in der Anlage zu dieser Informationsvorlage.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) wird zum Ende der Einwendungsfrist (21.01.2019) die Stellungnahme an die verfahrensführende Behörde, das Landesamt für Umwelt, übersenden.


Anlagen:

 

Anlage 1 Vorläufige Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) mit dem

Fassungsdatum 04.01.2019

Anlage 2 Gemeinsame Stellungnahme eines Bürgers und dem Ortsvorsteher

von Klein Bademeusel

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 stellungnahme stadt (9621 KB)    
Anlage 2 2 stellungnahme ortsbeirat (2466 KB)    
Anlage 3 3 einwilligung (399 KB)