Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0655/2019  

 
 
Betreff: Gebietsänderung der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Zuge des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde VNr. 6002 M
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.02.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.02.2019 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.03.2019 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gemeindegrenzenänderungskarte
vorläufige Flächenbilanz

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) dem neuen Grenzverlauf der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Verfahrensgebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde VNr. 6002 M entsprechend dem vorliegenden Kartenmaterial (Gemeindegrenzänderungskarte Anlage 1) und der vorläufigen Flächenbilanz (Anlage 2) mit Stand vom 28.11.2018.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Bezugnahme auf die Erläuterungen in der öffentlichen Informationsvorlage SVV/0501/2017 (Information zur geplanten Änderung der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Verfahrensgebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde, VNr. 6002 M) und die Informationsveranstaltung am 20.09.2017 in Gosda.

 

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung. Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) führt als zuständige Flurneuordnungsbehörde des Landes Brandenburg im Bereich der Stadt Cottbus und auf dem Gebiet des Landkreises Spree-Neiße in Folge des Braunkohletagebaus Jänschwalde ein Flurneuordnungsverfahren nach § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) durch.

 

Im Bereich der Tagebaufolgelandschaft am Klinger See läuft seit 2003 ein Flurbereinigungs­verfahren Verfahrensname: Jänschwalde, Verfahrensnummer: 6002 M, Größe des Verfahrensgebietes: ca. 3.000 ha. Die Stadt Forst (Lausitz) ist ein Teilnehmer an diesem Flurbereinigungsverfahren.

 

Die Ländliche Neuordnung (Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz FlurbG) als gesetzliche Pflichtaufgabe ist ein Instrument zur Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklung. Die Flurbereinigung wird außerdem eingesetzt, um nach Abschluss der bergbaulichen Tätigkeit eine Neuordnung von Grund und Boden unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Bedingungen in den Braunkohlefolgelandschaften vorzunehmen.

 

Die Erfahrungen in den Braunkohlensanierungsgebieten belegen, dass es unzweckmäßig und in vielen Fällen auch überhaupt nicht möglich ist, das ehemals vorhandene Ordnungsgefüge beizubehalten bzw. wiederherzustellen. Nach der bergbaulichen Nutzung werden neue Eigentumsstrukturen vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist eine Neuordnung der Flächen unter Berücksichtigung der nach Abschluss der bergbaulichen Nutzung vorliegenden Bedingungen erforderlich. Die Flurneuordnung ist hierfür das geeignete Verfahren.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) können in diesem Zusammenhang auch Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die Änderung bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften.

 

Durch den Tagebau Jänschwalde wurde die Landschaft völlig neu gestaltet. Die Nutzungen entsprechen nicht mehr den Strukturen des Liegenschaftskatasters und die ausgewiesenen Grenzen haben durch die nachhaltige Veränderung der Geografie des Verfahrensgebietes ihren Bezug zur Örtlichkeit verloren. Das Liegenschaftskataster kann seine Aufgabe, die Verknüpfung zwischen Eigentumsnachweis (Grundbuch) und tatsächlicher Lage des Grund­stückseigentümers in der Örtlichkeit herzustellen, nicht mehr sinnvoll erfüllen. Deshalb besteht im Bereich des Verfahrensgebietes die Notwendigkeit einer umfassenden Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, dem mit der Einleitung und Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens Rechnung getragen wurde. In diesem Zusammenhang ist auch eine Anpassung (Änderung) der Gemeindegrenzen in dem Verfahrensgebiet sowohl zweckdienlich als auch erforderlich.

 

Information:

 

Die nördliche Grenze des Verfahrensgebietes wurde 2018 geändert. Oberhalb des Verfahrensgebietes des laufenden Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde wird seitens der LEAG aktuell die Antragstellung für ein zukünftiges Flurbereinigungsverfahren mit dem Verfahrensnamen „Briesnig“ vorbereitet. Bei der Abstimmung der zukünftigen gemeinsamen Verfahrensgrenze zwischen dem Flurbereinigungsverfahren Jänschwalde und dem Flurbereinigungsverfahren Briesnig wurde dabei abgestimmt, dass die nördliche Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde in der Form geändert wird, dass sich die geplanten örtlichen Strukturen nach dem Bergbau (Deponie, Ortsverbindungsstraßen, Neulauf Malxe) weitestgehend in einem Verfahren befinden. Die Öffentliche Bekanntmachung dieses 2. Änderungsbeschlusses im Flurbereinigungsverfahren Jänschwalde erfolgte im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) 02/2018 vom 24.03.2018.

 

Die Flurbereinigungsbehörde des Landes Brandenburg das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat in den vergangenen Jahren mehrere Vorschläge zur Neuordnung der Kommunalgrenzen im Flurneuordnungsverfahren Jänschwalde unterbreitet, diese Vorschläge wurden gemeinsam mit den betroffenen Gebietskörperschaften beraten und abgewogen. Der vorliegende Vorschlag zur Änderung der Gemeindegrenzen ist mit den betroffenen Gebietskörperschaften und Verfahrensbeteiligten abgestimmt.

 

Der geplante Grenzverlauf ist in der Anlage 1 dargestellt, die vorläufige Flächenbilanz in der Anlage 2.

 

In dem in der Anlage 1 dargestellten Vorschlag zum neuen Verlauf der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Verfahrensgebiet wurden weitgehend vorhandene Landmarken und natürliche Begrenzungen, wie Straßen, Wege und Waldgrenzen, aufgenommen. Außerdem fand das Nutzungskonzept für die Bergbaufolgelandschaft Standortraum Jänschwalde, Klinger See (Stand Januar 2006) Berücksichtigung.


Anlagen:

 

Anlage 1 Gemeindegrenzänderungskarte (Stand: 28.11.2018)

Anlage 2 vorläufige Flächenbilanz (Stand: 28.11.2018)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeindegrenzenänderungskarte (8659 KB)    
Anlage 2 2 vorläufige Flächenbilanz (359 KB)