Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der zukünftigen Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Bei der seit dem 05.03.1999 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB soll ein Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Seit Inkrafttreten der Satzung sind 20 Jahre vergangen. Insofern hat sich ein entsprechender Änderungsbedarf ergeben. Nunmehr ist mit den zur Verfügung stehenden Luftbildaufnahmen eine flächendeckende und detaillierte Erfassung des Gebäudebestandes möglich. Ergänzt wird diese Erfassung durch Vorortbegehungen.
Das Änderungsverfahren dient der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen. Hierbei sind Änderungen/Präzisierungen sowohl bei den Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zwingend erforderlich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt hierbei über eine Offenlegung der Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz).
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Satzungsverfahren beteiligt.
Die Planungskosten betragen ca. 14.000,00 EUR. Anlagen:
Lageplan
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