Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0672/2019 (neu)  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.05.2019 
30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV_SVV_0672_2019 (neu)_Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung EB KTM

Beschlussvorschlag:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) wird beschlossen - siehe Anlage. 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Vorlage SVV/0172/2015 in ihrer Sitzung am 02.10.2015 die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) beschlossen.

 

§ 4 Absatz 1 der Satzung regelte die Werkleitung durch eine Person. Nunmehr soll mit der Änderungssatzung in ähnlicher Form der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) (§ 4 Absatz 1) der Absatz 1 neu gefasst werden und lautet wie folgt: Die Stadtverordnetenversammlung bestellt auf Vorschlag des Bürgermeisters die Werkleitung. Die Werkleitung besteht aus zwei Werkleitern. Derrgermeister regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Werkleitung mit Zustimmung des Werksausschusses. Im Übrigen bestimmt die Werkleitung die innere Organisation des Eigenbetriebes.“

 

Mit dieser Neuregelung soll die bessere Vertretung der Werkleitung auf Grundlage einer deutlichen Stärkung des Aufgabengebietes Ostdeutscher Rosengarten erfolgen.

 

Weiterhin wird im § 5 Absatz 3 Nr. 2 die Zuständigkeit des Werksausschusses r Geschäfte aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert 25.000,00 Euro übersteigt, neu geregelt. Bisher war dies auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Das ist jedoch aufgrund der gängigen Künstlergagen, insbesondere zu den Rosengartenfestttagen, nicht zweckmäßig. Hier muss die Werkleitung im Rahmen der Vertragsverhandlungen zeitnah reagieren können.


Anlage:

 

Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_SVV_0672_2019 (neu)_Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung EB KTM (53 KB)