Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt für das Haushaltsjahr 2019 die Vergabe der Zuwendungen an soziale Einrichtungen laut Anlage auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen“ (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom 7. Dezember 2001), sowie die Zuweisung in Höhe von 1.666,66 Euro an die Volkssolidarität Spree-Neiße e.V. für die Begegnungsstätte in den Räumen der Residenz „Rosenstadt“, Amtstraße 1, in Höhe von 1.666,66 Euro an das Evangelische Seniorenzentrum „Friedenshaus“ für die Begegnungsstätte Magnusstraße 6 und in Höhe 1.666,66 Euro an das Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. für die Begegnungsstätte Otto-Nagel-Straße 4 als Ko-Finanzierung zur Personalkostenförderung des Landkreises Spree-Neiße auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0460/2005 vom 18.11.2005). Erläuterungen:
Jährlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisungen an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen“ (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom 7. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.
Berücksichtigung finden bis zum ersten Abgabetermin (30. Juni 2019) 12 eingereichte Anträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 14.752,63 Euro.
Mit dem Restbetrag in Höhe von 4.247,39 Euro können gemäß Richtlinie weitere mögliche Anträge in Höhe von maximal 510,00 Euro je Antragsteller gefördert werden.
Gemäß Punkt 4.2 der Richtlinie werden Förderanträge bis 255,00 Euro von der Verwaltung entschieden und der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales davon in Kenntnis gesetzt.
Seit dem 01. Januar 2006 gilt die „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0460/2005 vom 18. November 2005). Nach dieser Richtlinie erfolgt die Zuweisung an die antragstellenden Seniorenbegegnungsstätten zu jeweils gleich großen Teilen, vorbehaltlich entsprechender Antragstellung, aus einem Maximalbudget in Höhe von jährlich 5.000,00 Euro. Es liegen drei Anträge vor von der Volkssolidarität Spree-Neiße e.V. in den Räumen der Residenz „Rosenstadt“, Amtstraße 1, vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. für die Begegnungsstätte Otto-Nagel-Straße 4 sowie vom Evangelischen Seniorenzentrum „Friedenshaus“ für die Begegnungsstätte Magnusstraße 6 als Ko-Finanzierung zur Personalkostenförderung des Landkreises Spree-Neiße beantragt. Somit betägt die Höhe der Zuwendung jeweils 1.666,66 Euro.
Der Seniorenbeirat erhält eine jährliche Förderung von 1.500,00 Euro. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabeübersicht von Zuwendungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen
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