Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0017/2019  

 
 
Betreff: Information zur Vorplanung Straßenbau Parkstraße im Abschnitt von der Heinrich-Werner-Straße bis zur Gubener Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Anhörung
13.08.2019 
2. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan und Regelquerschnitt Parkstraße

Information:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Vorplanung zum Straßenbau Parkstraße im Abschnitt von der Heinrich-Werner-Straße bis zur Gubener Straße informiert.


Erläuterungen:

 

Die Parkstraße ist eine Anliegerstraße in der Nähe des Stadtzentrums der Stadt Forst (Lausitz). Der zu planende Straßenabschnitt erstreckt sich über eine Länge von 192 m von der Heinrich-Werner-Straße bis zur Gubener Straße. Die öffentliche Breite variiert von 10,80 m bis 13,80 m. Etwa in der Mitte des Straßenabschnittes befindet sich eine Brücke über den Mühlgraben, die Luisenbrücke. Die Brücke wurde 1998 neu errichtet und ist nicht Gegenstand des Bauvorhabens.

 

Der vorhandene Ausbauzustand der Parkstraße ist schlecht. Die Fahrbahn besteht aus Granitpflastersteinen mit beträchtlichen Hebungen und Senkungen. Lediglich der Fahrbahnbelag über der Luisenbrücke ist in einem guten Zustand. Ein Gleisstück der Forster Stadtbahn verläuft vom Einmündungsbereich Gubener Straße bis auf das Grundstück Parkstraße 7.

 

Im Abschnitt von der Gubener Straße bis zur Luisenbrücke ist der Gehweg entlang der Volksbank Spree-Neiße eG in Betonpflaster hergestellt. Der gegenüberliegende Gehweg  besteht aus Granitgroßplatten mit Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster. Die Grundstückszufahrten sind mit Granitsteinen gepflastert bzw. asphaltiert.

 

Im Abschnitt von der Luisenbrücke bis zur Heinrich-Werner-Straße ist der südliche Gehweg unbefestigt und der nördliche Gehweg besteht aus Betongehwegplatten. Die Gehwege sind straßenseitig mit Granitborden eingefasst. Bis auf den Teilbereich entlang der Volksbank Spree-Neiße eG müssen die Gehwege dringend erneuert werden. Kaputte Platten und Hebungen innerhalb des Plattenbelages sind eine Gefährdung für den Fußngerverkehr.

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal.

 

Ziel des geplanten Straßenbauvorhabens ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Verkehrsanlage entsprechend der heutigen Ausbaustandards grundhaft zu erneuern.

 

Mit der Planung des Bauvorhabens wurde das Ingenieurbüro iHC GmbH aus Cottbus beauftragt.

 

Die vorhandene Trassierung wird beibehalten. Der Ausbau der Fahrbahn ist in Asphalt geplant mit beidseitigen Entwässerungsrinnen aus Pflastersteinen. Die Fahrbahnanschlüsse erfolgen an die vorhandenen Asphaltfahrbahnen der Gubener Straße und der Luisenbrücke. Im Einmündungsbereich Heinrich-Werner-Straße wird die Anpassung an die vorhandene Pflasterstraße vorgenommen.

 

Im Abschnitt von der Gubener Straße bis zur Luisenbrücke wird die Fahrbahnbreite mit 5,85 m in Asphalt zuzüglich beidseitiger Entwässerungsrinnen von je 30 cm der vorhandenen Breite entsprechen. Der Gehweg entlang der Volksbank Spree-Neiße eG ist einschließlich der Zufahrten bereits hergestellt. Er soll lage- und höhengerecht angepasst werden. Die Herstellung des Gehweges auf der Südseite ist bis zur Grundstückszufahrt Parkstraße 7 mit den vorhandenen Materialien, Granitgroßplatten mit Ober-/Unterstreifen aus Mosaikpflaster in Fortführung des Gehweges Pestalozziplatz geplant. Die Breite beträgt 2,00 m bis 2,50 m. Die Zufahrt zum Grundstück Parkstraße 7 soll wieder in Asphalt hergestellt werden.

 

Im Abschnitt von der Luisenbrücke bis zur Heinrich-Werner-Straße wird die Fahrbahnbreite mit 5,54 m in Asphalt zuzüglich beidseitiger Entwässerungsrinnen von je 30 cm der vorhandenen Breite entsprechen. Die Herstellung der beidseitigen Gehwege ist in Betongehwegplatten mit einem fahrbahnseitigen Sicherheitsstreifen von 50 cm in Mosaikpflaster vorgesehen. Die geplante Gehwegbreite beträgt 2,00 m. Die Anpassung an die angrenzenden Gebäude soll z. B. mit Lesesteinen, Betonsteinpflaster oder den ausgebauten Gehwegplatten erfolgen.

 

Die Einfassung der Gehwege ist an der Fahrbahnseite mit Granitborden geplant. Die Wiederverwendung des vorhandenen Natursteinmaterials ist vorgesehen. Fehlendes Material muss ergänzt werden.

 

Im Bereich der Luisenbrücke kreuzt der Rad-/Gehweg Am Mühlgraben die Parkstraße. An diesen Stellen sollen mit den entsprechenden Bordabsenkungen die erforderlichen Zu- und Abfahrten hergestellt werden.

 

Aufgrund der vorhandenen Gleisanlage der Forster Stadteisenbahn ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis für das Bauvorhaben erforderlich. Entsprechend der vorliegenden Konzeption zum Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn dürfen die Gleise ausgebaut werden, nachdem das Industriedenkmal nach den Vorgaben der Unteren Denkmalbehörde archäologisch dokumentiert wurde.

 

Der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) plant die Erneuerung des Niederschlagswasserkanals und die Erneuerung des Schmutzwasserkanals. Die Planung wurde am 18.01.2018 im Ausschuss für Bauen und Planung vorgestellt (Vorlage SVV/0517/2018).

 

Es ist geplant, das Bauvorhaben Parkstraße als Gesamtmaßnahme „Straßen- und Kanalbau Parkstraße“ in den Jahren 2020/2021 durchzuführen.

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird noch geprüft.

 

Vorläufige Kostenschätzung:

 

Baukosten:              250.000,00 EUR

Planungskosten:              40.500,00 EUR

Archäologie:              10.000,00 EUR

Gesamtkosten:              300.500,00 EUR

 

Im Finanzplan der Stadt Forst (Lausitz) soll die Maßnahme ab 2020 ff. eingestellt werden. Die Kostenfortschreibung erfolgt mit der weiteren Planung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 // 09612127

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan und Regelquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan und Regelquerschnitt Parkstraße (1869 KB)