Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0018/2019  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Ebereschenweg einschließlich Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Klaue
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
13.08.2019 
2. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
28.08.2019           
Anlagen:
Lageplan und Regelquerschnitt Ebereschenweg

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Ebereschenweg einschließlich Straßenbeleuchtung.


Erläuterungen:

 

Der Ebereschenweg liegt im Südwesten der Stadt Forst (Lausitz) in der Ortslage Noßdorf. Der Abschnitt Eichenweg bis Buchenstraße ist eine Anliegerstraße innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes und einer „Zone 30“. In diesen Abschnitt des Ebereschenweges mündet der Erlenweg ein.

 

Der Ebereschenweg im bezeichneten Abschnitt ist eine unbefestigte Straße, die erstmalig hergestellt wird. In diesem Zusammenhang soll die Straßenbeleuchtung erneuert werden.

 

Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Anliegerstraße. Damit verbunden ist die klare Gliederung des öffentlichen Verkehrsraumes, mit der auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht wird. Die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm-, Abgas- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Mit der erstmaligen Herstellung des Ebereschenweges wird der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Verkehrssicherung minimiert.

 

Mit der Planung des Bauvorhabens ist die CoPI Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH Cottbus beauftragt.

 

Die Vorplanung wurde am 18.10.2018 im Ausschuss für Bau und Planung vorgesellt.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 08.01.2019 statt. Anfragen der Anlieger wurden weitestehend beantwortet. Anregungen und Hinweise zur Ausführung wurden geprüft und in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Der Ebereschenweg wird in einer Länge von ca. 180 m ausgebaut. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von ca. 9,00 m. Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m. Das gewährleistet in der „Zone 30“ den Begegnungsverkehr Lkw/Pkw. Das Parken von Pkw ist am Fahrbahnrand möglich. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und mit einem Dachgefälle.

 

Vorgesehener Fahrbahnaufbau (Belastungsklasse Bk 0,3 nach RStO 12 Tafel 1, Zeile 5):

 

4 cm Asphaltdeckschicht

8 cm Asphalttragschicht

38 cm Schottertragschicht 0/45

50 cm Oberbaustärke

 

Beidseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites, standfestes Bankett angelegt.

 

Entsprechend dem vorliegenden Baugrundgutachten ist die Versickerung des Oberflächenwassers möglich. Die Versickerung erfolgt über beidseitig der Fahrbahn angelegte Grünstreifen. Hierfür werden in den Grünstreifen 1,00 m breite Mulden ausgeformt. Die Seitenstreifen der Fahrbahn erhalten eine Rasenansaat.

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten ist mit

 

  8 cm Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit

  3 cm Pflasterbettung, Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5

39 cm Schottertragschicht 0/45

(29 cm Schottertragschicht 0/45 bei Zuwegungen)

50 cm Oberbaustärke

(40 cm Oberbaustärke bei Zuwegungen)

 

vorgesehen. Die Entwässerung der Zufahrten erfolgt über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünflächen. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Die Gleichberechtigung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten ist gewahrt. Im Rahmen ihrer Mitbestimmung bei der Anordnung und Ausführung ihrer Grundstückszufahrten und -zugänge haben von 17 Grundstückseigentümern, die eine Zufahrt oder Zugang zum Ebereschenweg besitzen, 13 Eigentümer bei der Breite und Anordnung mitgewirkt.. Dem Gebietscharakter entsprechend erfolgt für 3 Grundstücke die Herstellung einer 3,00 m breiten Zufahrt. Das Flurstück 295 benötigt keine Zufahrt (gehört zu Flurstück 294).

 

Im Bereich der Einmündungen Eichenweg und Erlenweg werden die Fahrbahnbankette mit Granitgroßpflaster (3-reihig) befestigt. Dies soll beim Überfahren der Bankette in den Einmündungsbereichen das Zerfahren dieser verhindern und die Haltbarkeit erhöhen. Im Einmündungsbereich Buchenstraße wird ein Tiefbord gesetzt. Der Anschluss erfolgt über den „Sommerweg“ hinweg bis an den gepflasterten Teil der Buchenstraße.

 

Gegenwärtig befinden sich in diesem Abschnitt des Ebereschenweges lediglich zwei Leuchten an der als Freileitung geführten Straßenbeleuchtungsanlage. Aufgrund des Alters und des technischen Zustandes der Anlagenteile in Verbindung mit der nur geringfügig vorhandenen punktuellen Beleuchtung des Ebereschenweges ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage erforderlich.

 

Im Zuge des grundhaften Ausbaus wird auf der östlichen Seite des Ebereschenweges die Straßenbeleuchtungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erneuert. Zum Einsatz kommen energiesparende LED-Leuchten-Systeme. Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Optimierung von Energiekosten und verbrauch. In diesem Abschnitt wird das Fabrikat Leipziger Leuchten Alfons 1 RWFF 2x4 / SW-X8 W verwendet. Der Energieverbrauch pro Jahr für insgesamt 6 Leuchten beträgt nach lichttechnischer Berechnung 145 kWh.

 

Die Arbeiten am Stromnetz sind abgeschlossen. Derzeit werden Arbeiten am Trinkwasser- und Gasnetz im Ebereschenweg durchgeführt. Die Arbeiten werden vor Baubeginn des Straßenbaus beendet sein. Ggf. weitere erforderliche Bauleistungen von Versorgungsträgern (z. B. notwendige Umverlegearbeiten) werden im Zuge der Baumaßnahme eingeordnet und realisiert.

 

Es ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Voraussichtlicher Baubeginn:September 2019

Voraussichtliches Bauende:I. Quartal 2020

 

Kostenberechnung (brutto):

 

 

 

Straßenbau

(in EUR)

Zufahrten

(in EUR)

Beleuchtung

(in EUR)

Gesamt

(in EUR)

Baukosten

109.027,53

12.469,36

17.017,00

138.513,89

Planungskosten

18.533,55

1.728,06

6.620,62

26.882,23

Gesamtkosten

127.561,08

14.197,42

23.637,62

165.396,12

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 // 09612092

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

169.682,10

EUR

176.480,18

EUR

26.480,18

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Lageplan Straßenbau

Lageplan Straßenbeleuchtung

Straßenquerschnitt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan und Regelquerschnitt Ebereschenweg (1917 KB)