Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0124/2020  

 
 
Betreff: Beauftragung der Prüfungen des Jahresabschlusses 2020 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Palm, Stefan
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Vorberatung
18.05.2020 
4. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
03.06.2020 
5. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.06.2020 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße vorzuschlagen, die Dr. Dornbach und Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Prüfungen des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zu beauftragen.

 

Die Werkleitung des Eigenbetriebes wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.


Erläuterungen:

 

Die Eigenbetriebsverordnung (EigV) vom 26. März 2009 (GVBl. II S. 150) regelt im Abschnitt 3 i. V. mit § 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben.

 

Demnach erfolgt entsprechend § 29 der EigV die jährliche Bestellung eines Abschlussprüfers unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechtes der Gemeinde gemäß § 106 Absatz 2 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

 

Deshalb ist der hauptamtliche Bürgermeister zu ermächtigen, dem Landrat als zuständige Prüfungsbehörde zur Durchführung der Prüfungen der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses einen Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen.

 

Die Bestellung soll bis 2 Monate vor Abschluss des Wirtschaftsjahres, auf das sich die Prüfung bezieht, erfolgen. Da im aktuellen Sitzungskalender planmäßig keine Sitzung des Werksausschusses vor der Stadtverordnetenversammlung im September vorgesehen ist, wird diese Beschlussvorlage frühzeitiger eingebracht.

 

Das zu beauftragende Unternehmen ist mit den betrieblichen und abrechnungstechnischen Prozessen bei vergleichbaren Mandanten vertraut und hat zuverlässig Prüfhandlungen mit hoher Fachkompetenz bei der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt.

 

Das Unternehmen hat bereits die Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie der bisherigen Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) durchgeführt und ist mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beauftragt (vgl. Beschluss SVV/0021/2019).

 

Auf Grund der bisher gewonnenen Erfahrungen sehen wir das Unternehmen in der Lage, die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durchzuführen.

 

Das Kostenangebot für den erforderlichen Leistungsumfang beträgt max. 4.900 Euro pro Jahr zuzüglich Auslagen (Reisekosten) und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

 

Deshalb schlägt die Werkleitung vor, die Beauftragung der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) an die Dr. Dornbach und Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu vergeben.