Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0219/2020  

 
 
Betreff: Vorstellung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie "Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortes nebst Freiflächengestaltung" unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) an der Triebeler Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Anhörung
19.11.2020 
5. Sitzung des Ausschusses für Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan

Information:

 

Der Ausschuss für Planung wird über den Inhalt der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortgebäudes nebst Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, an der Triebeler Straße informiert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie durchzuführen.


Erläuterungen:

 

Erarbeitung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie

 

      Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortgebäudes nebest Freiflächengestaltung

      unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, an der Triebeler Straße

 

Zeitschiene / Ablauf

 

19.11.2020

Vorstellung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie im Ausschuss für Planung sowie Auftrag an die Verwaltung zur Durchführung des Verfahrens

20.11.2020

Voranfrage Planungsbüros

  • ro ARCUS Planung + Beratung
    Bauplanungsgesellschaft
  • Bauplanung Bautzen GmbH
  • IPRO Lausitz Consult GmbH

 

Zusammenstellung der Unterlagen unter Einbeziehung der  Hinweise durch den Fachausschuss

ab 50. KW 2020

Versand der Aufgabenstellung zur Machbarkeitsstudie an drei Planungsbüros

bis 15.03.2021

Bearbeitung durch die Büros

13. KW 2021

Präsentation der Büros

(Teilnehmer: Nutzer, Fraktionen, Verwaltung)

Mai 2021

Änderung Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Schul- und Hort­standortes in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

Liste der Planungsbüros

 

ARCUS Planung + Beratung

Bauplanungsgesellschaft mbH

Vetschauer Straße 13

03048 Cottbus

 

Postfach 10 01 43

03001 Cottbus

 

Tel.: 0355 / 4770320

Fax: 0355 / 4770453

Mail: arcus.gf@arcus-pb.de

 

 

Bauplanung Bautzen GmbH

Kirchplatz 4

02625 Bautzen

 

Tel.: 03591 / 350163

Fax: 03591 / 350165

Mail: info@bauplanung-bautzen.de

Internet: www.bauplanung-bautzen.de

 

 

IPRO Lausitz Consult GmbH

rlitzer Straße 34

01968 Senftenberg

 

Tel.: 03573 / 36770

Mail: lausitz@iproconsult.com

 

 

Weitere Büros (Nachrücker):

 

COMPLAN Kommunalberatung

Zentrale Potsdam

Voltaireweg 4

14469 Potsdam

 

Tel.: 0331 / 201510

Fax: 0331 / 2015111

Mail: info@complangmbH.de

 

 

KREKELER Architekten Generalplaner GmbH

Domlinden 28

14776 Brandenburg an der Havel

 

Tel.: 03381 / 5235

Fax: 03381 / 5235

Mobil: 0151 / 14801411

 

 

Planungsbüro Wolff

Bonnaskenstraße 18/19

03044 Cottbus

 

Tel.: 0355 / 700457

Fax: 0355 / 700490

Mail: info@planungsbuero-wolff.de

 

 

 

 

Erstellung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie für den Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortgebäudes nebst Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, an der Triebeler Straße

 

Zielrichtung / Nutzeranforderung

 

  1. Neubau einer inklusiven, barrierefreien, digitalen Grundschule für max. 160 Schüler, einzügig, 6 Klassen

 

  • Die Schule arbeitet nach dem Konzept des gemeinsamen Lernens mit flexibler Schuleingangsphase (Flexunterricht) und hat aus diesen Gründen einen höheren Raumbedarf. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche Räumlichkeiten mit einzuplanen.
  • Beschult werden neben leistungsstarken Schülern und Schülerinnen auch Schüler mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale soziale Entwicklung.
  • Folgende zusätzliche Räume sind neben den in der Schulraumempfehlung des Landes Brandenburg von 2019 empfohlenen Räumen für eine einzügige Grundschule mit einzuplanen:

 

      jeder Klassenraum sollte etwa 70 m² groß sein,

      ume für Teilungsunterricht für die Flexklassen in ausreichender Größe

      1 Lernbüro ca. 30 m² (für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen, insbesondere mit sozialen Förderbedarfen und Autismus),

      1 Rückzugsraum (Snoezelraum für Yoga und Entsprannung / Anti-Aggressionsraum),

      1 große schallisolierte Aula als Multifunktionsraum,

      r den Musik- und Kunstunterricht sind zwei separate Fachkabinette zu planen,

      1 Computerkabinett,

      1 WAT-Küche ist unabhängig von der Küche und der Essensausgabe für das Mittagessen zu planen,

      r das Personal in der Küche der Essensausgabe ist ein Lagerraum, Umkleideraum und eine extra Toilette vorzusehen,

      umlichkeiten für 2 Schulsozialarbeiter,

      neben dem Lehrerzimmer ist ein zusätzlicher Raum für Lehrer mit Einzelarbeitsplätzen zu planen für Arbeiten am PC oder Laptop,

      ein zweiter Raum für Beratungen,

      ein Raum für Deutsch als Zweitsprache (Förderraum),

      Raum für künstlerische Tätigkeiten (z. B. Töpferunterricht usw.).

 

  • Berücksichtigung eines Schulgartens
  • Die Räumlichkeiten (Flure und Räume) der Schule müssen über einen guten Schallschutz verfügen, um eine übermäßige Geräuschkulisse zu vermeiden. Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Lehrerinnen müssen in der Lage sein, konzentriert und in Ruhe arbeiten zu können.
  • Der Schulhof selbst muss genug Raum für Bewegung und Spiel bieten. Er muss mindestens über eine Fläche von 900 m² verfügen und genügend Sonnenschutz bieten.
  • Zu planen ist ein separater Eingang und eine mögliche Zufahrt für die tägliche Essenslieferung, um eine tägliche Überquerung des Schulhofes durch Fahrzeuge zu vermeiden.
  • Die Schule ist mit einem Amoksystem zu planen und die Eingangsbereiche und die Türen der Klassenräume und Fachkabinette sind entsprechend auszustatten.
  • Das Gebäude sollte unterkellert sein und dort Raum für Werkstätten und Lagerräume für den Hausmeister und Lagerräume für Lehrer und Lehrerinnen bieten.
  • Da es sich um eine Schule handelt, die in einem eher ländlich geprägten Umfeld steht, sind ausreichend viele Stellplätze für Pkws und Fahrräder zu planen (mindestens 15 Pkw-Stellplätze für Lehrer, 15-20 Pkw-Stellplätze für Eltern, 1 Stellplatzmöglichkeit für einen Bus, Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern für mindestens 100 Fahrräder).
  • Das Schulgebäude sollte durch einen Verbindungsgang mit dem Hortgebäude verbunden sein.
  • Abzusichern ist ein sicherer Schulweg über die Triebeler Straße.

 

+ Freiflächengestaltung nebst einer erforderlichen neuen Einzäunung Außenfläche Schule

 

  • Grüne, teilweise beschattete Außenfläche nach Möglichkeit mit altem Baumbestand
  • Schulgarten
  • Schulhofgröße mindestens 900 m²
  • ausreichend Spiel- und Klettergeräte
  • 2 Tischtennisplatten
  • Sitzmöglichkeiten

 

 

  1. Neubau eines Hortgebäudes mit 6 Gruppen in unmittelbarer Nähe zur Schulde für aktuell 110 Kinder

 

  • Die Raumanordnung soll dem Gedanken nach einer großen Sonne folgen. Ein mittiger großer Gemeinschaftsraum als Treffpunkt und Veranstaltungsraum. Von diesem gehen strahlenförmig für jede Altersgruppe ein Doppelraum ab. Ein Raum des Doppelraumes ist ein thematisierter Raum (z. B. Kinderwerkstatt). Jede Kinderwerkstatt bedient ein anderes Thema. Insgesamt sind 6 Doppelräume zu errichten.
  • Ausreichend große und gut belüftbare Garderoben (nicht im Gruppenraum)
  • Garderoben für alle Kinder mit Eigentumsfach
  • 1 Ruheraum mit Bibliothek (Rückzugsmöglichkeit)
  • 1 Ruheraum / Snoezelraum
  • 1 Bewegungsraum (Tischtennisplatte, Kicker, Brettspiele usw.) im Mittelraum
  • 2 Kellerräume als Abstellraum für Hortutensilien und nicht benötigte Möbel
  • 1.100 m² extra für den Hort ausgewiesene Außenflächen

 

+ Freiflächengestaltung nebst einer erforderlichen Einzäunung Außenfläche Hort

 

  • Grüne, teilweise beschattete Außenfläche nach Möglichkeit mit altem Baumbestand
  • extra ausgewiesene Außen- und Spielfläche für Hort mindestens 1.100 m² mit ausreichend Bewegungs- und Spielgeräten, Klettergerüst/Kletterspinne, Bodentrampolin, Sandkasten, Roller- bzw. Spielfahrzeugstrecke
  • Verschließbare Abstellmöglichkeiten für Außenspielmaterialien
  • 2 Schaukeln, 1 Rutsche
  • 1 Korb für Ballspiele
  • 1 Fußballfeld inklusive 2 Tore
  • kleine Ecken mit Bänken zum Quatschen und Chillen (Hütten)
  • 7 Pkw-Stellplätze für Horterzieher

 

 

 

 

Bestandssituation

 

  • Stadt Forst (Lausitz) ist Eigentümerin des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst
  • Größe des Grundstückes: 21.698 m²
  • Splittung des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst

 

a)      bestehendes Satzungsrecht (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsbereich Keune, 2. Änderungsverfahren, rechtskräftig seit 13.10.2018)

b)      Außenbereichsflächen, Beurteilung über § 35 BauGB

 

  • bestehende Baulandflächen befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO (umliegende Wohnbebauung)
  • cksichtnahmegebot des § 15 Abs. 1 BauNVO
  • Lage im Landschaftschutzgebiet (LSG) Neißeaue
  • Waldflächenanteile + Grünland + bewirtschaftete Flächen + 1 Weitsprunganlage auf den jetzigen Außenbereichsflächen
  • Lage in der Trinkwasserschutzzone III
  • Lage in einem munitionsbelasteten Gebiet
  • medienseitige Erschließung in angrenzenden Verkehrsflächen
  • straßenseitige Erschließung über die Triebeler Straße, die Schäferstraße und die Ackerstraße
  • jetziges Stellplatzaufkommen ist auf den Turnhallenbetrieb und den Gärtnereibetrieb ausgerichtet
  • derzeitige Anbindung des ÖPNV nicht optimal
  • faktischer Pachtvertrag für eine Teilfläche des FS 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst
  • Situation Altgebäudebestand mit 2 Varianten der Entwicklung:

 

a)      Abriss

b)      Einbeziehung des Altgebäudebestandes mit Zweckbestimmung Schulgarten

 

  • alte Einzäunung nicht deckungsgleich mit der Grundstücksgrenze, Zaun erneuerungs­bedürftig
  • kein gesicherter Schulweg

 

 

 

 

Aussagen / Hinweise aus den Fachbereichen / zu berücksichtigende Aspekte

 

  • Berücksichtigung einer modifizierten straßenseitigen Erschließung (Anbindung Straßennetz, Straßenrand, Lage neue Zufahrten)
  • Betrachtung der Maßnahmen bei den anliegenden Verkehrsflächen und der umliegenden Straßen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der durchgeführten beitragsrechtlichen Bewertung und der dabei gegebenen Hinweise
  • erforderliche Stellplätze (Kfz, Fahrräder) für Schüler, Lehrer, Horterzieher, Eltern sowie Schaffung behindertengerechter Stellplätze (Anordnung im Untersuchungsbereich bzw. standortnah)
  • Anbindung des ÖPNV modifizieren, Bushaltestellen, ggf. der Fahrbahn abgewandte Stellflächen für den / die Bus(se) unter Berücksichtigung bestehender und entstehender / sich verändernder Verkehrsströme (Verkehrsverbindungen)
  • Absicherung der Schulwegsicherung
  • Hinsichtlich der Lage im NSG:

 

  • Antrag auf Vereinbarkeit mit den Festlegungen des LSG Neißeaue
  • nicht möglich: Antrag auf Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Neißeaue

 

  • Erhalt von möglichst viel Grünbestand, ggf. bei tlw. Auflösung des Grünbestandes die Ausweisung des voraussichtlichen Kompensationsbedarfes
  • Waldumwandlungsgenehmigung bei Inanspruchnahme der Waldfläche
  • Betrachtung der Maßnahmen bei den anliegenden Verkehrsflächen und der umliegenden Straßen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der durchgeführten beitragsrechtlichen Bewertung und der dabei gegebenen Hinweise
  • 2 erforderliche Bauleitplanverfahren zur Entwicklung des Schulstandortes unter Einbeziehung von bisherigen Außenbereichsflächen im LSG Neißeaue

 

a)      Bebauungsplan nebst Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, artenschutzrechtliche Fachbeiträge + Biotoptypenkartierung + ggf. Lärmprognose

b)      Änderung des Flächennutzungsplanes im Falle der Inanspruchnahme von Flächen des FS 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, außerhalb der in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Keune ausgewiesenen Klarstellungsflächen incl. Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeiträge + Biotoptypenkartierung

 

  • Kosten für eine Absuche nach Munition und Kampfmitteln
  • Kosten einer adequaten Schulwegsicherung (Fuß-, Radwegebau, Sicherung der Straßenquerung, Errichtung einer Fußngerampel, Ausleuchtung des Schulweges)
  • Neubeschilderung des Standortes
  • Berücksichtigung der Möglichkeit der Beantragung von Zuwendungen aus Landes- oder Bundesmitteln, Recherche vom 13.07.2020

 

 

 

 

Hinweise zu möglichen Untersuchungen / Konzepten / Prognosen

 

  • Baugrund- und Hydrologieuntersuchungen im Rahmen der Objektplanung
  • Schadstoffanalytik, Entsorgungskonzept im Falle des Abrisses des Altgebäudebestandes im Rahmen der Objektplanung
  • rmprognose aufgrund des ggf. erhöhten Verkehrsaufkommens (im Rahmen der Bauleitplanung und aufgrund der Lage in einem allgemeinen Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO und des erhöhten Lärmaufkommens durch den Schulbetrieb)

 

 

 

 

Bausteine und Leistungen

 

a)      Konzepterstellung bzw. Beschreibung der wesentlichen, städtebaulichen, gestalterischen und funktionellen Zusammenhänge / Ansätze / Lösungen

 

  • Auftaktgespräch in Forst (Lausitz) + Zwischeninformation
  • Ermittlung und Bewertung der Grundlagen
  • Textliche und grafische Aufbereitung der Ausgangssituation und der Handlungserfordernisse
  • Textliche und grafische Aufbereitung von Vorschlägen zur städtebaulichen Lösung

 

  • Anordnung der Gebäude, Funktion der Gebäude
  • Gestaltung der Gebäude
  • Freiraumgestaltung
  • Anbindung, Erschließung
  • Benennung von Bauabschnitten (Vorschlag M 1:1000, Teilbereiche ggf. in M 1:500 oder 1:250)
  • Formulierung der Anforderungen und Handlungsbedarfe für die weitere Umsetzung und Konkretisierung

 

b)      Visuelle Darstellung der Konzeptidee

 

  • Visuelle Darstellung der Vorschläge zur städtebaulichen Lösung, Stadtgestalt, Funktion, Freiraum und Erschließung (3D)

 

c)      Ermittlung der Abriss- und Baufreimachungskosten

 

  • Situation Altgebäudebestand Gärtnerei mit 2 Varianten der Entwicklung:

 

a)      Abriss und Erstellung eines Entsorgungskonzeptes, Wiedereinbau, Abfuhr und Entsorgung

b)      Einbeziehung des Altgebäudebestandes mit Zweckbestimmung Schulgarten

 

d)  Erstellung einer Grobkostenschätzung in Anlehnung an die DIN 276 nach
    Bauabschnitten

 

e)  Kostenschätzung der Betriebskosten für die folgenden 5 Jahre

 

  • Ermittlung und Abstimmung von Kostenansätzen für Betriebskosten (Energie, Freianlagen, Ver-/Entsorgung, Hausmeister etc.) und Instandhaltungsaufwand im Vergleich zum Altstandort
  • Zusammenstellung der Betriebskosten für die folgenden 5 Jahre

 

f)  Ermittlung sonstiger Kosten

 

  • überschlägige Kosten für Gutachten (Lärmprognose, Baugrund )
  • einer medientechnischen Erschließung
  • straßenbauliche Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung und Entwicklungen des ÖPNV, ggf. hieraus resultierende Kompensationsmaßnahmen
  • Rad- und Gehwegbau, Straßenquerung, Schulwegsicherung
  • r Munitionsabsuche
  • Waldumwandlung, Ersatzmaßnahmen
  • Kosten für die Durchführung von 2 Bauleitplanverfahren und der erforderlichen Erstellung eines amtlichen Lageplanes

 

g)  Einschätzung zu einem modularen Containerkonzept r Schul- und Hortneubau als
    dauerhaftes Gebäude unter Berücksichtigung aller notwendigen Richtlinien und Normen

 

h)  Präsentation der Machbarkeitsstudie in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz)

 

  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Präsentation
  • Zusammenfassung und Übergabe der Ergebnisse

 

 

 

 

Sonstige Hinweise

 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Fachbereiche bzw. Eigenbetriebe der Stadt Forst (Lausitz), der angeschriebenen Medienträger und anderer berührter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind der Vorlage aus der Stadtverordnetenversammlung vom 04.09.2020 mit der Nummer SVV/0160/2020 zu entnehmen.

 

Des Weiteren sind die seitens der betroffenen Fachbereiche der Stadt Forst (Lausitz) und des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) nach dem 04.09.2020 gegebenen zusätzlichen Hinweise zu berücksichtigen.

 

Da diese Leistungen ggf. die Hinzuziehung von anderen Planungsbüros erfordern, steht nunmehr eine Pauschale von 15,0 TEUR (brutto) zur Verfügung.

 

Abgabe bis:  01.03.2021

Präsentationstermin: Mitte März 2021

 

 

 

 

 

Die zusammengestellten Unterlagen finden Sie unter dem Link:

 

https://www.forst-lausitz.de/download/Machbarkeitsstudie Neubau Grundschule und Hort sowie Freiflächengestaltung

 

Bitte teilen Sie uns den Empfang der Unterlagen umgehend mit.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

21.1.02.300 // 54313000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

45.000,00

EUR

45.000,00

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtsplan mit Darstellung der Liegenschaftskarte und eines Luftbildes aus dem Jahr 2019

Anlage 2 Lageplan Angaben mit der Abgrenzung Baulandflächen im Bestand / Außenbereichsflächen, Angaben zum LSG, zu Waldflächen u.a.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (459 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan (2925 KB)