Erläuterungen:
Erarbeitung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie
Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortgebäudes nebest Freiflächengestaltung
unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, an der Triebeler Straße
Zeitschiene / Ablauf
19.11.2020 | Vorstellung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie im Ausschuss für Planung sowie Auftrag an die Verwaltung zur Durchführung des Verfahrens |
20.11.2020 | Voranfrage Planungsbüros - Büro ARCUS Planung + Beratung
Bauplanungsgesellschaft - Bauplanung Bautzen GmbH
- IPRO Lausitz Consult GmbH
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| Zusammenstellung der Unterlagen unter Einbeziehung der Hinweise durch den Fachausschuss |
ab 50. KW 2020 | Versand der Aufgabenstellung zur Machbarkeitsstudie an drei Planungsbüros |
bis 15.03.2021 | Bearbeitung durch die Büros |
13. KW 2021 | Präsentation der Büros (Teilnehmer: Nutzer, Fraktionen, Verwaltung) |
Mai 2021 | Änderung Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Schul- und Hortstandortes in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) |
Liste der Planungsbüros
ARCUS Planung + Beratung
Bauplanungsgesellschaft mbH
Vetschauer Straße 13
03048 Cottbus
Postfach 10 01 43
03001 Cottbus
Tel.: 0355 / 4770320
Fax: 0355 / 4770453
Mail: arcus.gf@arcus-pb.de
Bauplanung Bautzen GmbH
Kirchplatz 4
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 350163
Fax: 03591 / 350165
Mail: info@bauplanung-bautzen.de
Internet: www.bauplanung-bautzen.de
IPRO Lausitz Consult GmbH
Hörlitzer Straße 34
01968 Senftenberg
Tel.: 03573 / 36770
Mail: lausitz@iproconsult.com
Weitere Büros (Nachrücker):
COMPLAN Kommunalberatung
Zentrale Potsdam
Voltaireweg 4
14469 Potsdam
Tel.: 0331 / 201510
Fax: 0331 / 2015111
Mail: info@complangmbH.de
KREKELER Architekten Generalplaner GmbH
Domlinden 28
14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 / 5235
Fax: 03381 / 5235
Mobil: 0151 / 14801411
Planungsbüro Wolff
Bonnaskenstraße 18/19
03044 Cottbus
Tel.: 0355 / 700457
Fax: 0355 / 700490
Mail: info@planungsbuero-wolff.de
Erstellung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie für den Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortgebäudes nebst Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, an der Triebeler Straße
Zielrichtung / Nutzeranforderung
- Neubau einer inklusiven, barrierefreien, digitalen Grundschule für max. 160 Schüler, einzügig, 6 Klassen
- Die Schule arbeitet nach dem Konzept des gemeinsamen Lernens mit flexibler Schuleingangsphase (Flexunterricht) und hat aus diesen Gründen einen höheren Raumbedarf. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche Räumlichkeiten mit einzuplanen.
- Beschult werden neben leistungsstarken Schülern und Schülerinnen auch Schüler mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale soziale Entwicklung.
- Folgende zusätzliche Räume sind neben den in der Schulraumempfehlung des Landes Brandenburg von 2019 empfohlenen Räumen für eine einzügige Grundschule mit einzuplanen:
jeder Klassenraum sollte etwa 70 m² groß sein,
Räume für Teilungsunterricht für die Flexklassen in ausreichender Größe
1 Lernbüro ca. 30 m² (für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen, insbesondere mit sozialen Förderbedarfen und Autismus),
1 Rückzugsraum (Snoezelraum für Yoga und Entsprannung / Anti-Aggressionsraum),
1 große schallisolierte Aula als Multifunktionsraum,
für den Musik- und Kunstunterricht sind zwei separate Fachkabinette zu planen,
1 Computerkabinett,
1 WAT-Küche ist unabhängig von der Küche und der Essensausgabe für das Mittagessen zu planen,
für das Personal in der Küche der Essensausgabe ist ein Lagerraum, Umkleideraum und eine extra Toilette vorzusehen,
Räumlichkeiten für 2 Schulsozialarbeiter,
neben dem Lehrerzimmer ist ein zusätzlicher Raum für Lehrer mit Einzelarbeitsplätzen zu planen für Arbeiten am PC oder Laptop,
ein zweiter Raum für Beratungen,
ein Raum für Deutsch als Zweitsprache (Förderraum),
Raum für künstlerische Tätigkeiten (z. B. Töpferunterricht usw.).
- Berücksichtigung eines Schulgartens
- Die Räumlichkeiten (Flure und Räume) der Schule müssen über einen guten Schallschutz verfügen, um eine übermäßige Geräuschkulisse zu vermeiden. Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Lehrerinnen müssen in der Lage sein, konzentriert und in Ruhe arbeiten zu können.
- Der Schulhof selbst muss genug Raum für Bewegung und Spiel bieten. Er muss mindestens über eine Fläche von 900 m² verfügen und genügend Sonnenschutz bieten.
- Zu planen ist ein separater Eingang und eine mögliche Zufahrt für die tägliche Essenslieferung, um eine tägliche Überquerung des Schulhofes durch Fahrzeuge zu vermeiden.
- Die Schule ist mit einem Amoksystem zu planen und die Eingangsbereiche und die Türen der Klassenräume und Fachkabinette sind entsprechend auszustatten.
- Das Gebäude sollte unterkellert sein und dort Raum für Werkstätten und Lagerräume für den Hausmeister und Lagerräume für Lehrer und Lehrerinnen bieten.
- Da es sich um eine Schule handelt, die in einem eher ländlich geprägten Umfeld steht, sind ausreichend viele Stellplätze für Pkws und Fahrräder zu planen (mindestens 15 Pkw-Stellplätze für Lehrer, 15-20 Pkw-Stellplätze für Eltern, 1 Stellplatzmöglichkeit für einen Bus, Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern für mindestens 100 Fahrräder).
- Das Schulgebäude sollte durch einen Verbindungsgang mit dem Hortgebäude verbunden sein.
- Abzusichern ist ein sicherer Schulweg über die Triebeler Straße.
+ Freiflächengestaltung nebst einer erforderlichen neuen Einzäunung Außenfläche Schule
- Grüne, teilweise beschattete Außenfläche nach Möglichkeit mit altem Baumbestand
- Schulgarten
- Schulhofgröße mindestens 900 m²
- ausreichend Spiel- und Klettergeräte
- 2 Tischtennisplatten
- Sitzmöglichkeiten
- Neubau eines Hortgebäudes mit 6 Gruppen in unmittelbarer Nähe zur Schulde für aktuell 110 Kinder
- Die Raumanordnung soll dem Gedanken nach einer „großen Sonne“ folgen. Ein mittiger großer Gemeinschaftsraum als Treffpunkt und Veranstaltungsraum. Von diesem gehen strahlenförmig für jede Altersgruppe ein Doppelraum ab. Ein Raum des Doppelraumes ist ein thematisierter Raum (z. B. Kinderwerkstatt). Jede Kinderwerkstatt bedient ein anderes Thema. Insgesamt sind 6 Doppelräume zu errichten.
- Ausreichend große und gut belüftbare Garderoben (nicht im Gruppenraum)
- Garderoben für alle Kinder mit Eigentumsfach
- 1 Ruheraum mit Bibliothek (Rückzugsmöglichkeit)
- 1 Ruheraum / Snoezelraum
- 1 Bewegungsraum (Tischtennisplatte, Kicker, Brettspiele usw.) im Mittelraum
- 2 Kellerräume als Abstellraum für Hortutensilien und nicht benötigte Möbel
- 1.100 m² extra für den Hort ausgewiesene Außenflächen
+ Freiflächengestaltung nebst einer erforderlichen Einzäunung Außenfläche Hort
- Grüne, teilweise beschattete Außenfläche nach Möglichkeit mit altem Baumbestand
- extra ausgewiesene Außen- und Spielfläche für Hort mindestens 1.100 m² mit ausreichend Bewegungs- und Spielgeräten, Klettergerüst/Kletterspinne, Bodentrampolin, Sandkasten, Roller- bzw. Spielfahrzeugstrecke
- Verschließbare Abstellmöglichkeiten für Außenspielmaterialien
- 2 Schaukeln, 1 Rutsche
- 1 Korb für Ballspiele
- 1 Fußballfeld inklusive 2 Tore
- „kleine Ecken“ mit Bänken zum Quatschen und Chillen (Hütten)
- 7 Pkw-Stellplätze für Horterzieher
Bestandssituation
- Stadt Forst (Lausitz) ist Eigentümerin des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst
- Größe des Grundstückes: 21.698 m²
- Splittung des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst
a) bestehendes Satzungsrecht (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsbereich Keune, 2. Änderungsverfahren, rechtskräftig seit 13.10.2018)
b) Außenbereichsflächen, Beurteilung über § 35 BauGB
- bestehende Baulandflächen befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO (umliegende Wohnbebauung)
- Rücksichtnahmegebot des § 15 Abs. 1 BauNVO
- Lage im Landschaftschutzgebiet (LSG) „Neißeaue“
- Waldflächenanteile + Grünland + bewirtschaftete Flächen + 1 Weitsprunganlage auf den jetzigen Außenbereichsflächen
- Lage in der Trinkwasserschutzzone III
- Lage in einem munitionsbelasteten Gebiet
- medienseitige Erschließung in angrenzenden Verkehrsflächen
- straßenseitige Erschließung über die Triebeler Straße, die Schäferstraße und die Ackerstraße
- jetziges Stellplatzaufkommen ist auf den Turnhallenbetrieb und den Gärtnereibetrieb ausgerichtet
- derzeitige Anbindung des ÖPNV nicht optimal
- faktischer Pachtvertrag für eine Teilfläche des FS 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst
- Situation Altgebäudebestand mit 2 Varianten der Entwicklung:
a) Abriss
b) Einbeziehung des Altgebäudebestandes mit Zweckbestimmung Schulgarten
- alte Einzäunung nicht deckungsgleich mit der Grundstücksgrenze, Zaun erneuerungsbedürftig
- kein gesicherter Schulweg
Aussagen / Hinweise aus den Fachbereichen / zu berücksichtigende Aspekte
- Berücksichtigung einer modifizierten straßenseitigen Erschließung (Anbindung Straßennetz, Straßenrand, Lage neue Zufahrten)
- Betrachtung der Maßnahmen bei den anliegenden Verkehrsflächen und der umliegenden Straßen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der durchgeführten beitragsrechtlichen Bewertung und der dabei gegebenen Hinweise
- erforderliche Stellplätze (Kfz, Fahrräder) für Schüler, Lehrer, Horterzieher, Eltern sowie Schaffung behindertengerechter Stellplätze (Anordnung im Untersuchungsbereich bzw. standortnah)
- Anbindung des ÖPNV modifizieren, Bushaltestellen, ggf. der Fahrbahn abgewandte Stellflächen für den / die Bus(se) unter Berücksichtigung bestehender und entstehender / sich verändernder Verkehrsströme (Verkehrsverbindungen)
- Absicherung der Schulwegsicherung
- Hinsichtlich der Lage im NSG:
- Antrag auf Vereinbarkeit mit den Festlegungen des LSG „Neißeaue“
- nicht möglich: Antrag auf Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Neißeaue“
- Erhalt von möglichst viel Grünbestand, ggf. bei tlw. Auflösung des Grünbestandes die Ausweisung des voraussichtlichen Kompensationsbedarfes
- Waldumwandlungsgenehmigung bei Inanspruchnahme der Waldfläche
- Betrachtung der Maßnahmen bei den anliegenden Verkehrsflächen und der umliegenden Straßen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der durchgeführten beitragsrechtlichen Bewertung und der dabei gegebenen Hinweise
- 2 erforderliche Bauleitplanverfahren zur Entwicklung des Schulstandortes unter Einbeziehung von bisherigen Außenbereichsflächen im LSG „Neißeaue“
a) Bebauungsplan nebst Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, artenschutzrechtliche Fachbeiträge + Biotoptypenkartierung + ggf. Lärmprognose …
b) Änderung des Flächennutzungsplanes im Falle der Inanspruchnahme von Flächen des FS 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, außerhalb der in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Keune ausgewiesenen Klarstellungsflächen incl. Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeiträge + Biotoptypenkartierung …
- Kosten für eine Absuche nach Munition und Kampfmitteln
- Kosten einer adequaten Schulwegsicherung (Fuß-, Radwegebau, Sicherung der Straßenquerung, Errichtung einer Fußgängerampel, Ausleuchtung des Schulweges)
- Neubeschilderung des Standortes
- Berücksichtigung der Möglichkeit der Beantragung von Zuwendungen aus Landes- oder Bundesmitteln, Recherche vom 13.07.2020
Hinweise zu möglichen Untersuchungen / Konzepten / Prognosen
- Baugrund- und Hydrologieuntersuchungen im Rahmen der Objektplanung
- Schadstoffanalytik, Entsorgungskonzept im Falle des Abrisses des Altgebäudebestandes im Rahmen der Objektplanung
- Lärmprognose aufgrund des ggf. erhöhten Verkehrsaufkommens (im Rahmen der Bauleitplanung und aufgrund der Lage in einem allgemeinen Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO und des erhöhten Lärmaufkommens durch den Schulbetrieb)
Bausteine und Leistungen
a) Konzepterstellung bzw. Beschreibung der wesentlichen, städtebaulichen, gestalterischen und funktionellen Zusammenhänge / Ansätze / Lösungen
- Auftaktgespräch in Forst (Lausitz) + Zwischeninformation
- Ermittlung und Bewertung der Grundlagen
- Textliche und grafische Aufbereitung der Ausgangssituation und der Handlungserfordernisse
- Textliche und grafische Aufbereitung von Vorschlägen zur städtebaulichen Lösung
- Anordnung der Gebäude, Funktion der Gebäude
- Gestaltung der Gebäude
- Freiraumgestaltung
- Anbindung, Erschließung
- Benennung von Bauabschnitten (Vorschlag M 1:1000, Teilbereiche ggf. in M 1:500 oder 1:250)
- Formulierung der Anforderungen und Handlungsbedarfe für die weitere Umsetzung und Konkretisierung
b) Visuelle Darstellung der Konzeptidee
- Visuelle Darstellung der Vorschläge zur städtebaulichen Lösung, Stadtgestalt, Funktion, Freiraum und Erschließung (3D)
c) Ermittlung der Abriss- und Baufreimachungskosten
- Situation Altgebäudebestand Gärtnerei mit 2 Varianten der Entwicklung:
a) Abriss und Erstellung eines Entsorgungskonzeptes, Wiedereinbau, Abfuhr und Entsorgung
b) Einbeziehung des Altgebäudebestandes mit Zweckbestimmung Schulgarten
d) Erstellung einer Grobkostenschätzung in Anlehnung an die DIN 276 nach
Bauabschnitten
e) Kostenschätzung der Betriebskosten für die folgenden 5 Jahre
- Ermittlung und Abstimmung von Kostenansätzen für Betriebskosten (Energie, Freianlagen, Ver-/Entsorgung, Hausmeister etc.) und Instandhaltungsaufwand im Vergleich zum Altstandort
- Zusammenstellung der Betriebskosten für die folgenden 5 Jahre
f) Ermittlung sonstiger Kosten
- überschlägige Kosten für Gutachten (Lärmprognose, Baugrund …)
- einer medientechnischen Erschließung
- straßenbauliche Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung und Entwicklungen des ÖPNV, ggf. hieraus resultierende Kompensationsmaßnahmen
- Rad- und Gehwegbau, Straßenquerung, Schulwegsicherung
- für Munitionsabsuche
- Waldumwandlung, Ersatzmaßnahmen
- Kosten für die Durchführung von 2 Bauleitplanverfahren und der erforderlichen Erstellung eines amtlichen Lageplanes
g) Einschätzung zu einem modularen Containerkonzept für Schul- und Hortneubau als
dauerhaftes Gebäude unter Berücksichtigung aller notwendigen Richtlinien und Normen
h) Präsentation der Machbarkeitsstudie in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz)
- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Präsentation
- Zusammenfassung und Übergabe der Ergebnisse
Sonstige Hinweise
Die Ergebnisse der Beteiligung der Fachbereiche bzw. Eigenbetriebe der Stadt Forst (Lausitz), der angeschriebenen Medienträger und anderer berührter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind der Vorlage aus der Stadtverordnetenversammlung vom 04.09.2020 mit der Nummer SVV/0160/2020 zu entnehmen.
Des Weiteren sind die seitens der betroffenen Fachbereiche der Stadt Forst (Lausitz) und des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) nach dem 04.09.2020 gegebenen zusätzlichen Hinweise zu berücksichtigen.
Da diese Leistungen ggf. die Hinzuziehung von anderen Planungsbüros erfordern, steht nunmehr eine Pauschale von 15,0 TEUR (brutto) zur Verfügung.
Abgabe bis: 01.03.2021
Präsentationstermin: Mitte März 2021
Die zusammengestellten Unterlagen finden Sie unter dem Link:
https://www.forst-lausitz.de/download/Machbarkeitsstudie Neubau Grundschule und Hort sowie Freiflächengestaltung
Bitte teilen Sie uns den Empfang der Unterlagen umgehend mit.