Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0287/2021  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung einer Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klinger Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
26.08.2021 
8. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2021 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.09.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Klinger Weg

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens für eine Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Sat7z 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung Klinger Weg“.

 

Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Eigentümerin des kommunalen Flurstückes 355, Flur 15, Gemarkung Forst. Dieses Grundstück ist über den Klinger Weg bzw. über die Pfälzer straße erschlossen. Eine medientechnische Erschließung liegt an.

 

Angaben zum Flächennutzungsplan

Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) als Wohnbaufläche (Kennzeichnung einer geplanten Nutzungsänderung) dargestellt.

 

Aktuelle Nutzung

Derzeit erfolgt eine ackerbauliche Nutzung. Das bestehende Pachtverhältnis mit der Agrargenossenschaft muss für den Bereich der geplanten Ergänzungssatzung aufgelöst werden.

 

Aktuelle Einstufung des Grundstückes

Das kommunale Flurstück 355, Flur 15, Gemarkung Forst, befindet sich im Außenbereich und wird auf der Grundlage des § 35 BauGB beurteilt. Hinsichtlich seiner Darstellung als Wohnbaufläche im gültigen Flächennutzungsplan handelt es sich um Bauerwartungsland.

 

Umfeld

Straßenbegleitend wurde bereits ein Teilbereich auf der Südseite des Klinger Weges in die Klarstellungssatzung Forst-Nord, Teilgebiet 1 eingezogen, ebenso die Bereiche nördlich des Klinger Weges. Nordöstlich befindet sich das Bebauungsplangebiet Neuansiedlung Horno, 1. Änderung. In südlicher Richtung schließen sich größtenteils Ackerflächen an (Außenbereichsflächen).

 

Abstimmung mit der höheren Verwaltungsbehörde

Aufgrund einer regen Nachfrage nach Grundstücken in der Stadt Forst (Lausitz) fand am 10.05.2021 ein Gespräch mit der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Spree-Neiße) im Fachbereich Stadtentwicklung statt, in welcher folgende Planungsmöglichkeiten angesprochen wurden:

 

Entwicklung über eine Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

 

      Die Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche würde dem Entwicklungsgebot des BauGB entsprechen.

      Aufgrund der prägenden Bebauung mit Einfamilienhäusern auf der nördlichen Straßenseite des Klinger Weges ist die Entwicklung über eine Ergänzungssatzung möglich. Entwickelbar wäre eine Ergänzungsfläche mit einer Breite von ca. 185 m und einer Tiefe von 40 m. Dies würde 9 etwas mehr als 20 m breite Grundstücke ermöglichen.

 

Aktive Baulandentwicklung

Eine aktive kommunale Liegenschaftspolitik erfordert das Vorhalten einer ausreichenden Anzahl an Baugrundstücken. Hierdurch können ansässige bauwillige Familien in der Stadt Forst (Lausitz) gehalten werden bzw. außerhalb von Forst (Lausitz) wohnende Personen / Familien ggf. angeregt werden, Bürger der Stadt Forst (Lausitz) zu werden. Diese Strategie der Entwicklung von Baulandflächen bildet eines von vielen Instrumentarien, den Einwohnerrückgang zu mindern bzw. umzukehren.

 

Kosten

Die Entwicklung über eine eigenständige Ergänzungssatzung erfolgt aus Kostengründen. Neben der Entwurfszeichnung und der Begründung wird eine grünordnerische Einschätzung erfolgen müssen.

 

Voraussichtliche Kosten: 15.000,00 EUR

 

 

 

 

Hinweis:

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.

 

 


Anlagen:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Klinger Weg (5275 KB)