Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0301/2021  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energiepark Bohrau" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbare rEnergien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
26.08.2021 
8. Sitzung des Ausschusses für Planung abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2021 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.09.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage 1 lageplan
anlage 2 kostenübernahmeerklärung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau“ mit Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO lt. Anlage 1.

Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgemacht.

 

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan und die in der Anlage 2 befindliche Kosten-            übernahmeerklärung sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Erläuterungen:

 

Einleitung

 

Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) ist ein in Ostdeutschland bzw. im Lausitzer Revier etablierter Energieversorger und Bergbaubetreiber.

 

Im Rahmen des beschlossenen Kohleausstiegs bis 2038 fokussiert sich die LE-B auch auf neue Geschäftsfelder, um das Unternehmen für kommende Aufgaben in der wandelnden Energieregion aufzustellen.

 

Dabei wurde das Geschäftsfeld der „Erneuerbaren Energien“ ergänzend etabliert, zu welchem Zweck im Jahr 2019 die Fa. EP New Energies GmbH (EPNE) als Projektentwicklungsgesellschaft gegründet wurde.

 

Die Fa. Lausitz Bergbau AG (LE-B) hat in Verbindung mit der Fa. EP New Energies (EPNE) die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrensr eine Freiflächen-PV-Anlage auf der Vorhabenfläche der Gemarkung Bohrau, Flur 1 und der Gemarkung Weißagk, Flur 1, 2, 3 und 5 auf dem rekultivierten Bereich des Tagebaus im Bereich der Stadt Forst (Lausitz) gestellt, des Weiteren einen Antrag auf Einleitung eines 9. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).

 

r die Stadt Forst (Lausitz) wurde durch die Firmen LE-B/EPNE eine Potenzialanalyse erstellt mit dem Ziel, Flächen zu identifizieren, die für die Errichtung von Freiflächen- PV-Anlagen geeignet erscheinen. Nach Abschichtung, insbesondere naturschutzfachlicher und raumordnerischer Kriterien konnte eine Fläche im Ortsteil Bohrau ermittelt werden.

 

Es ist beabsichtigt, auf den in der Anlage 1 umrandeten Gebieten der Gemarkung Bohrau, Flur 1 und Gemarkung Weißagk der Flur 1, 2, 3, 5 eine Freiflächen-PV-Anlage zu errichten. Hierfür sollen die Voraussetzungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Freiflächen-PV-Anlage mit technischen Nebenanlagen sowie Umzäunungen und notwendigen Zuwegungen geschaffen werden.

 

Vorstellung des Vorhabens in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2021

 

Am 18.06.2021 hat die Firma LEAG unter dem Tagesordnungspunkt Ö11 die Pläne zum Energiepark Bohrau südwestlich des Ortsteiles Bohrau im Tagebaubereich vorgestellt.

 

Hintergrund ist die beabsichtigte Entwicklung von einem Bergbau- und Kraftwerksbetreiber zu einem vielseitigen Unternehmen für Energie, Infrastruktur und Service. Eines der neuen Geschäftsfelder des Unternehmens soll hierbei die Entwicklung von Fotovoltaikflächen sein.

 

Erforderlichkeit von 2 Bauleitplanverfahren

 

Da sich die beabsichtigte Aufstellfläche für Fotovoltaikanlagen im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist es zur Schaffung der für die Entwicklung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Nutzung von Solarenergie ist im Außenbereich nicht privilegiert.

 

Zudem ist es notwendig, im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB ein 9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) einzuleiten. Hierdurch wird dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs.2 BauGB entsprochen. Bislang weist der gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 keine Darstellungen auf (Weißfläche).

 

Die Kosten der Verfahren trägt die Antragstellerin (Kostenübernahmeerklärung liegt vor in Anlage 2).

 

Antragstellerin/Vorhabenträgerin/Projektgesellschaft

 

Die Antragstellerin und Vorhabenträgerin des Projektes ist die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B). Die Projektentwicklung wird durch die EP New Energies GmbH (EPNE) betrieben.

 

Im Zuge der weiteren Projektentwicklung sowie der Realisierung und für den Betrieb wird spätestens zum Zeitpunkt der Realisierung eine separate Projektgesellschaft (in der Regel eine GmbH & Co.KG) gegründet, in der die generierten Projektrechte übertragen werden. Die Komplementärin wird ein Tochterunternehmen der LE-B sein. Unternehmenszweck wird die Vorbereitung, Verwaltung und der Betrieb der Fotovoltaikanlagen auf dem rekultivierten Bereich des Tagebaus Jänschwalde einschließlich der hierzu erforderlichen Nebenanlagen für den Transport und ggf. die Speicherung und Umwandlung des erzeugten Stromes sowie dessen Vermarktung sein.

 

Der Sitz der in der Regel nicht mit Arbeitnehmern ausgestatteten Projektgesellschaft wird Cottbus. Die Zerlegung der Gewerbesteuer wird nach dem jeweils geltenden Regelungen der § 28 ff GewStG erfolgen.

 

Weitere Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag

 

Konkrete Regelungen werden in einem zukünftigen städtebaulichen Vertrag vereinbart. Des Weiteren soll der städtebauliche Vertrag eine Regelung enthalten, welche einen späteren Wechsel des Vorhabenträgers ermöglicht. Ebenso soll der Vertrag eine  Planungskostenpauschale für Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) im Planungsprozess in he von ca 3.000,00 EUR enthalten.

chste Verfahrensschritte

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden vorbereitet und durchgeführt.

 

Lage und Größe

 

Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 410 ha erstreckt sich imstlichen Bereich des Tagebaus Jänschwalde, welcher westlich der Bundesstraße 112 auf Höhe der Ortsteile Mulknitz und Bohrau liegt. Dabei handelt es sich um ehemals bergbaulich genutzte Flächen des Tagebaus Jänschwalde, welche unter der bergrechtlichen Verantwortung der LE-B (nördlicher Teil) und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV,dlicher Teil) stehen und landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.

 

Hinweis:

Auf der Gesamtfläche von 410 ha ist nur ein Teil für eine Überbauung mit Fotovoltaikanlagen vorgesehen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch ein naturschutzfachliches Maßnahmekonzept erarbeitet und mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt.

 


Geplante Leistung:

 

  • Ca . 400 MWp

 

 

Flächen

 

  • Flächen,r welche die LMBV die bergrechtliche Verantwortung trägt
  • Landwirtschaftliche Rekultivierung

 

Flächenverfügbarkeit

 

Die Flächen befinden sich im Eigentum der Agrargenossenschaft Heinersbrück sowie der Bauern AG Neißetal. Mit beiden Unternehmen hat die Fa. LE-B am 28.07.2021 Gestattungsverträge abgeschlossen, welche die LE-B zur solaren Nutzung der Grundstücke berechtigen.

 

r die weiteren Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches liegt das wirtschaftliche Eigentum bei der LE-B.

 

Netzanschluss

 

  • Verschiedene Szenarien mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung

 

Eignung von Tagebauflächen für die Aufstellung von Fotovoltaikanlagen

 

Gemäß den vorläufigen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Fotovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA), Punkt 2.1, 4. Anstrich, sollen

bei einer Flächenauswahl Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bevorzugt auf Abraumhalden und ehemaligen Tagebaugebieten, soweit sie nicht naturschutzfachlich wertvoll oder naturschutzrechtlich gesichert sind, genutzt werden. 

 

 

Bergrecht und fehlendes Erfordernis eines UVP-pflichtigen Rahmenbetriebsplanes

 

Die Flächen im ehemaligen Tagebaubereich Jänschwalde unterliegen nach wie vor dem Bergrecht. Das Verfahren zum Abschlussbetriebsplan läuft noch.

 

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) wird im Bauleitplanverfahren als Träger öffentlicher Belange angeschrieben.

 

Die Errichtung von Fotovoltaikanlagen bedarf nicht der Genehmigung eines UVP-pflichtigen Rahmenbetriebsplanes, da es sich nicht um eine bergbauliche Tätigkeit handelt.

 

 

Zu berücksichtigende Aspekte bei der Planung

 

  • Berücksichtigung des Grundsatzes, dass die Kompensationsmaßnahmen eingriffsnah erfolgen, d.h. primär innerhalb des Plangebietes bzw. auf kommunalen Flächen, die seitens der Stadt Forst (Lausitz) benannt werden (Abschluss von Gestattungsverträgen)
  • Aktive und fortlaufende Beteiligung der betroffenen Ortsteile / Ortsbeiräte im Interesse einer größtmöglichen Transparenz der Planungsprozesse
  • Berücksichtigung der besonderen Belange der betroffenen Ortsteile im Planungsprozess (Wahl von Kompensationsflächen, Baustellenzufahrt, Betriebszufahrt…, fortlaufende Projektinformationen)
  • Das Projekt steht den Grundsätzen und Zielen der Verordnung über den Braunkohlentagebau Jänschwalde vom 05. Dezember 2002 und der Änderung vom 27. Mai 2009 nicht entgegen. Hierzu zählen insbesondere
  • ckverlegung der Malxe zwischen Bohrau und Heinersbrück (Z13)
  • Verbesserung der Verkehrsbeziehungen zwischen den Tagebaurandgemeinden, hier soll u.a. die Straßenverbindung Grötsch-Mulknitz über die Kippenflächen hergestellt werden (G7).
  • Auch das Wirtschaftswegenetz auf den Kippenflächen soll entsprechend den Nutzungsanforderungen ausgebaut werden.
  • Die konkrete Erschließung wird abschließend in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

 

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.

 


Anlagen:

Anlage 1 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes

  mit der Bezeichnung Energiepark Bohrau und zum 9. Änderungs-

  verfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

Anlage 2 Kostenübernahmeerklärung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1 lageplan (395 KB)    
Anlage 2 2 anlage 2 kostenübernahmeerklärung (505 KB)