Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0336/2021  

 
 
Betreff: Antrag zur Erstzugriffsberechtigung Objekt Wehrinselstraße 41
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Vorberatung
09.11.2021 
12. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)    
Ausschuss für Planung Vorberatung
11.11.2021 
9. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
15.11.2021 
13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.11.2021 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.12.2021 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV_SVV_0336_2021_Nutzungskonzept Wehrinselstr. 41_Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, r das Objekt Wehrinselstraße 41 auf Grundlage der als Anlage beigefügten Nutzungskonzeption bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) einen Antrag auf Erstzugriff r den Erwerb zu stellen.  


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Beschlussvorlage SVV/0275/2021 am 18.06.2021 den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Objektes Wehrinselstraße 41 gefasst. Auf dessen Grundlage wurde eine Konzeption durch die Firma complan Kommunalberatung aus Potsdam im Auftrag der Stadt Forst (Lausitz) erstellt. Diese wird entsprechend des o. g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

Aufgestellt wurden zwei mögliche Nutzungsvarianten, die jedoch beide die grundsätzlich

notwendigen Betriebsflächen für den Ostdeutschen Rosengarten, für die Entwicklung des Betriebsamtes und die Weiterentwicklung der Parkraumsituation sichern. Beide Varianten gehen vom Rückbau des ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der Wehrinselstraße aus. Aus Sicht der Verwaltung sind beide erarbeiteten Nutzungsvarianten zielführend, jedoch bietet die Variante 1 ohne den Abriss des Wohnheims mehr Flexibilität. Für die weiteren Planungen sind aufgrund der grundsätzlichen Geeignetheit beide Varianten entsprechend weiterzuentwickeln. Sie bieten die Möglichkeit einer stufenweise Entwicklung des Geländes.

 

Das Nutzungskonzept ist geeignet, den notwendigen Anforderungen für eine verbilligte Abgabe von Liegenschaften des Bundes zu entsprechen. Daher kann nach der Beschlussfassung dieser Vorlage ein Antrag bei der BIMA auf Ausübung der Erstzugriffsberechtigung durch die Stadt Forst (Lausitz) gestellt werden.      

 

r die Finanzierung der in der Nutzungskonzeption aufgeführten Maßnahmen in den nächsten Jahren wird die Stadt Forst (Lausitz) Fördermittelprogramme erschließen. Voraussetzung ist jedoch der Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Forst (Lausitz).

 

 


Anlage:

Nutzungskonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_SVV_0336_2021_Nutzungskonzept Wehrinselstr. 41_Anlage (11966 KB)