Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0360/2021  

 
 
Betreff: Ergänzung des Integrierten Verkehrsentwicklungskonzept für die Stadt Forst (Lausitz), Versionsstand 09.08.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
24.01.2022 
12. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport    
Ausschuss für Planung Vorberatung
27.01.2022 
10. Sitzung des Ausschusses für Planung zurückgezogen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Verkehrsentwicklungskonzeptes für die Stadt Forst (Lausitz), Versionsstand 09.08.2021 wie folgt:

 

I.

Unter Nr. 4.3 "Maßnahmeliste" die Einträge im Punkt R6 (Seite 100) wie folgt zu ändern:

 

a) in der Spalte "Titel": Neubau einer kombinierten Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußngerbrücke über die Neiße".

 

b) in der Spalte "Unterpunkte"

 > Mögliche Anschlusspunkte am Gutenbergplatz, Am Haag, Sorauer Straße

 > Öffnung der Brücke für Kfz-Verkehr, mit Ausnahme des LKW-Verkehrs (Zeichen 253) sowie einem kombinierten Rad- und Fußngerweg wird empfohlen.

> Die Schaffung der Brücke im Bereich des Gutenbergplatzes (Standort "Lange Brücke") wird empfohlen.

 

II. Die Eingruppierung der unter I. genannten Maßnahme aus dem Bereich "Maßnahme des Radverkehrs" als Neunummerierung in den Bereich "Verkehrsmittelübergreifende Maßnahmen" zu übertragen.

 


Erläuterungen:

 

1) Allgemein

Aufgrundlage des Beschlussantrages der CDU-Fraktion/Grüne erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2019 (SVV/0086/2019) die grundsätzliche Entscheidung, einen innerstädtischen Grenzübergang zu schaffen.

Bislang sind die Frage des Standortes und auch des Ausbaustandards noch nicht abschließend geklärt.

Weite Teile in der Bevölkerung prädestinieren den Standort im Bereich des Gutenbergplatzes und erhoffen sich eine Wiedererrichtung der Langen Bcke sowie die Öffnung für den allgemeinen Personenverkehr.

Durch eine Änderung der Maßnahmenpriorisierung soll diesem Umstand Rechnung getragen werden, so dass die weitere Planung des Ausbaustandards weiterhin für alle Nutzung- und Standortsmöglichkeiten offensteht, allerdings eine Fokussierung auf den Standort "Lange Brücke" vorgegeben wird.

 

2)

Die derzeitige Fassung des Integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptesr die Stadt Forst (Lausitz) sieht bislang vor, dass die Brücke lediglich für den Fahrrad- und Fußngerverkehr geöffnet sein soll.

Wir sind der Meinung, dass die Brücke auch für den allgemeinen Personenverkehr, nicht jedoch für den LKW-Verkehr geöffnet sein soll.

 

3)

Da die Brücke bislang nur dem Bereich "Maßnahmen des Fußngerverkehrs" zugeordnet ist, muss diese sodann in den Bereich "Verkehrsmittelübergreifende Maßnahmen" überführt werden.