Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0543/2023  

 
 
Betreff: Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Freizeitareal Keune", Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB in der Fassung vom 04.04.2022

1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
23.03.2023 
17. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2023 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.05.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Stellungnahme der berührten Behörden
Anlage 2 Satzungsbeschluss
Anlage 3 Lageplan
Anlage 4 Planzeichnung Bebauungsplan
Anlage 5 Brgründung
Anlage 6 Stellungnahme der berührten Behörden
Anlage 7 grünordnerische Einschätzung
Anlage 7.1 grünordnerisches Konzept
Anlage 7.2 Tabelle neu

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 1 beigefügte Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Freizeitareal Keune“, Verfahrenstyp Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.

 

Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Anlagen 1 - 7.2 sind Bestandteil des Beschlusses.   


Erläuterungen:

 

Auf einer Teilfläche des kommunalen Flurstückes 871, Flur 32, Gemarkung Forst (Lausitz), im Ortsbereich Keune zwischen den Straßen Am Busch, Märkische Straße und Lindnersweg, wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 20.04.2020 ein Verfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Freizeitareal Keune“ eingeleitet (Beschlussvorlage Nr. SVV/0097/2020). Grundlage hierfür war ein Vorgespräch mit der Höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Spree-Neiße) am 03.12.2019.

 

Hinsichtlich der Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße vom 06.12.2021 erfolgte eine cksprache mit der Höheren Verwaltungsbehörde am 21.03.2022. Hierbei wurde im Interesse eines rechtsicheren Planes die Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Freizeitareal Keune“ in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB sowie die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche abgesprochen, des Weiteren erfolgten Absprachen zu Formulierungen in der Abwägung.

 

Die verwendeten zeichnerischen Elemente/Planzeichen zur zukünftigen Gestaltung sind nur möglich in einem vorhabenbezogenen B-Plan. Grund hierfür ist § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB:

 

Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Gemeinde bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben nicht an die Festsetzungen nach § 9 BauGB und nach auf Grund von § 9a BauGB erlassenen Verordnung gebunden. Das heißt, dass auch Zeichenelemente außerhalb der Planzeichenverordnung verwendet werden dürfen (Planzeichen zur Gestaltung).  

 

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

Da die Gemeinde im vorliegenden Fall Eigentümer des maßgeblichen Grundstückes ist, ist nach Rücksprache mit der Höheren Verwaltungsbehörde ein Selbstbindungsbeschlussr die Fläche im eigenen Eigentum möglich. Hierbei müssen Mindestinhalte wie beim Durchführungsvertrag enthalten sein. Die Stadt verpflichtet sich zur Realisierung des Vorhabens innerhalb unter der Prämisse der zum maßgeblichen Zeitpunkt bereitstehenden notwendigen Fördermittel sowie vorbehaltlich der Bereitschaft der Übernahme von Planungs- und Erschließungskosten).

 

Entwicklungsrichtung des Plangebietes

 

Entwickelt/festgesetzt wurden hierbei 2 Gemeinbedarfsflächen i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

 

a)      Gemeinbedarfsfläche 1 i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Freizeitnutzung, Sport und Spiel)

b)      Gemeinbedarfsfläche 2 i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Kindergarten)

 

Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Freizeitnutzung, Sport- und Spiel). Die Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Kindergartenfläche) ist nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Grundlage hierfür ist § 9 Abs. 4 BauGB.  

Das Plangebiet ist von allen Seiten von Bebauung umgeben. Landschaftsraum ist nicht anliegend.

 

Aus diesem Grunde wurde der Verfahrenstyp Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB gewählt.

 

Im beschleunigten Verfahren

 

      gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz entsprechend;

      kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen;

      gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates und des Seniorenbeirates

 

Sowohl der Kinder- und Jugendbeirat als auch der Seniorenbeirat wurden im Planverfahren beteiligt.

 

Bisherige Verfahrensschritte

 

  • Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2020 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0097/2020).
  • Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 2/2020 vom 09. Mai 2020 zum Aufstellungsbeschluss
  • Anschreiben der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 11.11.2021 und 18.11.2021
  • Amtsblattveröffentlichung im Amtsblatt Nr. 6/2021 vom 24.12.2021 zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Freizeitareal Keune“ + Planungsbekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz)
  • Öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 05.01.2022 (Mittwoch) bis einschließlich 08.02.2022 (Dienstag)
  • Selbstbindungsbeschluss (Beschlussvorlage Nr. SVV/0542/2023)

 

Noch ausstehend

 

  • Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Freizeitareal Keune“, Verfahrenstyp; Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

 

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
  • Satzungsbeschluss

 

  • Amtsblattveröffentlichung/Inkraftsetzung

 


Hinweise

 

  • Bei Anwendung des Verfahrenstyps „Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ist eine Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan kann zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.
  • Gesamtausgaben:

Bebauungsplan: 21.190,76 €

amtlicher Lageplan: 2.440,58 €

grünordnerische Einschätzung: 2.798,88 €

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

26.430,22

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Anlage 2 Satzungsbeschluss

 

Anlage 3 Lageplan

 

Anlage 4 Planzeichnung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Freizeitareal Keune“

 

Anlage 5 Begründung

 

Anlage 6 Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Anlage 7 grünordnerisches Konzept

 

Anlage 7.1 Karte zur grünordnerischen Einschätzung

 

Anlage 7.2 Tabelle

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Stellungnahme der berührten Behörden (363 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Satzungsbeschluss (93 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Lageplan (14343 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Planzeichnung Bebauungsplan (3067 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Brgründung (402 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Stellungnahme der berührten Behörden (124 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 grünordnerische Einschätzung (44692 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 7.1 grünordnerisches Konzept (2923 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 7.2 Tabelle neu (66 KB)