Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0552/2023  

 
 
Betreff: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Außenbereichsfläche zur Entwicklung von Wohngrundstücken (Gemarkung Forst, Flur 32, Flurstücke 873 und 875, Ortslage Mexiko, Bereich Hederichweg/Am Hirschsprung), hier: Bestätigung der weiteren Verfahrensweise
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Entscheidung
23.03.2023 
17. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung bestätigt die Verfahrensweise:

  1. Der Antrag wird in der Verwaltung geprüft, u.a. in Zusammenhang mit anderen Baulandaktivitäten und -entwicklungen in der Stadt Forst (Lausitz).
  2. Entscheidung über den vorliegenden Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2023.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller über die weitere Verfahrensweise zu informieren.

Erläuterungen:

 

Die FDS Immobilien- und Vermarktungsgesellschaft mbH, August-Bebel-Straße 47, 03046 Cottbus stellte mit Schreiben vom 09.01.2023 den Antrag an die Stadt Forst (Lausitz) auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Außenbereichsfläche (Flurstücke 873 und 875, Flur 32, Gemarkung Forst, Ortslage Mexiko, Hederichweg/Straße am Hirschsprung). Es soll ein Wohnpark mit ca. 18 Wohnbaugrundstücken entstehen. Die Flurstücke befinden sich in Besitz des Antragstellers. Dem Antrag ist ein erstes Konzept für den geplanten Entwicklungsbereich beigefügt (Anlage). Weiterhin liegen der Stadt Forst (Lausitz) Erklärungen des Antragstellers zu Kostenübernahmen vor.

 

Flurscke 873, und 875, Flur 32, Gemarkung Forest Bauplanungsrechtliche Informationen: Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) (in Kraft seit dem 03.05.1998): Flächen, für die eine Planung in der angegebenen Nutzungsart (Wohnbaufläche) vorgesehen sind.

Die Flurstücke liegen innerhalb der rechtskräftigen Innenbereichssatzung Klarstellungssatzung Mexiko, in Kraft seit dem 15.10.2016. Der beantragte Entwicklungsbereich ist hier als Außenbereichsfläche im Innenbereich, die nicht bzw. nur über einen Bebauungsplan bebaubar ist, festgesetzt.

 

Um diese Flächen entwickeln zu können, muss Baurecht durch entsprechende Bauleitplanverfahren geschaffen werden. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch, für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens muss ein städtebauliches Erfordernis vorliegen.

 

Bevor eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag der FDS Immobilien- und Vermarktungsgesellschaft mbH erfolgen kann, müssen die Wünsche und Vorschläge des Eigentümers/Investors unter Berücksichtigung der Sachverhalte, Rahmenbedingungen sowie im Kontext einer komplexen Stadt- und Regionalentwicklung geprüft und abgewogen werden. Eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag soll in der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2023 erfolgen, die Verwaltung bereitet dazu eine Beschlussvorlage vor.

 

Ein wichtiger, bereits geklärter Sachverhalt: Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) vom 13.09.2009 liegt der beantragte Bereich nicht mehr innerhalb der Trinkwasserschutzzone III. Eine Veränderung dieser Trinkwasserschutzzone ist derzeit nicht geplant. Hintergrund: Eine Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung sowie u.a. das Errichten/Erweitern von Stren ist bei Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone zum Schutz der Zonen nicht möglich.

 

Ein weiterer Sachverhalt, der innerhalb einer Prüfung zu berücksichtigen ist: Vor einigen Jahren wurden im Hederichweg und in der Straße Am Hirschsprung umfangreiche Straßenbaumaßnahmen durchgeführt (Straßenbau Hederichweg: Abnahme im III. Quartal 2027, Straße Am Hirschsprung: Abnahme III. Quartal 2018, die Abrechnungen erfolgten im Jahr 2020).

 

In der Stadt Forst (Lausitz) gibt es eine erhebliche Anzahl noch unbebauter Grundstücke, auf denen Baurecht besteht und die kurz- und mittelfristig bebaubar sind. Aktuell ist die Stadt Forst (Lausitz) im Gespräch mit den Eigentümern der rechtskräftigen, aber bisher nicht umgesetzten Bebauungspläne in der Stadt Forst (Lausitz). Ziel der Abstimmungen ist die kurz- bzw. mittelfristige Weiterentwicklung, Vermarktung und Bebauung dieser Bauflächen. Dies betrifft beispielsweise Bauflächen in den Bebauungsplangebieten Am Sportplatz SV Süden, Wehrinselstraße, An der Richard-Wagner-Straße, Bahnhofstraße/Magnusstraße, Ziegelstraße, Am Robert-Koch-Platz. Bisher nicht baulich entwickelte Bebauungspläne, bei denen sich auch zukünftig keine Aktiviten bzw. Realisierungen durch die Eigentümer oder Investoren abzeichnen, sollen ggf. nach Prüfung ganz oder teilweise aufgehoben werden, um Möglichkeiten für neue Entwicklungen der Stadt Forst (Lausitz) zu schaffen. Außerdem ist mittel- und langfristig geplant, verschiedene brachliegende Innenstadtflächen mit einer neuen Nutzung (z.B. als Wohnbaufläche) zu entwickeln, u.a. in Kooperation mit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH.  


Anlagen:

 

Anlage 1 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Hederichweg/Am Hirschsprung in Forst (Lausitz), Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 32, Flurstücke 873 und 875 vom 09.01.2023 (Zur Information)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Antrag (4636 KB)