Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0567/2023  

 
 
Betreff: Nachhaltige Entwicklung und Betreibung des "Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst
(Lausitz)" am innerstädtischen Standort Schul- und Sportzentrum am
Wasserturm hier: Ausschreibung von Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fraktionen Gemeinsam für Forst, unabhängig Links, Alternative für Deutschland
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Beteiligt:AfD - Fraktion
Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia  Fraktion unabhängig Links (uL)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
20.04.2023 
38. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
24.04.2023 
22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2023 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Ausschuss für Planung Vorberatung
04.05.2023 
18. Sitzung des Ausschusses für Planung abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.05.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Bürgermeisterin die Planungsleistungen (zunächst Leistungsphasen 1 und 2) für die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes zur Nutzung als Kinder und Jugendzentrum neben dem Stadion am Wasserturm im Sinne der in den Erläuterungen formulierten Aufgabenstellung auszuschreiben und zu vergeben. Dazu soll das mit der Planung der Skaterbahn beauftragte Unternehmen mit einem Vorentwurf für die gemeinsame Nutzung der Außenanlage beauftragt werden.
    Die vorgeschriebenen Beteiligungen, insbesondere die des Kinder- und Jugendbeirates sind im laufenden Prozess fortwährend durchzuführen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt“ im Programm „Soziale Stadt“ – Investitionen im Quartier / „Sozialer Zusammenhalt“ anzupassen und das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit wird das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach der Bestätigung des Umsetzplanes 2024-2026 Fördermittel für das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ beim LBV zu beantragen.

Erläuterungen:

 

 

Leistungsbeschreibung Objektplanung einschl. technischer Ausrüstung

Neubau Kinder- und Jugendzentrum am Wasserturm Forst (Lausitz)

1. Allgemeines zum Bauvorhaben

1.1 Anlass, Ziel und Stand der Planung

Das Sportoval, in dessen unmittelbarer Umgebung das neue Kinder- und Jugendzentrum errichtet wird, wurde im Jahr 1921 im Rahmen einer öffentlichen Beschäftigungsmaßnahme erbaut und feierte somit vor wenigen Jahren sein 100-jähriges Bestehen. Initiatoren des Baus waren die örtlichen Sport- und Fußballvereine der Stadt Forst.

Die Sportstätte war bereits in den 20-er Jahren eine weit bekannte große Turn- und Sportstätte mit ca. 7 ha und Platz für 17.000 Zuschauer, welche stets durch Vereine aber auch durch alle anderen Bevölkerungsschichten für den Breiten- und Schulsport genutzt wurde.

Das Areal befindet sich in zentraler Lage in der Stadt Forst (Lausitz) und verfügt über sehr gute Anbindungen durch Bundes- und Landesstraße sowie eine kurze Entfernung zum Bahnhof. Direkt neben dem Stadion befindet sich mit dem Wasserturm ein Baudenkmal und Wahrzeichen der Stadt sowie die Schwimmhalle und das Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium.

In den letzten Jahrzehnten wurde nur das Notwendigste in die Anlagen des Stadions investiert. Die Sportanlage, Tribünen, Außenanlagen sowie das Funktionsgebäude sind in einem maroden Zustand, eine Sanierung steht jedoch kurz bevor, die entsprechenden Planungsleistungen sind bereits vergeben. Eine Teilfläche des Areals wurde durch den Landkreis Spree-Neiße, welcher Träger des benachbarten Gymnasiums ist, für den Schulsport hergerichtet und umgebaut.

Die restliche Fläche wird durch den Eigentümer des Geländes, die Stadt Forst (Lausitz), saniert und erneuert.

 

Dies umfasst unter anderem:

  •                   • Funktionsgebäude
  •                   • Zuschauertribünen
  •                   Skateranlage
  •                   • Sportfeld
  •                   • Umlaufbahn
  •                   • Sonstige Wettkampfanlagen (Weitsprung, Kugelstoßen)

 

Durch die Sanierung des Stadions, den Ersatzneubau des Mehrzweckgebäudes und die Errichtung einer Skater-Anlage soll mit den bereits vorhandenen Sportangeboten (Schwimmhalle, Mehrzweckhalle) ein sehr attraktives Sport- und Freizeitangebot entstehen. Dabei wird eine besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse des Senioren- und Behindertensports genommen. Durch die Konzentration der unterschiedlichen Sport- und Freizeitangebote an einem Ort für alle Bevölkerungsgruppen der Stadt, soll ein ganz besonderes Sportareal mit positiven Effekten auf den sozialen Zusammenhalt in der Stadt entstehen.

 

2. Leistungsbeschreibung Objektplanung

2.1 Art der geplanten Nutzung, Angaben zum Neubau

Derzeitig betreibt der Nix e.V. mehrere Standorte für die Jugendarbeit in Forst.

Auch im neu errichteten Kinder- und Jugendzentrum soll dieser Verein sowie auch andere die Möglichkeiten des Gebäudes nutzen. Wichtigste Grundlage sind Räumlichkeiten, die einen multifunktionalen und intern entkoppelten Dienst ermöglichen, so dass verschiedene Aktivitäten zeitgleich und unabhängig stattfinden können. Die Trennung von Büro- bzw. Beratungsräumen und allen zugänglichen Gemeinschaftsräumen muss gewährleistet sein.

Geeignete Räumlichkeiten mit Kommunikationsmöglichkeiten Computerarbeitsplätze, Kopierer, Telefon, Internetanschluss auch für mehrere Nutzer und modernes, zielgruppenorientiertes Inventar im Innen- und Außenbereich sind unbedingt vorzuhalten.

Entsprechende sanitäre Einrichtungen, wenn möglich Umkleideräume und eine Küche würden diese Grundlage ergänzen.

 

 

Ein vielfach gewünschter Sportraum mit Fitnesselementen sichert die körperliche Betätigung auch bei schlechterem Wetter und ein wirkungsvolles Bedarfsangebot für einzelne Zielgruppen.

(Tischtennis, Yoga, Gymnastik, Tanz, Antiaggressionstraining, etc.)

Eine Kreativraum/Werkstatt kann für diverse handwerkliche und künstlerische Workshops genutzt werden. Ein entsprechender Raum für Utensilien als Lager ist hierbei von großer Bedeutung. Arbeitstische bieten auch parallel die Chance, komplexe Werkstücke zu bearbeiten. Auch manche Experimente und naturwissenschaftliche Tests ließen sich hier durchführen. Dieser Raum könnte auch für Reparaturen genutzt werden.

(Malerei, Basteln, Nähen, Holzbearbeitung, etc.)

Ein Musikraum, entsprechend ausgerichtet findet ganz sicher Liebhaber, denn Musik ist ebenfalls ein großes Thema in der Jugend. Ein paar Instrumente zum Probieren, Möglichkeiten zu üben, sich auszutauschen oder einfach gemeinsam zu musizieren. Das bringt immer wieder besondere Stimmung. Nutzbare Technik, für Film- & Tonaufnahmen könnte ja nach und nach die Ausstattung erweitern.

(Musikproben, Musikunterricht, Video, Fotografie, Karaoke)  

Eine Küche ist das Herz eines Jugendzentrums. Hier kommt eigentlich jeder mal vorbei. Ob gemeinsam Tee getrunken wird oder kulinarische Erfahrungen zu sammeln sind, das bleibt den Vorlieben überlassen. Ein selbstgemachter Kuchen schmeckt einfach anders und man kann miteinander und voneinander so viel lernen. Dabei gilt es nicht nur die traditionelle, regionale Küche kennenzulernen, sondern gemeinsam auf eine Weltreise zu gehen. So entdeckt man Produkte und Zubereitungsarten gemeinsam voller Neugier. Gesunde Ernährung und Bewusstsein für den Wert Nahrung kann hier hervorragend geschult werden.

(Kochen, Backen, Ernährungsworkshops, Getränkeschule)

Der sich anschließende Gemeinschaftsraum ist selbstredend das Highlight. In diesem kommt man zusammen, isst und trinkt, quatscht, hängt ab und kann auch mal eine Versammlung abhalten. Auch für größere Veranstaltungen mit Publikumsverkehr bietet er alle Möglichkeiten. Dabei wäre es wunderbar, den Außenbereich mit einbeziehen zu können (Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Versammlungen). Im Außenbereich sollen möglichst ein Überdach für einen Teil der anliegend geplanten Skateranlage, ein Grillplatz und weitere ergänzende Elemente für die Beschäftigung im Freien geschaffen werden. Der Neubau sowie die Umgebung der Skateranlage und des Stadions sollen barrierefrei zugänglich sein.

Für die Pflege der Anlage ist ein Hausmeister/Platzwart verantwortlich. Eine Werkstatt, ein Lagerraum sowie ein kleiner Aufenthaltsraum wird im Neubau des Mehrzweckgebäudes am Stadion realisiert und braucht deshalb nicht in der Planung enthalten sein.

Sämtliche vorgenannten Anforderungen sollen in einem Funktionsgebäude mit einer maximalen Nutzfläche 500 m² geplant und realisiert werden.

 

2.2 Angaben zum Neubau und geplanten Standort

Der Neubau soll nach Möglichkeit in dem Bereich des „Hügels“ zwischen Stadion und Bahnanlage in sinnvoller Ergänzung mit der Skateranlage entstehen. Aufgrund der unbekannten Gründungsverhältnisse wurde im Vorfeld eine Untersuchung des Baugrundes vorgenommen. Der Baugrund besteht aus Aufschüttungen.

Ersten Empfehlungen zu Folge sollte der Untergrund bis auf tragfähigen Boden für den Neubau ausgetauscht werden. Eine weitere Gründungsvariante wäre eine Brunnengründung oder Bohrpfahlgründung. Die Varianten sind in der Planung zu berücksichtigen und die Kosten gegenüberzustellen. Weitere Möglichkeiten, wie z.B. das Gebäude in die Böschung zu integrieren und dadurch auf eine Auffüllung oder kostenaufwendige Gründung verzichten zu können, sind ebenfalls in der Vorplanung zu betrachten. Das Gebäude soll ebenerdig und eingeschossig konzipiert werden. Bei allen Varianten ist auf den Erhalt des Großbaumbestandes zu achten.

 

2.3 Angaben zur technischen Gebäudeausrüstung

Die technischen Anlagen (Elektroinstallation und Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation) sind für den Neubau zu planen. Für den unter Punkt 2.1 erwähnten Bedarf sind, soweit notwendig, die entsprechenden Fachplanungen zu erstellen.

 

2.4 Realisierung, Kostenrahmen und Wirtschaftlichkeit

Für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sollen die notwendigen Mittel im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ beantragt werden. Für einen früheren Antrag wurden die Abwicklung des Vorhabens Ausgaben einschl. aller Nebenkosten von ca. 1,95 Mio EUR beantragt. Bei einer Realisierung bis Ende 2023. Diese Kostenobergrenze ist zu überprüfen und nach Möglichkeit deutlich zu unterschreiten, da dieses Vorhaben ggf. komplett aus Eigenmitteln der Stadt Forst finanziert wird. Die Stadt Forst ist verpflichtet, ihre Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Dazu ist der Kostenrahmen einzuhalten, der Wartungsaufwand zu reduzieren und für eine Beständigkeit der verwendeten Materialien zu sorgen.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sind nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch die künftigen Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten bei der Planung zu berücksichtigen.

Mit der Planung des Projektes soll sofort begonnen werden. Die Planungsunterlagen (Vorplanung, Leistungsphase 2) für das Gesamtobjekt sollen bis September 2023 fertiggestellt sein. Je nach Stand des Fördermittelantrages soll dann parallel zur baufachlichen Prüfung oder nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Baugenehmigung für das Projekt beantragt werden. Eine Umsetzung der Baumaßnahme mit Beginn von Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen soll ab Februar 2024 erfolgen. Die Fertigstellung des Gesamtprojektes sowie Eröffnung ist spätestens für 2025 vorgesehen.

 

2.5 Vom AN zu erbringende Leistungen

- zunächst Erstellung der Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung

 

Im weiteren Verlauf:

- Erstellung der Bauunterlagen und Bauantragsunterlagen sowie Mitwirkung bei der Erlangung der Baugenehmigung für den Neubau des Funktionsgebäudes

- Durchführung der Objektplanung und Fachplanungen

- Mitwirkung bei der Klärung von Vorgaben bei der für die beantragten Förderung zuständigen Fördermittelbehörde und Mitwirkung bei der Umsetzung der Vorgaben

- Mitwirkung beim Einholen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen

- Abstimmungen mit der unteren Denkmalbehörde in Bezug auf den Umgebungsschutz zum angrenzenden Baudenkmal Wasserturm

- Bauüberwachung

- Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien und Vorstellung sowie Vertreten der Objektplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

- Beteiligung nach Vorschriften der Hauptsatzung Stadt Forst (z. B. Kinder – und Jugendbeirat)

- Risikomanagement

 

2.6 Im Rahmen der Planung vom AN zu prüfen ggf. zu erbringenden Leistungen

- Brandschutzkonzept, wenn erforderlich und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Projekt

- Schallschutzkonzept wenn erforderlich und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Projekt

- Entsorgungskonzept

- ggf. weitergehende Baugrunduntersuchungen

- Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes

 

2.7 Öffentlichkeitsarbeit

Es wird erwartet, dass der AN folgende Teilnahmen und Präsentationstermine gemeinsam mit der Stadt Forst (Lausitz) wahrnimmt:

- Beachtung der Forderungen des Fördermittelgebers

- Abstimmungen mit dem Nix e.V., dem Kinder- und Jugendbeirat und der Bewilligungsbehörde und/oder deren Beauftragte, z.B. bis zu 5 Termine

- Vorstellung des Projektes und Diskussion in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung sowie ggf. Stadtverordnetenversammlung selbst,

 

z.B. bis zu 5 Termine

- Gemeinsame Wahrnehmung von Öffentlichkeitsterminen, z.B. bis zu 5 Termine