Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0173/2000/1  

 
 
Betreff: Änderungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" an die Euloer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr FriedrichBezüglich:
SVV/0173/2000
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
11.10.2001 
19. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
17.10.2001 
25. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2001 
17. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

In Änderung ihres Beschlusses vom 29.09.2000 (Beschlussvorlage SVV/0173/2000) beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan zur “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße mit dem nunmehr wie folgt begrenzten Geltungsbereich aufzustellen.

 

       Im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 teilweise, der Flur 42, und 142/1, der Flur 21

 

       Im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 142/1, Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152, Flur 21, sowie 254/3, Flur 42

 

       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286, Flur 42, sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 269 und 267/2, Flur 42

 

       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42)

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mit­wirkungshandlung haben.