Beschlussvorschlag:
1. Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen
Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:
Grundschule Nordstadt 2-zügig
Grundschule Forst Mitte 2-zügig
Grundschule Noßdorf 1-zügig
Grundschule Keune 1-zügig
Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.
2. Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung
Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.
3. Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule
Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.
4. Bestimmung der aufzulösenden Grundschule
Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.
5. Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule
Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.