Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales
Gremium: Ausschuss für Kultur und Soziales
Datum: Mo, 12.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:05
Raum: Grundschule Nordstadt, Mehrzweckraum
Ort: Frankfurter Straße 48, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0205/2004(neu)/2  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

   
    12.09.2005 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Herr Dr

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

 

Abstimmung Stadtverordnete: 5/0/2 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Stadtverordnete: 5/0/2 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0/2

   
    02.11.2005 - Hauptausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 8/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    18.11.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

 

Abstimmungsergebnis: 22/5/0, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 22/5/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 5  
Teilplanung zu Hortstandorten (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0461/2005  
Ö 6  
Grundsatzentscheidung zu Kindertagesstätten und Horten in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0469/2005  
Ö 7  
Ergänzung der Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0429/2005/1  
Ö 8  
Informationen, Fragen, Sonstiges    
N 9     Informationen, Fragen, Sonstiges