Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholgenusses mit folgender Maßgabe regelt:
1. örtliche Beschränkung
Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder Plätzen:
- Promenade von Cottbuser Straße bis Gerberstraße,
- Cottbuser Straße von Am Markt bis Hausnummer 20-21,
- Uferstraße von Cottbuser Straße 50 Meter in Richtung Süden
- Berliner Straße vom Berliner Platz bis Straße Am Haag einschließlich Max-Seydewitz-Platz,
- Sorauer Straße von K.- Liebknecht Str. bis Berliner Str.,
- Bahnhofstr. von Sorauer Str. bis Albertstr.
2. zeitliche Befristung
täglich ab 06.04.2010 bis 31.12.2010
3. Ausnahmen
a) es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind
b) im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen
4. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden