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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 30.08.2010 |
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Ö 5 |
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Kindertagesstättenentwicklungsplanung der Stadt Forst (Lausitz) |
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Ö 6 |
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Schulentwicklungsplanung der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0414/2010 |
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Ö 7 |
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Änderung der Hoheitszeichen der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtwappen, Stadtflagge und Dienstsiegel) |
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SVV/0431/2010 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Pkt. 1.) StadtwappenDie Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Stadtwappen in Form der von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Reinzeichnung (Redesign) zu ändern. Die Reinzeichnung ist als Anlage Nr. 1 – 3 Teil dieser Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dieser Änderung des Wappens gem. § 1 Abs. 2 Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) eine förmliche Begutachtung des Redesigns des Stadtwappens durch das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) und – bei einer Ablehnung durch das BLHA – seine Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Min. Inn. BB) zu beantragen. Pkt. 2.) StadtflaggeDie Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stadtflagge auf Basis des von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Banner-Entwurfs zu ändern. Der Entwurf ist als Anlage Nr. 5 Teil dieser Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dieser Änderung der Flagge gem. § 3 Abs. 2 KommHzV die förmliche Begutachtung der Flaggen-Reinzeichnung durch das BLHA und – bei einer Ablehnung durch das BLHA – ihre Genehmigung durch das Min. Inn. BB zu beantragen. Pkt. 3.) Dienstsiegel Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung dazu auf, nach Befürwortung der Wappenänderung durch das BLHA oder deren Genehmigung durch das Min. Inn. BB die Genehmigung zur Änderung der Dienstsiegel in Form der von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Siegelzeichnung beim Min. Inn. BB gem. § 4 Abs. 2 KommHzV zu beantragen. Die Siegelzeichnung ist als Anlage Nr. 4 Teil dieser Beschlussvorlage. |
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01.11.2010 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmung Stadtverordnete:Abstimmung Stadtverordnete: 1/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 1/0
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10.11.2010 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zuDie Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig, ltAbstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen
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26.11.2010 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Pkt. 1.) StadtwappenDie Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Stadtwappen in Form der von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Reinzeichnung (Redesign) zu ändern. Die Reinzeichnung ist als Anlage Nr. 1 – 3 Teil dieser Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dieser Änderung des Wappens gem. § 1 Abs. 2 Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) eine förmliche Begutachtung des Redesigns des Stadtwappens durch das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) und – bei einer Ablehnung durch das BLHA – seine Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Min. Inn. BB) zu beantragen. Pkt. 2.) StadtflaggeDie Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stadtflagge auf Basis des von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Banner-Entwurfs zu ändern. Der Entwurf ist als Anlage Nr. 5 Teil dieser Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dieser Änderung der Flagge gem. § 3 Abs. 2 KommHzV die förmliche Begutachtung der Flaggen-Reinzeichnung durch das BLHA und – bei einer Ablehnung durch das BLHA – ihre Genehmigung durch das Min. Inn. BB zu beantragen. Pkt. 3.) Dienstsiegel Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung dazu auf, nach Befürwortung der Wappenänderung durch das BLHA oder deren Genehmigung durch das Min. Inn. BB die Genehmigung zur Änderung der Dienstsiegel in Form der von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Siegelzeichnung beim Min. Inn. BB gem. § 4 Abs. 2 KommHzV zu beantragen. Die Siegelzeichnung ist als Anlage Nr. 4 Teil dieser Beschlussvorlage.
AbstimmungsergebnisAbstimmungsergebnis: 23/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen
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Ö 8 |
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Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine |
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SVV/0412/2010 |
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Ö 9 |
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Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine |
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SVV/0432/2010 |
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Ö 10 |
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Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010 |
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SVV/0407/2010 |
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Ö 11 |
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Vergabe von Zuwendungen an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010 |
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SVV/0408/2010 |
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Ö 12 |
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Anfragen |
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N 13 |
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Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz) - Beschluss über den finanziellen Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) an den Museumsverein der Stadt Forst (Lausitz) e.V. für das Jahr 2011 |
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N 14 |
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Anfragen |
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