1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.10.2007 zur Vorlage SVV/0980/2007 (siehe Anlage 1).
2.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Konzeption über den Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn.
3.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Klagerücknahme im Berufungsverfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum gegen das Urteil vom 23.02.2010 des Verwaltungsgerichtes Cottbus zur Feststellung der Denkmaleigenschaft der Forster Stadteisenbahn und der Gleisanlagen im Forster Stadtgebiet beim zuständigen Oberverwaltungsgericht.
Die Anlagen 1 – 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
17.02.2011 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0
02.03.2011 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage mit der Ergänzung im Punkt 4 zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage mit der Ergänzung im Punkt 4 zu.
Abstimmungsergebnis: 9/1, mehrheitlich, mit der Ergänzung im Pkt
Abstimmungsergebnis: 9/1, mehrheitlich, mit der Ergänzung im Pkt. 4 angenommen
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A
KITA Kinderland - Heizungsinstallation
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A
KITA Kinderland - Fassadensanierung
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A
KITA Kinderland - Sanitärinstallation