Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Bildung eines Vergabebeirates zur Kontrolle der Verwaltung bei Vergabeverfahren nach VOB/A und VOL/A bei folgenden Wertgrenzen:
Vergabeart
Wertgrenze
Zuständigkeit
VOB
bis 50.000 €
Bürgermeister
Bauleistungen
über 50.000 €
Vergabebeirat
über 1.000.000 €
Haupt- und Wirtschaftsausschuss
VOL
bis 50.000 €
Bürgermeister
Lieferungen und
über 50.000 €
Vergabebeirat
Leistungen
über 100.000 €
Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Freiberufliche
bis 50.000 €
Bürgermeister
Leistungen
über 50.000 €
Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Bei den angegebenen Wertgrenzen handelt es sich um Nettobeträge. Bei den Zuständigkeiten des Bürgermeisters handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Die Geschäftsordnung des Vergabebeirates ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).
23.08.2012 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 6 - geändert beschlossen
Abstimmung über die geänderte Vorlage:
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0
27.08.2012 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmung Stadtverordnete:2/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:1/0
29.08.2012 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der geänderten Beschlussvorlage zu.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Kleine Spremberger Straße und Am Weingarten
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Freiflächengestaltung Cottbuser Straße 48/50, Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Wasserbau- und Landschaftsbauarbeiten -
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Otto-Nagel-Straße,
1. Teilabschnitt