Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (Einführung der Doppik) sowie die 1. Prüfung des doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 102 Abs. (2) BbgKVerf.
26.08.2013 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (Einführung der Doppik) sowie die 1. Prüfung des doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 102 Abs. (2) BbgKVerf.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/1
28.08.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (Einführung der Doppik) sowie die 1. Prüfung des doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 102 Abs. (2) BbgKVerf.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Schmutzwasserkanalbau Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 4. BA (Am Wasserwerk und Sandweg zwischenAm Wasserwerk und Grabenweg) in Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Vollstromlieferung für die Kläranlage Forst und 9 Schmutzwasserpumpstationen für das Jahr 2014
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Lieferung und Installation von 2 Drehkolbenverdichtern auf der Kläranlage Forst (Lausitz)